Titel: |
Vergangene |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
47 Sp. 626 |
Jahr: |
1746 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 47 S. 326 |
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Verganden |
Folgender Artikel: |
Verganten |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Vergangene, das Vergangene,
Lat.
Praeteritum, wird dasjenige genennet, welches
aufhöret gegenwärtig zu seyn, und in den blossen
Stand der
Möglichkeit gesetzet wird. |
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Cleanthes hat nicht einräumen wollen, daß
die vergangenen
Sachen
nothwendig
wahrhafftig
wären, wie solches aus einer Stelle Arriani in
Dissertatione über des Epicteti Lib. II. … erhellet,
da es heist: [ein Satze griechisch]. „Nicht alles
vergangene ist nothwendig wahr, wie die aus der
Schule des Cleanthis davorhalten.„ Darin hat ihm
aber Chrysippus mit
Recht widersprochen. |
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Man wirfft ferner die
Frage auf: Ob das
Vergangene nothwendiger sey? als das
Zukünfftige? Cleanthes ist abermahls dieser
Meynung gewesen, nehmlich daß man diese
Frage mit Ja beantworten müste. Man wendete
ihm ein, es sey nothwendig Bedingungsweise,
daß das Zukünfftige geschehe, gleichwie es
Bedingungsweise nothwendig ist, daß das
vergangene geschehen sey. Allein er antwortete,
daß noch dieser Unterschied dabey sey, daß man
in den vergangenen
Zustand unmöglich mehr
agiren kan. Sintemahl dieß ein
Widerspruch wäre;
wohl aber könne man in das Zukünfftige
würcken. |
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Inzwischen hat das Vergangene und
Zukünftige einerley hypothetische
Nothwendigkeit;
das eine kan nicht mehr geändert werden; das
andere wird nicht verändert werden, und folgends
wird es eben so wenig als das erste geändert
werden können. |
Leibnitzens Theodicäa
… |
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