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Zedler: Vergangene HIS-Data
5028-47-626-4
Titel: Vergangene
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 47 Sp. 626
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 47 S. 326
Vorheriger Artikel: Verganden
Folgender Artikel: Verganten
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Vergangene, das Vergangene, Lat. Praeteritum, wird dasjenige genennet, welches aufhöret gegenwärtig zu seyn, und in den blossen Stand der Möglichkeit gesetzet wird.  
  Cleanthes hat nicht einräumen wollen, daß die vergangenen Sachen nothwendig wahrhafftig wären, wie solches aus einer Stelle Arriani in Dissertatione über des Epicteti Lib. II. … erhellet, da es heist: [ein Satze griechisch]. „Nicht alles vergangene ist nothwendig wahr, wie die aus der Schule des Cleanthis davorhalten.„ Darin hat ihm aber Chrysippus mit Recht widersprochen.  
  Man wirfft ferner die Frage auf: Ob das Vergangene nothwendiger sey? als das Zukünfftige? Cleanthes ist abermahls dieser Meynung gewesen, nehmlich daß man diese Frage mit Ja beantworten müste. Man wendete ihm ein, es sey nothwendig Bedingungsweise, daß das Zukünfftige geschehe, gleichwie es Bedingungsweise nothwendig ist, daß das vergangene geschehen sey. Allein er antwortete, daß noch dieser Unterschied dabey sey, daß man in den vergangenen Zustand unmöglich mehr agiren kan. Sintemahl dieß ein Widerspruch wäre; wohl aber könne man in das Zukünfftige würcken.  
  Inzwischen hat das Vergangene und Zukünftige einerley hypothetische Nothwendigkeit; das eine kan nicht mehr geändert werden; das andere wird nicht verändert werden, und folgends wird es eben so wenig als das erste geändert werden können. Leibnitzens Theodicäa
     

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Stand: 25. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries