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Zedler: Ungereimt HIS-Data
5028-49-1452-2
Titel: Ungereimt
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 1452
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 741
Vorheriger Artikel: Ungerechtes Tuch
Folgender Artikel: Ungericht
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Ungereimt, wird dasjenige genennet, welches einem Grundsatze der Vernunfft zuwider ist.  
  Theilt man die Grundsätze in principia formalia, welche zur Forme eines Schlusses gehören; und in materialia, welche die Materie desselbigen angehen, so kan in Ansehung beyder Arten was ungereimtes begangen werden. Denn wolte jemand von etwas besondern auf das allgemeine schliessen, so würde man solchen Schluß ungereimt nennen, weil es dem  
  {Sp. 1453|S. 742}  
  principio formali a particulari non concludendum est ad universale zuwider ist. So hat man bisher die Monadologie, oder die Lehre von den Einheiten vor ungereimt angesehen, indem man darinnen Dinge lehret, welche den principiis materialibus der Vernunfft schnurstracks zuwider scheinen.  
  Die principia materialia haben unter sich auch ihren Zusammenhang, daß wenn man zeigen will, wie etwas ungereimt sey, so kan man nach Befinden der Umstände den Widerspruch einer Meynung entweder gegen das nächste; oder entfernte, auch allererste weisen. Walchs Philosophisches Lexicon.  
  Siehe übrigens auch den Artickel: Ungemäß.  
     

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Stand: 30. Januar 2012 © Hans-Walter Pries