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Forts. S. 14 Sp. 2 |
FREIHEIT (Philosophie und Politik), insbesondere Freiheit des Willens; bürgerliche und politische. Da das Wort „Freiheit" nicht nur an und für sich vielumfassend und
vieldeutig, sondern auch der damit bezeichnete, in theoretischer
Hinsicht ebenso schwierige, wie in praktischer wichtige Begriff in
Folge der Verschiedenheit der philosophischen Systeme, sowie der
religiösen und politischen Parteiansichten, sehr verschiedenartig
aufgefaßt und bestimmt wird, so erscheint es vor Allem nöthig, einen
festen objectiven Standpunkt zu gewinnen und ein sicheres Kriterium
der Wahrheit in dieser Hinsicht soviel als möglich
auszumitteln.♦ |
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Als ein solches ist in Bezug auf die
Begriffsbestimmung zunächst der allgemeine Sprachgebrauch anzusehen,
welcher, wie auch Spinoza und andere ausgezeichnete Philosophen
bestimmt anerkannt haben, auch für philosophische Begriffe die beste
Erkenntnißquelle ist, während aus den subjektiv willkürlichen
Terminologien einzelner Systeme oder Schulen für objective Wahrheit
Nichts gewonnen werden kann 1). Sodann ist für die vollständige
Erörterung vorzugsweise auf die geschichtliche Entwickelung der
verschiedenen Freiheitsbegriffe Rücksicht zu nehmen, da hier, wie
überall, die Geschichte der Spiegel des Lebens ist, das nach des
Dichters Worten „besser lehrt, als Redner und Buch," wie denn auch
schon Aristoteles 2) „die Zeit und die
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- 1) „Quia vulgus vocabula primum invenit, quae
postea a philosophis usurpantur, ideo e re esse videtur illius, qui
primam significationem alicujus vocabuli quaerit, quid primum apud
vulgum denotaret, inquirere.“ Spinoza, Cogit. metaphys. I. c. 6 (T.
I. p. 105. ed. Paul.); cf. Ethic. II, 40. Schol. (T. II. p. IlI
sq.); vergl. Baco, De augment. scient. I. V, c. 4. Herder, Fragm.
zur teutschen Literatur. Samml. I (Werke zur Literatur und Kunst II,
209) in f. §. 12. Samml. III. §. 11. Hamann. Fries, Logik S. 579.
Bachmann, Logik S. 300.
- 2) Aristoteles, Polit. lib. II. c. 3. p.
36. ed. Goettling. Was Thom. Campanella sagt: „Cujuscunque rei
veritatem {1} volueris perscrutari, ejusdem historiam manifestam
tibi esse oportet “ (De Libr. propr. et recta rat. stud. c. 2. art.
2) drückt Goethe mit den Worten aus: „Das Wahre kann blos durch
seine Geschichte erhoben und erhalten, das Falsche blos durch seine
Geschichte erniedrigt und zerstreut werden." Goethe und Zelter,
Briefwechsel II, 183.
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{1} Fußnote von S. 15 Sp. 1 ergänzt. |
S. 15 Sp. 1 |
FREIHEIT |
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verflossenen Jahrhunderte für die besten
Lehrmeister auch für die Philosophen" erklärt hat.♦ |
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Dazu kommt, daß die , Freiheit" selbst als ein
dem Menschenleben angehöriger Begriff in ihren praktischen
Hauptbeziehungen, namentlich als politische Freiheit, zu den
(mathematisch zu reden) „veränderlichen oder unbeständigen Größen"
gehört, und mit dem Bildungszustande der Nationen als einer
„Function" der Zeit wächst oder abnimmt; daher denn auch ihr Begriff
nie für Alle schlechthin derselbe sein kann 3). Auch kann in
diesem praktischen Gebiet ein wahrer Fortschritt und eine
nachhaltige Errungenschaft nie ohne Anknüpfung an das geschichtlich
Gegebene gewonnen werden, was wiederum am meisten in Bezug auf die
politische Freiheit gilt, und grade in unserer Zeit, in welcher
diese Wahrheit nur zu sehr verkannt zu werden pflegt, um so mehr
wieder eingeschärft werden muß, je größer die Gefahr ist, die an
sich so erfreulichen wahren Riesenfortschntte der Gegenwart durch
Maßlosigkeit im Reformiren für die Zukunft wieder zu verlieren. |
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I. |
I. Freiheit überhaupt. — Das Wort „Freiheit "
wird in sehr vielen, zum Theil ganz verschiedenen, bisweilen selbst
entgegengesetzten Beziehungen (wie z. B. in den sinnverwandten
Ausdrücken „Censurfreiheit und Preßfreiheit") 4) gebraucht, und
bezeichnet in seinem weitesten Sinne überhaupt den Zustand oder die
Beschaffenheit einer Person oder Sache, worin dieselbe in ihrer
natürlichen Wirksamkeit oder Kraftäußerung nicht gehindert wird,
oder den Zustand einer Abwesenheit aller solchen Dinge, welche als
eine Einschränkung, ein Zwang oder Hinderniß durch irgendwelche
fremde Einwirkung anzusehen sind. „Freiheit" ist demnach schon an
sich als ein negativer Begriff, als eine Abwesenheit von Schranken
irgendwelcher Art anzusehen; worauf auch die Etymologie unsers
teutschen Wortes hindeutet 5).♦ |
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In diesem weitesten Sinne wird die „Freiheit" als
ein Prädicat selbst lebloser, oder doch blos beseelter Wesen
gebraucht, in dem sie nur den Gegensatz gegen ein Gebundensein
irgend einer Art ausdrückt (ein Wasser fließt „frei," wenn es nicht
eingedämmt ist; ein Baum steht „frei," wenn er nicht an der
Ausbreitung seiner Äste gehindert wird; ein
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- 3) Burke, Betrachtungen über die französische
Revolution, übersetzt von Gentz II. S. 125.
- 4) So sagt Hobbes im
Leviathan L. 14: „Per libertatem intelligo id, quod ea vox proprie
significat, externorum impedimentorum absentiam.“
- 5) Das Wort
„frei" (schon bei dem Ulphilas frija, bei dem Kero fri und frig, im
Angelsächsischen freah, frig, im Englischen free, im Holländischen
vry, im Dänischen fri, im Schwedischen fri und fraels) ist offenbar
sehr alt, wie aus dem Hesychius erhellt, der den Namen der Phrygier
briges durch eleutherous Freie, erklärt. Auch das griechische
phreein, auslassen, herauslassen, scheint damit verwandt zu sein.
Nach Adelung stammt „frei" von der ebenso alten und noch in den
nordischen Sprachen befindlichen Partikel fra, fram, ab, d.i. aus,
von; weil frei doch eigentlich eine Absonderung, Abwesenheit
bedeutet.
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S. 15 Sp. 2 |
FREIHEIT |
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Gebäude hat „freie" Aussicht; von den „eilenden
Wolken" sagt der Dichter: „frei in den Lüften ist eure Bahn;" der
Vogel schwingt sich „frei" in die Luft; das Raubthier durchstreift
„frei" den Wald und dergleichen mehr).♦ |
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Im engern Sinne, der zugleich der gewöhnlichste
ist, wird Freiheit nur als ein nur dem Gebiete des Menschenlebens
angehöriger Begriff angesehen, und bezeichnet den Zustand eines
Menschen, in sofern derselbe von fremder willkürlicher Einwirkung,
besonders von Gewalt, unabhängig in seinen geistigen oder physischen
Kraftäußerungen nicht gehemmt ist, sodaß also auch hier das Merkmal
des Negativen, die Abwesenheit von Zwang, vorherrscht. (Dieser Punkt
ist in sofern wichtig, als schon hieraus folgt, daß mit der bloßen
„Freiheit" nur eine Möglichkeit von Kraftäußerungen, nicht schon die
Wirklichkeit derselben gegeben ist; doch wäre es unpassend, der
Freiheit deshalb positive und directe Wirksamkeit abzusprechen, die
sie vielmehr in hohem Grade äußern kann, wofür es ja auch in der
physischen Welt nicht an Analogien fehlt. So ist z. B. auch die Kälte
nichts Positives, da es keinen „Kältestoff" gibt, sondern nur
Abwesenheit der Wärme, und besteht eigentlich nur in Verminderung
der Bewegung; aber dennoch ist in ihr Kraft und Wirksamkeit, da
frierendes Wasser das stärkste einschließende Gefäß zersprengen kann
6). Und welche ungeheure Wirkung die Unterdrückung der politischen
Freiheit haben kann, ist zur Genüge, namentlich aus der
allerneuesten Geschichte, bekannt.)♦ |
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Auf das menschliche Leben bezogen, weist der
Begriff der Freiheit keineswegs auf eine völlige Abwesenheit von
aller Art von Abhängigkeit hin, ist nicht mit einer absoluten
Unabhängigkeit gleichbedeutend, da vielmehr mit dem Begriff des
Menschen selber als eines in der Welt in Zeit und Raum an einen
physischen Organismus gebundenen Vernunftwesens eine Abhängigkeit
oder Gebundenheit desselben in mehrfacher Beziehung von selbst schon
gegeben oder gesetzt ist. Daher kann der Begriff „Freiheit" nie in
absolutem Sinne von einem endlichen, sinnlich beschränkten Wesen,
wie der Mensch ist, gebraucht werden, mag man nun von der blos
äußern oder physischen, oder von der innern, geistigen, moralischen,
politischen etc. Freiheit reden.♦ |
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Hierauf deuten auch die Begriffe der synonymen
oder sinnverwandten Ausdrücke hin. Am nächsten verwandt und in den
meisten Fällen mit Freiheit ganz gleichbedeutend ist
„Unabhängigkeit," wiewol eine Sache oder Person darum nicht frei zu
sein aufhört, weil sie in gewissen Beziehungen von andern abhängig
ist, wofern solche Beschränkungen nur nicht der eigenen Natur
entgegen sind 7). Während Unabhängigkeit vorzugsweise das negative
Merkmal der Freiheit enthält, drückt „Ungebundenheit" mehr ein
positives Benehmen, ein Geltendmachen der Freiheit aus, welches sich
durch keine Verbindlichkeiten oder Gesetze hemmen lassen will, wie
namentlich in dem Ausdruck angedeutet ist, ein „ungebundenes Leben"
führen, d.h. sich weder durch positive Rechts -, noch durch
sittliche und Anstands-
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- 6) Leibnitz, Tentam. Theod. p. 242; vergl.
Schelling, Philosophische Schriften I. S. 445.
- 7) Ersch-Eberhard-
Maaß-Gruber's Synonymik. 1828. II. S. 483.
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S. 16 Sp. 1 |
FREIHEIT |
⇧ Inhalt |
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gesetze für gebunden oder verpflichtet halten.
Diese "Ungebundenheit," die jede Fessel verschmähet, wird auch oft
"Freiheit" genannt, in dem Worte Schiller's: "Nach Freiheit strebt
der Mann, das Weib nach Sitte;" sie ist auch nur zu oft unter der
Firma der politischen Freiheit gemeint. Ebenso in der bekannten
Redensart: sich "Freiheiten" herausnehmen 8), d.h. die Gesetze des
Anstandes oder der Sitte verletzen.♦ |
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Die Freiheit wird zur Frechheit (welches Wort,
als Verstärkung von frei, das Übermaß der Freiheit bezeichnet), wenn
in dem Benehmen gegen Andere sich ein positives Verhöhnen der
Gesetze des Anstandes oder der Sittlichkeit 9), oder auch der
Gesetze oder Vorschriften der Obern 10) zu erkennen gibt. (So auch
das lateinische licentia, z. B. Cic. Fam. IV, 9. Off. II, 8. Tacit.
Hist. II, 10. Phaedr. I. fab. 2.)♦ |
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Als höherer Grad der Ungebundenheit ist die
Zügellosigkeit anzusehen, die in sofern das directe Gegentheil der
Freiheit ist, als bei ihr ein Beherrschtwerden der Person durch
niedrige Begierden oder thierische Leidenschaften stattfindet
(worauf auch die Metapher dieses Ausdrucks hindeutet, der von einem
gezähmten Thiere hergenommen ist, das eines Zügels bedarf, um nicht
durch seine natürliche Wildheit zu schaden) 11). Dieser
Zügellosigkeit entspricht das lateinische libido. z. B. Cic. Nat.
Deor. II, 51. Verr. IV, 52. Tacit. Hist. IV, 76.♦ |
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Das Wort Willkür, welches der Etymologie nach
Wahl des Willens bezeichnet (von küren) 12), wird öfters auch, und
namentlich im philosophischen Sprachgebrauche als gleichbedeutend
mit Freiheit gebraucht, indem die selbstbewußte oder verständige
"menschliche Willkür" dem blindwirkenden thierischen Instinct
entgegensteht 13). Im Sprachgebrauche des gemeinen Lebens dagegen
bezeichnet Willkür das Geltendmachen des eigenen Willens nach bloßem
Belieben oder Gefallen, nach bloßer Laune oder Caprice
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- 8) Goethe's Werke. 1828. Bd. XV. S. 138.
- 9)
Faust:
"Und du verzeihst die Freiheit, die ich nahm?
Was sich die Frechheit unterfangen,
Als du jüngst aus dem Dom gegangen?
(nämlich
ihr seine Begleitung anzubieten.)
Margarethe:
Ich war bestürzt, mir
war das nie geschehn;
Es konnte Niemand von mit Übels sagen.
Ach,
dacht' ich, hat er in deinem Betragen
Was Freches, Unanständiges
gesehen?"
Goethe.
- 10) "Und diese Pflicht, mein Sohn, versetzt
Der
Meister, hast du frech verletzt.
Schiller. (Im "Kampf mit dem
Drachen.")
Roms Hoheit sank, wie die vorn Gift befallne Blüthe;
Um frei zu sein, zu frech, zu niedrig, zu verrucht.
Die Freiheit flieht
den Markt, und weihet im Gemüthe
Des Weisen ihren Thron, wenn sie
die Welt besucht."
Tiedge.
- 11) Eberhard-Maaß-Gruber's Synon. II,
487.
- 12) Die citirte Synon. III, 65; vergl. I, 402, wo die
Verwandtschaft der Wörter "begehren" (ursprünglich geren, keren) und
"küren" nachgewiesen wird. - Wählen und Wollen (gleichsam Wohlen)
sind offenbar stammverwandte Ausdrücke; vergl. Krug, Handbuch der
Philosophie. 2. Ausg. I. S. 65.
- 13) Fries, Neue Kritik der
Vernunft III. S. 49. 2. Ausg. Platner, Philosophische Aphorismen I.
S. 502. 2. Ausg.
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S. 16 Sp. 2 |
FREIHEIT |
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(libido im Lateinischen, z. B. Tacit, Ann. IV, 46;
„ad libidinem suam vexare aliquem“ kommt beim Cicero öfters vor,
z. B. pro Rosc. Amer. c. 49 und de invent. I, 45), z. B. wenn man von
der Willkür der Regenten oder Gesetzgeber, der Polizei u. dgl. m.
redet 14). Dahin gehört auch die Definition der „Freiheit," wie
sie Cicero aufstellt: „Quid est enim libertas? potestas vivendi ut
velis“ (Parad. 5). —♦ |
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"Freiheit" bezeichnet auch oft soviel als das
Recht, an gewisse Einschränkungen nicht gebunden zu sein, oder das
Privilegium, Vorrecht (z. B. eine Stadt, Corporation u. dgl. m. mit
gewissen Freiheiten begnadigen), weshalb auch früher Orte, die
solche Vorrechte genossen, selbst „Freiheiten" genannt wurden (z. B.
in Westfalen mehre Städte und Flecken, anderwärts einzelne Häuser
oder Straßen, wie auch noch jetzt in Naumburg die „Herrenfreiheit,"
d.h. die Gegend, die unter dem Domstifte stand).♦ |
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Überhaupt ist diese Unabhängigkeit von
Bedingungen oder Gesetzen, welchen Andere unterworfen sind, in sehr
vielen Ausdrücken das vorherrschende Merkmal in dem Begriffe
Freiheit; z. B. Freischaren, Freihäfen, Freisassen, Freischießen,
Freischützen, Freibeuter, Freimeister, „unzünftige" Freigerichte,
Freistatten, Freiwasser (worin Jedem der Fischfang freisteht)
u. dgl. m. |
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In Bezug auf den Begriff der Freiheit
unterscheidet man die innere und die äußere Freiheit. Die erstere
ist die Freiheit des Willens, als des Vermögens, sich zum Handeln
selbst zu bestimmen, und wird die moralische oder sittliche Freiheit
genannt, in sofern darunter das Vermögen verstanden wird, unabhängig
von den Trieben der Sinnlichkeit, oder im Kampfe mit denselben,
durch das Moral- oder Sittengesetz (durch die Idee der Pflicht, oder
in sofern alle sittliche Gesetzgebung auf einen höchsten
Gesetzgeber, auf Gott, zurückweist, durch die Idee des Willens
Gottes) sich zum Handeln zu bestimmen.♦ |
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Die äußere Freiheit ist die Freiheit des Willens
als das Vermögen des Menschen, auf das Sein der Dinge selber
einzuwirken, Wirkungen herbeizuführen, welche mit dem gefaßten
Entschlusse übereinstimmen; sie ist das Vermögen des Menschen, durch
Vorstellungen die denselben entsprechenden Wirkungen
hervorzubringen, weil und in wiefern dieses Vermögen zu Folge der
physischen Beschaffenheit des Menschen eine Macht, d.h. eine
wirksame Kraft, ist 15). Unser Wille ist in dieser Hinsicht
zunächst als eine physische Kraft anzusehen, als das Vermögen der
Muskelbewegung des Körpers, indem die willkürlichen Bewegungen
unserer Organe durch die bloße Vorstellung derselben erfolgen;
sodann aber auch als eine geistige Macht, in sofern sie von ihm
unser willkürliches Dichten und Denken, oder die Bewegung unsers
Gedankenlaufs ausgeht 16). Diese Macht des Geistes (oder des
Menschen)
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- 14) Im Altteutschen bezeichnete „Willkür" das
von dem Willen des Volkes festgestellte Gewohnheitsrecht, im
Gegensatz gegen die obrigkeitlichen Gesetze. Vgl. Möser,
Osnabrückische Geschichte. Abschn. l. §, 12, Abschn. III. §. 17.
- 15) Vgl. Zachariä, Vierzig Bücher vom Staat. 1839. I. Bd. S. 7.
- 16) Fries, Neue Kritik der Vernunft. 3. Bd. S. 54 fg.; vgl. dessen
Psychologische Anthropologie. 1820. I. S. 36. 226. Dessen Ethik
S.45.
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S. 17 Sp. 1 |
FREIHEIT |
⇧ Inhalt |
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über sein eigenes Innere, die Macht des freien
Denkens ist zugleich die Grundbedingung der innern Freiheit, oder
der Freiheit des Willens schlechtweg, zu deren näherer Betrachtung
wir nun übergehen, da sie nicht nur an sich für den Menschen die
wichtigste Freiheit, sondern auch die Grundlage aller übrigen,
namentlich der politischen, ist. |
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S. 17 Sp. 1 ⇩ |
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