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Zedler: Adgnatio HIS-Data
5028-1-497-9
Titel: Adgnatio
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 497
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 288
Vorheriger Artikel: Adgnati
Folgender Artikel: Adgniti natales
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Adgnatio, Bluts-Freundschafft, die nach bürgerli-  
  {Sp. 498}  
  chen Rechten alleine von der männlichen Linie und Stamm ihren Ursprung hat, und werden die daraus entsprossenen Agnaten Vettern genennet, in Sachsen Schwerdträger, weil ihnen das Schwerdt oder Heer-Geräthe gehöret, und sind alle diejenigen Agnaten, die eines Namens, Geschlechts, Schilds und Helms sind.  
  It. die Angeburt, wenn ein Enckel nach derer Eltern Tode zu Lebzeiten des Groß-Vaters gebohren worden, und also nicht in die Stelle derer Eltern treten, sondern aus eigenem Recht, indem sie unmittelbar in des Groß-Vaters Gewalt kommen, durch die Angeburt Erben werden.
  • l. 3. l. 6. l. 13. d. inj. rupto. ...
  Dahero werden solche Kinder adgnati liberi genennet.  
     

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Stand: 12. September 2013 © Hans-Walter Pries