Titel: |
Banner-Herren |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
3 Sp. 353 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 3 S. 192 |
Vorheriger Artikel: |
Banner-Herrn |
Folgender Artikel: |
Bannerets |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Banner-Herren ist in
Teutschland eine
Würde,
welche
unterschiedene Familien führen, und selbige von dem
Kayser
noch heut zu
Tage, wegen guter
Verdienste, erlangen. |
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Sie kommen fast denenjenigen gleich, welche in Franckreich Bannerets
genennet werden, denn sie waren ehemahls auch geringer als die
Barons, hatten aber
dennoch in einer
gewissen Gegend die
Herrschafft über die
Gerichte,
welche ihnen durch Überreichung einer Fahne oder Banniers übergeben wurden. |
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Coccejus in Jur. ...
- Casp. a Lerch. de ord. ...
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Speidelei Speculum observ.
- Burgemeisteri Thesaurus
Equestris.
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