Titel: |
POENA INDIGNATIONIS |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
28 Sp. 965 |
Jahr: |
1741 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 28 S. 496 |
Vorheriger Artikel: |
POENA INCIVILIS |
Folgender Artikel: |
POENA INDIGNATIONIS PRINCIPIS |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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POENA INDIGNATIONIS, Poena indignationis
Principis, bey Vermeidung unser höchsten
Ungnade
und ernstlichen Einsehens, ist eine
Art der
Straffe,
welche zwar überhaupt schon wider alle muthwillige
Freveler und Ubertreter derer obrigkeitlichen
Gesetze und
Befehle; ins besondere aber doch nur
vornehmlich in dergleichen Fällen Statt findet, wenn
die hohe Landes-Obrigkeit ihre ins
Land
verkündigten Befehle mit einer solchen oder
gleichmäßigen Clausul
verwahret hat, jedennoch
aber hier und da sich eine und andere ihrer
halsstarrigen und
ungehorsamen
Unterthanen
finden, welche sich dem ungeachtet gelüsten
lassen, mit Hintansetzung des derselben als ihrer
ordentlichen und
rechtmäßigen Obrigkeit
gebührenden Respects und unterthänigen
Gehorsams, solche zu übertreten und dawider zu
handeln. |
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