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Zedler: POENA INDIGNATIONIS HIS-Data
5028-28-965-2
Titel: POENA INDIGNATIONIS
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 28 Sp. 965
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 28 S. 496
Vorheriger Artikel: POENA INCIVILIS
Folgender Artikel: POENA INDIGNATIONIS PRINCIPIS
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  POENA INDIGNATIONIS, Poena indignationis Principis, bey Vermeidung unser höchsten Ungnade und ernstlichen Einsehens, ist eine Art der Straffe, welche zwar überhaupt schon wider alle muthwillige Freveler und Ubertreter derer obrigkeitlichen Gesetze und Befehle; ins besondere aber doch nur vornehmlich in dergleichen Fällen Statt findet, wenn die hohe Landes-Obrigkeit ihre ins Land verkündigten Befehle mit einer solchen oder gleichmäßigen Clausul verwahret hat, jedennoch aber hier und da sich eine und andere ihrer halsstarrigen und ungehorsamen Unterthanen finden, welche sich dem ungeachtet gelüsten lassen, mit Hintansetzung des derselben als ihrer ordentlichen und rechtmäßigen Obrigkeit gebührenden Respects und unterthänigen Gehorsams, solche zu übertreten und dawider zu handeln.  
     

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Stand: 21. Januar 2013 © Hans-Walter Pries