Titel: |
Cammer-Music |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
5 Sp. 437 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 5 S. 234 |
Vorheriger Artikel: |
Cammermeister |
Folgender Artikel: |
Cammer-Pedell |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Cammer-Music,
so
nennet
man |
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1.) |
diejenige, welche in grosser
Herren
Zimmern aufgeführet wird. |
2.) |
Werden auch die an diesem
Orte
musicirenden
Personen
also genennet. |
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Inzwischen ist merckwürdig, daß nemlich, wenn die Cammer-Music auf
Befehl
des Königs
bey den Printzen vom Geblüth (die Königlichen Printzen ausgenommen) und bey
auswärtigen, obschon
Souuerainen
Printzen musiciret, und diese sich bedecken, die ermeldte Cammer-Music
dergleichen auch
thut:
Und dieses mag wohl entweder die Großheit derer Frantzösischen Könige, und deren
Söhne
vor andern
Fürsten,
oder sonst etwas
bedeuten. |
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Dergleichen Bedeckung geschahe bey dem
Hertzoge von Lothringen
an.
1626 zu Nantes und an. 1642 zu Perpignan; da aber der
Printz von Mourgues von dieser Music gehöret, wolte er die
Music lieber unbedeckt anhören. Eben solches hat man auch bey den Printzen
von Modena und Mantua in Mazarinischem Pallast in
Gegenwart
des Cardinals obseruiret. |
Etat de la France an.
1669. ... |
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