Titel: |
Copulation |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
6 Sp. 1205 |
Jahr: |
1734 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 6 S. 621 |
Vorheriger Artikel: |
Copulatio disjunctiua |
Folgender Artikel: |
Copuliren |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Copulation neuer
Eheleute. |
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Es wird dabey
gefragt,
ob solche schlechterdings
nöthig
sey? Wir bekennen, daß uns die
göttlichen Rechte davon kein ausdrücklich
Gesetz
vorschreiben. So ist es auch nach dem
natürlichen Rechte
nicht unumgänglich nöthig, |
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{Sp. 1206} |
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indem dieses nur die Bewilligung auf beyden Seiten erfordert. |
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Doch hat solches die Kirche um
guter
Ordnung
willen
eingeführet. Denn man machet ja von
GOtt in allen
Sachen
den Anfang; wie
vielmehr will sich dieses bey dem angehenden
Ehestande
geziemen. GOtt hat die ersten
Eltern
selbst im Paradiese zusammen gegeben, warum
sollte
solches sein Diener
nicht an seine statt
verrichten? |
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Man giebt auch dadurch zu
erkennen, daß man nicht im Winckel zusammen gelauffen, sondern dieses
heilige Werck in
Gegenwart
der
gantzen
Kirche angefangen. |
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