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Zedler: Copulation HIS-Data
5028-6-1205-6
Titel: Copulation
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 1205
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 621
Vorheriger Artikel: Copulatio disjunctiua
Folgender Artikel: Copuliren
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Copulation neuer Eheleute.  
  Es wird dabey gefragt, ob solche schlechterdings nöthig sey? Wir bekennen, daß uns die göttlichen Rechte davon kein ausdrücklich Gesetz vorschreiben. So ist es auch nach dem natürlichen Rechte nicht unumgänglich nöthig,  
  {Sp. 1206}  
  indem dieses nur die Bewilligung auf beyden Seiten erfordert.  
  Doch hat solches die Kirche um guter Ordnung willen eingeführet. Denn man machet ja von GOtt in allen Sachen den Anfang; wie vielmehr will sich dieses bey dem angehenden Ehestande geziemen. GOtt hat die ersten Eltern selbst im Paradiese zusammen gegeben, warum sollte solches sein Diener nicht an seine statt verrichten?  
  Man giebt auch dadurch zu erkennen, daß man nicht im Winckel zusammen gelauffen, sondern dieses heilige Werck in Gegenwart der gantzen Kirche angefangen.  
     

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Stand: 15. Februar 2014 © Hans-Walter Pries