| Titel: |
Unmöglichkeit |
| Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
| Band: |
49 Sp. 1891 |
| Jahr: |
1746 |
| Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 49 S. 961 |
| Vorheriger Artikel: |
Unmögliche Uibergebung |
| Folgender Artikel: |
Unmöglichkeit, (Sittliche) |
| Siehe auch: |
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| Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Unmöglichkeit,
Lat.
Impossibilitas,
Frantz.
Impossibilité, heißt eine solche Hinderung, die
durch ordentlichen
Fleiß nicht gehoben werden
kan. |
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Zu unmöglichen
Dingen kan sich niemand
verbinden. Wer gethan, was er thun können ist
wegen des übrigen entschuldiget. |
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Ein unmögliches Bedinge wird geachtet, als
ob es nicht bedungen wäre. Ein jedes
Versprechen führte diese Bedingung
stillschweigend mit sich, wenn es zu erfüllen
möglich ist. |
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Es ist aber ein Ding unmöglich, |
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- entweder in seiner
Natur, wenn es so
beschaffen ist, daß es nicht vollbracht werden
kan, als einen Berg versetzen;
- oder nach den
Rechten, wenn es unzuläßig und verboten ist, als
einen ermorden.
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Besold.
Contin. |
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Und ob gleich sonst kein
Richter befugt ist,
denen Partheyen gantz unmögliche, oder doch
diesen ziemlich gleichmäßige und sehr schwere
Dinge aufzubürden |
Mevius P. II. … |
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so gar, das, wenn ein Richter sich
dergleichen dennoch unterwindet, nicht allein
dessen Ausspruch an und vor sich selbst null und
nichtig ist, |
l. ult.
ff. quae sentent. sin.
appell. |
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sondern auch alsdenn denen Partheyen
unbenommen bleibt, sich deshalber höhern Orts
zu beschweren. |
Mevius P. II. … |
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so entschuldiget doch im Gegentheile eine
Unmöglichkeit, darein sich jemand selbst
gestürtzet hat, nicht dasjenige, worzu er sich
entweder einem andern
verbindlich gemacht hat,
oder was er irgend |
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{Sp. 1892} |
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sonst schon zu thun schuldig gewesen, zu
erfüllen |
- l. 2 §. pen. ff. …
- Mevius …
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Eine Unmöglichkeit aber, worein jemand nur
so zufälliger Weise und wahrscheinlicher massen
gerathen, schadet nichts. |
- l. 19. §. 4. ff. de furt.
- Mevius c.l. …
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sondern dieselbe kan und muß nach
Gelegenheit durch eine andere gleichmäßige
Handlung ersetzet werden. |
Mevius c.l. … |
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Siehe auch den
Artickel:
Unmöglich. |
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