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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-08-012-1-1
Erste Section > Achter Theil
Werk Bearb. ⇧ 8. Th.
Artikel: BASEL, Stadt und Kanton
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum
Siehe auch: HIS-Data Bas
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
Inhalt:
⇦ BASEL, Bisthum
BASEL, Stadt ⇨

⇧ S. 12 Sp. 2  
Forts. S. 12 Sp. 2 BASEL, Stadt und Kanton.♦  
  1) Geschichte. Als die Römer mit diesen Gegenden bekant wurden, wohnten in der umliegenden Landschaft die Rauraker. In der Nähe der nur zwei Stunden weiter oben am Rheine blühenden Augusta Rauracorum konte nicht so leicht ein anderer bedeutender Ort sich erheben. Man sieht die Stelle bei Amm. Marc. L. XXX. c. 3., wo erzählt wird, Valentian II. (reg. von 378 —392.) habe eine Festung (robur) nahe bei Basilia erbaut, als die erste bestimte Erwähnung dieses Ortes an. Phlegon, Hadrian's Freigelassener, erwähnt zwar auch einer Basilia, aber ohne ihre Lage zu bezeichnen.♦  
  Aus diesem Namen wollen Einige schließen (s. Jos. Simmler), Kaiser Julian habe den Ort während seines Aufenthaltes in jenen Gegenden gegründet, oder nach dem Namen seiner Mutter, Basiliana, genant. Arialbinum oder Arialbinium in Antonin's itinerar. und der tabula Theodosiana ist nicht, wie Cluver (Geograph. lib. II. c. 5.) meint, Basel, sondern es gehört vermuthlich in die Gegend von Binningen 1).— Rauracien wurde der Prov. Sequanorum Max. einverleibt. —♦  
  Der Untergang der Augusta beförderte Basels Vergrößerung. Damals wurde sie der Sitz eines Bischofes, der früher zu Augst gewesen seyn soll. Nach dem Tode Lothars II. von Lo-
 
 
  • 1) Gesucht sind die Ableitungen von Paß oder Bas (Niederung) im Gegensatze der Supercilia Rheni bei Augst, wie Amm. Marc. sich ausdrückt. Noch zu Kaiser Rudolf II. Zeiten wurde der Name Basil gebraucht. (S. Urk. bei Wursteisen). Das Mährchen von den Basilisken ist neuer. Diese sind erst seit 1452 Schildhalter des Wapens; vorher waren es Löwen.
 
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  tharingen kam Basula in der Theilung von 870 zwischen Ludwig dem Teutschen und Karl dem Kahlen mit Ost-Lothringen an den erstern. Als zu Ende des 9. Jahrh. Boso das burgundische Reich errichtete, fiel wo nicht der ganze dermalige Kanton Basel, doch wenigstens die mittägliche Gebirgsgegend demselben zu.♦  
  Daß Basel selbst in der Folge zu Burgund gehört habe, meldet uns Dithmar, und Wippo, der die Geschichte Kaisers Konrad II. beschrieb, sagt: ipsa vero civitas ad Burgundiam pertinet 2); doch übten bald die Bischöfe Regirungsgewalt aus.♦  
  917 wurde die Stadt von den Ungern gänzlich verwüstet; ein Schicksal, welches vermuthlich die frühere Ansidelung schon durch Attilas Heerzug erfahren hatte. Durch die Niederlassung eines zahlreichen Adels erhob sie sich wieder, und dehnte sich aus. Nach des letzten burgundischen Königs Rudolf III. Tode 1032 fiel das Land an seinen Schwestersohn Kaiser Konrad II., welcher die Gegend von Basel schon 1026 in Besitz genommen hatte. Aber es ist zu bemerken, daß Kaiser Heinrich II., welchem Konrad bereits die Nachfolge zugesichert hatte, schon vor dieser Vereinigung 1010 das Münster wieder erbaute und 1019 einweihen ließ.♦  
  Der Bischof, der Reichsvogt, die adeligen Geschlechter, und bald auch die Bürgerschaft theilten sich in die oberste Gewalt, je nachdem die Verhältnisse diese oder jene begünstigten. Zu Anfange des 13. Jahrh. wurden die angesehenen Grafen von Homburg von der Reichsvogtei verdrängt, und diese wurde baselschen Rittern, bischöflichen Vasallen, übergeben. Ein zahlreicher Adel stand an der Spitze der Bürgerschaft den bischöflichen Ansprüchen entgegen. Die Bischöfe bestellten die Vorsteher 3).♦  
  Neben dem Reichsvogte stand noch über ihm der Scultetus. Tschudi (Antiquit. Helv. Manusc. de Rauracis) suchte die frühen Wahlbefugnisse der Bürger ins Licht zu
 
 
  • 2) Dieser Landstrich war der Baselgau. Ein kleiner Strich um die Stadt Basel. Außer den obigen Umständen (vgl. Encykl. III. S. 10.) wissen wir übrigens von ihm sehr wenig. Vgl. Schöpflin Alsat. ill. I. 640, und die Karten von Elsaß, wie die unsrige von Alemannien.{1} (Delius.)
  • 3) 1218 ertheilte Friedrich II. dem Bischof Heinrich von Thun eine Urkunde, daß kein Rath und keine andere Gesellschaft ohne Einwilligung eines Bischofs solle errichtet werden. Aber es ist ungewiß, ob bereits ein Rath errichtet, oder nur vom Kaiser die Bewilligung dazu gegeben worden war. 1246 finden wir die Basler gemeinschaftlich mit Mühlhausen auf einem Kriegszuge gegen das Schloß Landsee, aus welchem sie viele Beschädigungen erfuhren. Wursteisens Angabe, Bischof Lüthold I. habe 1210 die Zünfte gestiftet, beruht auf keinen sichern Gründen. Die ältesten bekanten Zunftbriefe sind von Lüthold II., 1248. Diese Zünfte waren aber nicht sowol politische Eintheilungen, als bloße Innungen, was sie noch eine Zeit lang blieben, indeß auch in vielen andern Städten die Zünfte noch später entstanden. Die Errichtungsurkunde der Gärtnerzunft von Bischof Heinrich, damals eigentlich nur noch Coadjutor, von 1260 (das erste baselsche Document in teutscher Sprache), ist eine Art von gegenseitigem Schutzvertrag, und erklärt sich dadurch, daß dieser Bischof der Hilfe der Stadt bedurfte, um sich auf seinem Stuhle festzusetzen. — Die, nicht mehr vorhandene Handveste, welche eben dieser Heinrich der Stadt gab, begründete wesentlich ihre Selbständigkeit, und löste das Band der kaiserlichen Urkunde von 1218. Auf dieselbe bezogen sich auch die Handvesten späterer Bischöfe. — Die Urkunde, in welcher der Name des ersten Bürgermeisters, Heinrich Steinlin, vorkomt, ist von 1253. Der Bürgermeister wurde aus den Rittern durch ein zusammengesetztes Wahlcollegium gewählt.
{1} In Bd. 4 angekündigt, jedoch nicht erschienen.
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  setzen; doch trift man immer auf bischöfliche Befreiungen und Bestätigungen. Die Bischöfe mußten immer mehr einräumen. Der Eid des Rathes und derjenige der Bürger beweisen die Beschränktheit der bischöflichen Rechte; diejenigen der Stadt bestätigte Kaiser Richard 1262.♦  
  Bald hernach beunruhigte eine Entzweiung des ältern Adels und der sich erhebenden Geschlechter die Stadt und ihre Umgebungen. Diejenige Gesellschaft, welche einen Papagei (Psittich, psittacus) in einem weißen Banner führte, nöthigte die des ältern Adels, welche einen weißen Stern in rothem Banner gewählt hatte, die Stadt zu verlassen. Beide hatten sich mit Grafen und Markgrafen verbunden. Keine bischöfliche oder städtische Befugniß vermochte es, die Fehde zu stillen. Sie wurde zur Statssache.♦  
  Die vom weißen Sterne unterstützten den Grafen Rudolf von Habsburg, ihren Beschützer, der, mit dem Bischofe in öftere hartnäckige Kriege verwickelt, 1273 die Stadt, deren Umgebungen bereits verheert waren, belagerte. Bei einem raschen Ausfalle der Basler rettete Rudolfen sein schnelles Pferd; der Bürgermeister, Ritter Hugo Marschall, ihr Anführer, fand im Kampfe den Tod. Nur als die Kaiserwahl Rudolfs wieder mehre Ordnung ins teutsche Reich brachte, und zugleich seiner eigenen Fehde mit dem Bischofe (s. Bisthum Basel) ein Ende machte, stellte derselbe 1274 den Frieden her, und führte seine Gehilfen wieder in ihre Verhältnisse ein.♦  
  Bischof Peter (gest. 1290) vermittelte wischen beiden Theilen vollends dahin, daß, wenn der Bürgermeister aus der einen, der oberste Zunftmeister (eine Beamtung, welche der Bischof selbst 1286 dem Rathe entgegen gestellt hatte), aus der andern Gesellschaft gewählt werden, und jede sechs Glieder in den Rath geben solle. In einem Documente von 1289 nent Bischof Peter die Basler concives. Die Stadtvorsteher, von Außen bedroht, bedurften des Volkes; und dieses fühlte seine Kraft. Der Östreich pflichtige Theil des Adels war der Stadt und dem Bischofe gefährlich, weil jeder vom Auslande abhängige Statsgenosse seinem State, besonders einem kleinern, gefährlich werden kann.♦  
  Um 1308 störten Reibungen der östreichischen und bischöflichen Partei schon wieder den innern Frieden. 1333 wurde Basel wegen seiner festen Anhänglichkeit an den Kaiser Ludwig den Baier vom Papste Johann XXII. mit dem Banne belegt. Die alten Chroniken sagen, die Bürger hätten den Ordensleuten, welche das Interdict beobachten wollten, erklärt:  
  Sie sollten lesen und singen,
Oder aus der Stadt springen.
 
  Das letztere geschah von den Barfüßern und Dominicanern. Nach Vitoduran sollen die Bürger den päpstlichen Abgeordneten, welcher den Bann verkündigen sollte, im Rheine ertränkt haben. Sie blieben Ludwigen bis an seinen Tod getreu; und als Karl IV. 1348 in Begleitung des Bischofs von Bamberg nach Basel kam, der als päpstlicher Legat der Stadt, nachdem sie ihren Fehler würde bereut haben, Verzeihung ertheilen sollte, antwortete Konrad von Bärenfels, der Bürgermeister: „die Stadt sey ihrem rechtmäßigen Kaiser treu gewesen, und wollte sich keine Fehler aufbürden lassen. Sie habe den sel. Kaiser nie für einen Ketzer gehalten (wie die päpstliche Bulle denselben nante), und nehme ohne Rücksicht  
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  auf den Papst denjenigen als Kaiser an, den die Mehrheit der Kurfürsten ihr gebe. Nach Ertheilung der Absolution werde man die Thore öfnen." Jetzt foderte der päpstliche Abgeordnete, der Bürgermeister sollte doch um die Lossprechung bitten; und nur nachdem ihn die Bürger bevollmächtigt hatten, sprach dieser eine Bitte aus. Nun erfolgte die Absolution ohne Buße und Demüthigung. Von diesem Kaiser erhielt die Stadt die Befreiung, daß ihre Bürger vor keinem andern, als dem Stadtrichter erscheinen dürfen. Sie näherte sich dadurch immer mehr den Verhältnissen einer selbständigen Reichsstadt, und erhob sich auch späterhin durch Befreiungen der Kaiser Wenzel, Siegmund, Friedrich, u. s. w. — Ochs vermuthet, die Aufnahme aller Zünfte in den Rath falle ins J. 1337. —♦  
  Ein heftiges Erdbeben, welches auch in der benachbarten Jura-Gegend große Verwüstungen anrichtete, stürzte 1356 einen großen Theil der Gebäude und Mauern nieder. Mehre hundert Menschen verloren ihr Leben unter den Trümmern, in welchen noch Tage lang das Feuer wüthete. — Herzog Albrecht von Östreich verwarf den Antrag eines Rathgebers, sich der nun gedemüthigten, ihm widerstrebenden Stadt, schon lange der wichtigsten des helvetischen Landes, zu bemächtigen; und nach wenigen Jahren war sie wieder stark genug, diese Gesinnung durch Hilfleistung zu erwiedern. Dem väterlichen Wohnsitze ergeben, verwarfen die Bürger{1} den Vorschlag, sich in einiger Entfernung wieder anzubauen. Sehr bald erhob sich indeß die Stadt, die schon früher, nach damaliger Sitte, mit benachbarten und entferntem Fürsten und Städten vorübergehende Vereine geschlossen hatte, wieder kräftig aus ihren Trümmern.♦ {1} korrigiert aus: Bürgar
  Um 1370 wurden die Pässe im Jura durch den räuberischen Adel unsicher gemacht. Endlich vereinigten sich die Basler, deren Reichthum auf der Sicherheit des Handels beruhte, mit dem Grafen Rudolf zu Nidau, Landgrafen im Buchsgau. Das Bergschloß Falkenstein wurde erobert. Die von Bucheck, Thierstein, Bechburg und Eptingen gaben sie in die Verwahrung des Grafen, und ließen zum warnenden Beispiele die Söldner enthaupten. Neue Kriege beunruhigten die Stadt, 1374 hielt sie nicht nur eine Belagerung der vereinigten Macht des Bischofs (Johann von Vienne), und des Erzherzogs Leopold aus, sondern streifte verheerend in ihre Besitzungen.—♦  
  Dieser Zeitpunkt und der nächstfolgende zeichnen sich durch die lebendigste Regsamkeit aus. Immer reiben sich die Parteien im Innern, und hinwiederum die Stadtvorsteher und der Bischof. Dieser verliert von seinem Ansehen und behauptet es wieder; und eben so verhält es sich mit dem östreichischen Einflusse. Dennoch weiß die Stadt während aller diesen Gährungen sich fortschreitend immer zu vergrößern und unabhängiger zu machen, und geht aus augenblicklichen, bisweilen selbst verschuldeten Hemmungen kräftiger hervor. 1376 als Herzog Leopold, welchem damals die kleinere Stadt verpfändet war, seine Fastnachtspiele in die größere Stadt hinüber trug, und die Bürger, als einige derselben von den Pferden verletzt wurden, drei östreichische Edelleute und mehre Knappen erstachen, auch andere anhielten, doch aber sogleich wieder losließen, büste die über dieser bösen Fastnacht, wie man sie nante, uneinig gewordene Stadt ihren Man-  
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  gel an Gemeinsinn durch einen nachtheiligen Frieden mit Östreich 4).♦  
  Ein für die Stadt gefährlich scheinendes Bündniß, welches der Rath 1379 mit Östreich schloß, gab dem Bürgersinne neue Regung. Ochs setzte die Aufnahme der Zunftmeister in den Rath ins J. 1382. Acht Ritter wurden 1384 vom Rathe ausgeschlossen, weil sie wider die Stadt „gehandelt haben." Um 1385 wurde ein Ammeister gewählt. Wie einst zu Rom räumten die Patrizier den Plebeiern noch eher die wichtigsten Beamtungen, als den Titel der ersten Magistratur ein. Alte und neue Zunftmeister und Räthe, mit Ausnahme der lehnpflichtigen Räthe, sollen jährlich den Ammeister wählen. Unter ihm stand die Wache; und im folgenden Jahre trat er in den Rath ein. Eine Urkunde von 1386 bestimt, daß nur die Zunftmeister den Ammeister wählen sollen, nachdem sie vorher im Rathe den Wahleid abgelegt haben. Die Sechser, welche früher nur Mitvorsteher der Zünfte waren, erscheinen nun auch in der obersten Behörde. 1387 wurde der erste Bürgermeister aus den Achtbürgern gewählt; 1389 bekleidete wieder ein Ritter diese Stelle. In demselben Jahre wurde das, Oberstzunftmeisteramt hergestellt, und die Ammeisterstelle hörte auf.—♦  
  Schon früher hießen die Basler freie Gotteshausleute. Sie erkauften vom Bischofe das Münzrecht, den Salzverkauf, den Kaufhauszoll, u. a. m., 1380 das Schultheißenamt. Nach Herzog Leopolds Tod 1386 wurde die Reichsvogtei, deren Inhaber zu verschiedenen Zeiten der sich entwickelnden Freiheit der aufblühenden Stadt gefährlich zu werden schienen, über Groß- und Kleinbasel von Kaiser Wenceslaus, und Kleinbasel von Leopolds Söhnen an die Basler verpfändet. Der Bischof, welcher dasselbe an Östreich verpfändet hatte, löste die Pfandschaft wieder; aber die Basler kauften 1392 die kleine Stadt um 29,800 Fl.♦  
  Aus zwei kleinen Fischerdörfern war daselbst ein größerer Ort entstanden, 1226 durch eine Brücke mit Basel selbst verbunden, dann mit Mauern und Graben umgeben, und 1270 von den Bischöfen mit Stadtrechten und einer städtischen Regirung versehen worden. Sie führte zuerst die Namen minre (die mindere) und enrun (von ennert, jenseits). Die Erwerbung dieser kleinern Stadt mag zu dem Kriege beigetragen haben, der sich 1409 zwischen Basel und der Witwe des Erzherzogs Leopold, oder ihren Beamtungen im Breisgau, Sundgau und Elsaß erhob. Basel erhielt Hilfe von Bern und Solothurn; die Östreicher wurden bei Magden geschlagen; viele gegenseitige Verwüstungen erfolgten, und 1411 wurde der Friede wieder geschlossen. —♦  
  Oft begleiteten mehre Tausend das Banner der Stadt. Vor Allem auf Vermehrung der innern Stärke bedacht, hatte man während 30 Jahre 1117 Bürger angenommen. Ein Zug mit dem Stadtbanner verschafte das Bürgerrecht. Doch diese Verfechter der Freiheit wollten auch selbst ihrer Vortheile genießen. Die Stadt näherte sich immer mehr der Unabhängigkeit und den demokratischen Formen. Während des Krieges hatte sie,
 
 
  • 4) Bemerkenswerth und warnend für diejenigen, welche den historischen Skepticismus gerne verdrängen möchten, ist es, daß der beinahe immer prüfende Tschudi die böse Fastnacht in's J. 1267 setzt, und sogar noch Folgerungen mit dieser Angabe verbindet.
 
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  mistrauisch auf die vom Bischofe gewählten Vorsteher, es versucht, diesen zur Überlassung der Oberstzunftmeisterwahl an die Bürgerschaft zu vermögen, und als dies mißlang, denselben aus eigener Macht wieder einen Ammeister beigeordnet. Sie behielt diese Beamtung sieben Jahre lang bei, und entsagte ihr 1417 nur auf die Auffoderung Kaiser Siegmunds selbst. —♦  
  Mit zehn elsassischen Städten und dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein schloß Basel einen Landesfriedensbund für Elsaß und Breisgau. Sieben bevollmächtigte Bothen entschieden in Breisach über die Bundesangelegenheiten über Frieden und Krieg. Mit diesen Verbündeten wurden die Basler in einen Krieg mit dem Markgrafen Bernhard von Baden verwickelt. So allgemein waren die Fehden, daß Thomas Oberott, ein Knecht Rudolfs von Wessenberg, 1426, nachdem er wegen Diebstahls und Mords gefangen, wieder entronnen war, sich nicht scheute, die Basler zu befehden, sie mit Brand zu schädigen, und ihre Vorsteher durch schimpfliche Schilderungen zu höhnen. —♦  
  1431 begann das merkwürdige Concilium, welches bis 1448 dauerte. Nur nachdem die Stadt sich beinahe ein Jahr lang gegen den Kaiser geweigert hatte, demselben seinen Schutz zu entziehen, begaben sich die noch übrigen Glieder desselben nach Lausanne. Während desselben beunruhigte auch der einheimische Krieg der Schweizer, oder der übrigen Kantone gegen Zürich und Östreich Basels Umgebungen. 1444 den 26. Aug. geschah die Schlacht bei St. Jacob, in der Nähe der Stadt, wo 1600 Schweizer aus dem Lager bei Farnspurg dem Französischen 20 bis 30,000 Mann starken Heere einen solchen Widerstand leisteten, daß die erstern beinahe gänzlich aufgerieben wurden, die letztern aber sich wieder zurück zogen. Weil mehre Adelige sich an Frankreich und Östreich angeschlossen hatten, wurden sie verbant. Der Adel verlor mehre Vorrechte. Die Stadt schloß sich an die Eidsgenossen an. Der Stein oder die Festung zu Rheinfelden wurde erobert und zerstört. — ♦  
  Treulosigkeit machte die Fehden noch verderblicher. Einen Theil des dortigen Landvolkes drückte die härteste Leibeigenschaft. Die Schlösserbesitzer verbanden ihre Erpressungen mit den rohesten Grausamkeiten. Dennoch verarmten mehre, und Basel brachte ihre Besitzungen durch Kauf an sich. Klug und muthvoll schützte es sich gegen den Grafen von Thierstein, welcher, auf Solothurns Freundschaft trotzend, die Basler beunruhigte und einen verrätherischen Überfall versuchte. —♦  
  In den burgundischen Kriegen leisteten die Basler den Eidsgenossen beträchtliche thätliche Hilfe. Im Schwabenkriege 1490, den Kaiser Maximilian und der schwäbische Bund mit den Eidsgenossen führten, beobachtete Basel die Neutralität. Misvergnügt darüber verließ ein Theil des Adels die Stadt; man befehdete, verglich und trennte sich wieder. Die Stadt suchte nun die Aufnahme in den eidsgenössischen Bund nach. Auf einer Tagsatzung zu Luzern, den 9. Juni 1501, erfolgte die Einwilligung. Freiburg und Solothurn, welche seit 1481 dem Bunde beigetreten waren, räumten dennoch der weit ansehnlichern und seit 1459 Universitätsstadt den Vorrang ein. In diesem Bündnisse wurden den Baslern, gleich wie andern spätern Bundesgliedern, nicht die vollständigen Rechte der frühern eingeräumt. „Es soll eine Stadt Basel mit
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  niemand kriegliche Aufruhr anheben, sie bringe dann zuvor ihr Anliegen, u. s. f. an gemeiner unsrer Eidgenoßschaft Anwälde, oder derselben Obrigkeit, u. s. w." Wenn Jemand mit Basel streitig ist, und das Richteramt der Eidsgenossen anruft, so muß sie sich demselben unterwerfen, Basel trit mit Niemand in Bündniß ohne Wissen und Bewilligung der Eidsgenossen, oder ihrer Mehrheit. In Absicht auf die innern Verhältnisse der Bundesglieder wurde Basel in dieselben Rechte gestellt. Am 13. Juli 1501 beschwuren alle Mannspersonen über 15 Jahre öffentlich auf dem Kornmarkte den eidsgenössischen Bund.♦  
  Der neue Kanton nahm Antheil an den italischen Kriegen der Schweizer und an ihren gemeinschaftlichen Eroberungen. Noch während der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. genossen die zurückgebliebenen Adeligen Ansehen und Zutrauen. Burkard von Rotberg führte dem Kaiser 1452 den Zuzug nach Rom, der vor denjenigen aller andern Städte glänzte, und erwarb die große Urkunde der Freiheit; aber nach dem Eintrit in den Schweizerbund verwandelte sich das Zutrauen gegen sie in immersteigendes Mistrauen. Denn sie schienen vergessen zu haben, daß vornehmlich in Republiken alte Namen nur dann Auszeichnung verdienen und erhalten, wenn sie mit wirklichen Verdiensten die Überzeugung verbinden, daß kein Vorrecht ihnen zukomme.♦  
  1516 wurde die adelige Stube, in welche schon früher die zwei bevorrechteten Gesellschaften zusammen geflossen waren, in ihrer Stellvertretung den übrigen Zünften gleich gesetzt , und beschlossen, daß der Bürgermeister auch aus den übrigen Zünften gewählt werden könne. In der Folge, näherte sich die Zunftverfassung noch mehr der Demokratie. Nur vier adelige Familien behielten das Bürgerrecht, doch ohne Antheil an der Regirung. —♦  
  Ein kräftiger und unbefangener Sinn zeichnete die Basler während einer Reihe von Jahrhunderten aus. Nicht nur zu Kaiser Ludwigs Zeiten, sondern schon 1167 hatten sie mit ihrem Bischofe, Kaiser Friedrich I. getreu, zehn Jahre den päpstlichen Bann ausgehalten. Als im 14. und zu Anfange des 15. Jahrh. die Begharden und Beginen, von den Dominicanern angegriffen, und von den Barfüßern unterstützt, sich sehr ausdehnten, und Unruhen dadurch entstanden, hatte damals noch in dem unbefangenen Sinne der Basler die Besorgniß über die Folgen und Wirkungen der zur Schwärmerei sich neigenden Verbindung über den Werth ihrer asketischen Bestrebungen das Übergewicht. Die Stadt vereinte sich mit dem Bischofe. Sie wurden aufgelöst, und ihre noch übrigen Häuser dem Hospital gegeben. —♦  
  Bald nach dem Concilium richteten die Wünsche der Basler, während daß Andere Ablässe, Reliquien, u. dgl. suchten und fanden, sich auf eine hohe Bildungsanstalt. Die Universität, deren Bestätigung die Stadt vom Papste Pius II., welcher als Aencas Sylvius dem Concilium beigewohnt hatte, erhielt, zählte eine lange Reihe vorzüglicher Männer; und noch in neuern Zeiten zeichnete sich Basel durch die berühmten Namen seiner Gelehrten aus. Gelehrte Botaniker, prüfende Ärzte, gründliche Philologen, tiefsinnige Mathematicer, denkende{1} Theologen, forschende Alterthumskenner, hellsehende, politische Schriftsteller verbreiteten eine lange Zeit hindurch den gelehrten Ruhm Basels und seiner Universität. Die Kirchenverbes-
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  serung fand bald Beifall. Schon 1519 wurden verschiedene Schriften Luthers daselbst gedruckt. Capito, Hedio und Oekolampad erwarben sich so viel Beifall, daß bereits 1524 der Magistrat beschloß, die Geistlichen sollen nichts anderes lehren, als was sie aus göttlichen Schriften beweisen könten. Zuerst taufte Oekolampad in teutscher Sprache, und theilte das Abendmahl unter beiden Gestalten aus. Im Schoße des Magistrats und in der kleinern Stadt behielt der ältere Glaube zahlreiche Anhänger; dennoch mußte der erste 1527 freie Religionsübung gestatten. Geistliche Corporationen übergaben demselben freiwillig ihre Stiftungen.♦  
  Die Freunde der Reformation vermehrten sich in allen Classen; aber immer noch zögerte die Obrigkeit. Wiederholt ergriff man die Waffen; doch ohne Blutvergießen. Endlich traten mehr als 2000 Bürger zusammen, nahmen die Bilder aus den Kirchen, verbranten sie öffentlich, und zeigten dem Rathe an, sie hätten nun in wenigen Stunden vollbracht, worüber er zehn Jahre lang gezögert habe. Nun wurde die neue Glaubensform allgemein eingeführt. Die Landschaft folgte freiwillig dem Beispiele der Stadt nach. Doch äußerten sich auch hier unruhige wiedertäuferische Bewegungen. Die klösterlichen Stiftungen wurden zu gemeinnützigen Zwecken verwandt, und das Domkapitel verließ die Stadt. Mit dem Bischofe schloß man 1585 über seine Ansprüche eine Übereinkunft. Gleichwol wurde noch im folgenden Jahrhundert insbesondere 1670 und 1685 Ansprüche auf das Münster und andere Foderungen erneuert, von der Stadt aber immer zurück gewiesen. —♦  
  1531 entstand zwischen Basel und Solothurn wegen einer Gränzstreitigkeit eine Erbitterung, welche beinahe in Thätlichkeiten übergegangen wäre, und, wegen eines Galgens, den die Solothurner auf einer streitigen Stelle errichteten, baslerische Angehörige hingegen zerstörten, in den schweizerischen Chroniken den Namen des Galgenkrieges erhielt. —♦  
  Oft trat Basel in frühern Zeiten als Vermittler in Streitigkeiten benachbarter und entfernterer Städte und Fürsten auf. In den beiden letzten einheimischen Kriegen der Schweizer 1656 und 1712 beobachtete sie die Neutralität, und trug zur Wiederherstellung des Friedens bei.—♦  
  Auch nach dem Eintrit in den eidsgenössischen Bund wurde Basel vom Kaiser zu verschiedenen Malen zur Türkenhilfe aufgefodert, und ihre Bürger von dem Reichskammergerichte durch Vorladungen und verhängte Arreste in Anspruch genommen. Die 1643 und 1646 vorgegangenen Proceduren trugen das meiste dazu bei, daß der baselsche Bürgermeister, Rudolf Wettstein, auf den münsterischen Friedenskongreß abgeordnet wurde. Aber auch nach der Anerkennung der schweizerischen Exemptionen versuchte es das Kammergericht noch 1649 und 1650, seine Ansprüche zu erneuern, bis wiederholte Schritte am kaiserlichen Hofe denselben ein Ende machten.—♦  
  Die Anlegung der Festung Hüningen in der Weite eines Kanonenschusses durch Ludwig XIV. 1679, zu deren Verhinderung es den Schweizerkantonen am erfoderlichen Zusammenhalten gebrach, die Ausdehnung der Festungswerke auf eine Basel zugehörende Insel 1684 u. s. f. verwickelten Basel bis zu ihrer Schleifung 1815 in manche Verlegenheit. Die misliche Lage der Stadt am äußersten Ende des schweizeri-  
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  schen Gebietes auf einer, zwischen Teutschland und Frankreich hinein sich erstreckenden Landzunge, hatte sie schon früher in schwierige Verhältnisse gebracht, welche nun noch vermehrt wurden. 1633 geschahen durch die Östreicher, 1638 durch den Herzog von Weimar, 1678 durch die Franzosen unter Crequi, 1709 durch den östreichischen General Mercy Verletzungen des baselschen Gebiets. Die letzte hatte Sequestrationen der baselschen Einkünfte im Sundgau und Sperrungen der Zufuhr von Seiten Frankreichs zur Folge, welche Jahre lang dauerten. Bei Annäherung des Kriegsschauplatzes während der frühern Kriege Ludwigs XIV., der spanischen und baierschen Erbfolge- und des ersten Revolutionskrieges legten die Eidsgenossen Besatzungen nach Basel, und gaben denselben Repräsentanten bei. Die Belagerungen Hüningens und seines Brückenkopfes setzten die Stadt in Gefahren und Verlegenheiten. 1813 und 1814 geschah durch Basel der Einmarsch des großen vereinigten Heeres der Coalition gegen Napoleon, und eine Zeit lang war sie der Aufenthalt der Kaiser von Östreich und Rußland, und des Königs von Preußen. —♦  
  Auch während der schweizerischen Statsumwälzung 1798, bei deren Ausbruche sich Basel durch schnelle Annahme der vom französischen Directorium angetragenen Verfassung zwar die Theilnahme an den kriegerischen Ereignissen, nicht aber die Besetzung durch französische Truppen und Geldlieferungen ersparte, blieb Basel ein abgesonderter Kanton. Als solcher ging er 1803 in die Mediations-Verfassung, und 1814 in den neuen schweizerischen Bundesverein hinüber, in welchem er den eilften Platz einnimt. —♦  
  Ihr Gebiet hatte die Stadt größten Theils durch Käufe von den Bischöfen, denen von Falkenstein und der Familie Mönch erworben; und durch die wiener Kongreßacte wurde dem jetzigen Kantone der, vormals zum Bisthum gehörige, Bezirk Birsek zugetheilt.—♦  
  Innere Unruhen störten auch außer den oben ausführlicher angezeigten Mishelligkeiten zu verschiedenen Zeiten den Frieden der Stadt, z. B. 1348 wegen Ausrottung der Juden; 1402 der Münze wegen; 1521 wegen französischer Pensionen, wobei verschiedene Regirungsglieder mit Leibes-, Ehren- und Geldstrafen belegt wurden; insbesondere 1691 wegen Mishelligkeiten zwischen der Regirung, die sich große Anmaßungen erlaubt, auch den großen Rath, der die höchste Gewalt besaß, beinahe in ein Schattenbild verwandelt hatte, und der Bürgerschaft, welche die Dazwischenkunft der Kantone nöthig machten. Durch unsichere Haltung, Mangel an Uneigennützigkeit und Eintracht verloren auch die Opponenten ihre rechtliche Stellung. Die Häupter der meisten Kantone waren ihr ungünstig. Einige büßten mit dem Leben; aber für die Folge wurde ein billigeres, zwar allzu ängstlich berechnetes Verwaltungs-System gewonnen. 1525, 1594, 1598 geschahen Empörungen auf der Landschaft, und 1653 bereitete sich der in den Kantonen Bern, Luzern und Solothurn entstandene Bauernaufstand insbesondere auch über den Kanton Basel aus. —♦  
  Oft waren in den frühern Jahrh. zu Basel Reichstage gehalten worden. Heinrich IV. wurde 1061 daselbst gekrönt, und 1499 der Friede zwischen dem Kaiser und dem schwäbischen Bunde und den Eidsgenossen, 1795 zwischen Frankreich und Spanien, so wie auch zwi-  
S. 17 Sp. 1 BASEL ⇧ Inhalt 
  schen Frankreich und Preußen geschlossen. —♦  
  Das Wapen oder der so geheißene Baslerstab ist nach der unbefangensten Erklärung nichts anders, als ein mit einem Schifferstachel so in Verbindung gebrachter Bischofsstab, daß das untere Ende des letztern zwischen den sich ausbreitenden Spitzen des erstern hervorgeht. Die Stadt führt ihn schwarz im weißen Felde, ohne von dem goldenen Gebrauch zu machen, mit welchem sie Papst Julius II. 1512 ausstattete; im bischöflichen Wapen ist derselbe roth. Die benachbarten Städte Liestall, Laufen und Delsperg haben auch solche Stäbe in ihren Stadtwapen.—♦  
  Die Erklärungen des besondern Herkommens, nach welchem, seit unvordenklichen Zeiten, der Zeiger zu Basel um eine Stunde früher war, als anderswo, daß nämlich durch eine schnelle Veränderung der Uhr eine Verschwörung vereitelt, und die vor der Stadt harrenden Feinde irre gemacht worden seyen; oder daß man durch dieses Mittel die Väter des Conciliums zu früherer Besuchung ihrer Versamlungen habe antreiben wollen: bestätigen sich durch keine bestimten geschichtlichen Belege. —♦  
  Das bei den Wahlen eingeführte Los, über dessen Anwendung in dem letzten Jahrh. viele Versuche gemacht wurden, kann nur durch ein tief empfundenes Bedürfniß, willkürlichen Begünstigungen entgegen zu wirken, erklärt werden, ist aber der Auszeichnung des Verdienstes nicht zuträglich, und bringt bei Besetzung öffentlicher Lehrstellen oft die verkehrtesten Folgen hervor. Nichts desto weniger sind, um auch von der entgegengesetzten Seite die Sache zu betrachten, in Freistaten Ängstlichkeit und Eifersucht in Wahlsachen nicht nachtheiliger in ihren Folgen, als wenn Epicureismus, Weltbürgersinn oder ein auf bloßes Erwerben sich richtender Kaufmannsgeist, die öffentlichen Stellen gering achten, und diese letztern aufhören, wenigstens im Ganzen genommen, das Ziel der Ehrbegierde und die Bedingung des öffentlichen Ansehens zu seyn.
  2. Neuere Statskunde. Der Kanton Basel liegt in der nordwestlichen Schweiz. Er gränzt nördlich auf dem rechten Rheinufer an Frankreich, westlich an die Kantone Bern und Solothurn, südlich an Solothurn, östlich an den Kanton Aargau und das Großherzogthum Baden. Sein Flächeninhalt beträgt 12 bis 13 Quadratmeilen oder 23,712 quadrat lieues. Er besteht aus dem Kanton Basel, wie er vor 1798 war, und den ehemals zum Bisthum Basel gehörigen Gemeinden Arlesheim, Rheinach, Aesch, Pfeffingen, Ettingen, Terweiler, Oberweiler, Allschwiler und Schönenbuch. Diese letzten sind kraft des dritten Artikels der wiener Kongreßerklärung vom 20. März 1815 dem Kanton Basel einverleibt worden 1). ⇧ Inhalt 
  Der nördliche Theil ist ganz unregelmäßig gestaltet, während der südliche eine zusammenhängende abgerundete Masse bildet. Von den fruchtbaren Ebenen am Rhein, um die Hauptstadt herum, erhebt sich die Landschaft mit immer zunehmender Breite gen Süden mit mannigfaltigen Thälern und Anhöhen, auf denen Laubholz wächst,
 
 
  • 1) S. Vereinigungsurkunde des Bezirks Birsek mit dem Kanton Basel in Usteris Handbuch des schweizerischen Statsrechts. 2. Auflage, Aarau 1821. S. 75.
 
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  bis auf den Rücken des Jura, den dicke Tannenwälder bekränzen. Diese drei Abstufungen bezeichnen drei merkliche klimatische Verschiedenheiten. Die Ebene, gegen Mitternacht ganz offen, so wie die Vorthäler haben sich eines milden Klima und sehr zeitigen Frühlings zu erfreuen, weil Berge sie vor den Nordwinden schützen. Der Boden ist überhaupt fruchtbar und ein ähnlicher Reichthum an Naturschönheiten wird, dem Raume nach, selten gefunden.♦  
  Das eigentliche Gebirge durchstreicht den Kanton von Südost nach Nordwest und senkt sich allmälig, je mehr es sich dem Rhein nähert. Zu seinen höchsten Punkten, in sofern sie mit eigenen Namen belegt sind, gehören: Passwang 3720' über dem Meere, Wasserfall, Kallenberg, Billstein, die beiden Hauensteine, Belchen oder Böllchen 2630' relat. Höhe, Kallen, Wysenberg, wo vor einigen Jahren die französischen Ingenieurs ihre Triangulirung der Schweiz und des Elsasses verbanden, Burgfluh, Löschberg, Reehag, Schaafmatt und Geisfluh 2200' relat. Höhe; zu den Bergen des zweiten Rangs: Wallenberg, Hummel, Dietisberg, Farnsburg, Sissach, Sonnenberg, Schauenburg, Dormach, Schartenfluh oder Gempenstollen 1570' relat. Höhe, Münchenstein und der in den Werken der Bauhine so oft genante Mutenz (Mons Mutetus) 740' über dem Rhein.♦  
  Die Flüsse sind der im Kanton allenthalben schiffbare Rhein, der bei der Hauptstadt sich plötzlich nach Norden richtet, die Birs, ein reißender Gebirgsstrom, der nach einem funfzehnstündigen Lauf unweit Basel in den Rhein sich ergießt, die Ergelz oder Ergolz (Erguß), die, nachdem sie zahlreiche Bäche aufgenommen hat, bei Augst in den Rhein trit.♦  
  Für den gänzlichen Mangel an Seen entschädigen die Heilquellen zu Schauenburg, Ramsen, Oberdorff (dem Geburtsort des durch seine Flugmaschine bekanten Mechanikus Degen in Wien), Bubendorf und Raucheptingen.♦  
  Die geognostischen Verhältnisse des Jura, dessen Verzweigungen den Kanton durchziehen, können als allgemein bekant vorausgesetzt werden. Sein Hauptbestandtheil ist auch hier der sogenante Jura-Kalk (dichter Kalkstein), dessen Schichtungen nach Südwesten senken. Ihn begleiten an einigen Orten Torflager, Steinkohlenflöze bei Münchenstein, Liestall, Sissach und Bretzwyl; Pechkohlen bei Dürnen, reiche Gypslager bei Hemmicken, Mergel, guter Sandstein, der angelehnt lagert, an der westlichen Gränze rother Sandstein. Bei Brüglingen hat der Rhein Urfelsgeschiebe abgesetzt. Bei Wenslingen ist eine Tropfsteinhöhle. Hier und da Eisenbohnenerz, Eisenerz im Schönthal. Übrigens hat kein Theil der Schweiz soviel Versteinerungen aufzuweisen als dieser Kanton 2).♦  
  Die Flora gehört zu den reichsten im Mitteleuropa 3). Mit ihr steht, wie allenthalben, die Insecten-Fauna in enger Beziehung.
 
 
  • 2) Bernoulli's geognostische Übersicht der Schweiz nebst einem systematischen Verzeichnisse aller in diesem Lande vorkommenden Mineralcörper. Basel 1811. 8. und P. Merian Übersicht der Beschaffenheit der Gebirgsbildungen in den Umgebungen von Basel. 1821. 8.
  • 3) Casp. Bauhini Catalogus plantarum circa Basileam sponte nascentium. Basileae 1622. 8. und C. F. Hagenbach Tentamen florae Basileensis. Basileae 1821. 12. m. K.
 
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  Verhältnißmäßig gibt es wenig Wildpret, desto mehr Fische zu allen Gewässern. Anlangend die wilden Thiere, so streifen Wölfe und selbst Bären aus den französischen Gebirgen bis auf den Jura herüber.  
  Der Kanton hat 47,000 Einwohner. Davon sind 42,000 reformirter und 5000 katholischer Religion, die letzten in den ehemals bischöflichen Gemeinden. — Das Volk ist teutschen Stammes, thätig, betriebsam, erfinderisch. Folge davon ist ein allgemein verbreiteter sichtbarer Wohlstand auf dem Lande, große Reichthümer in der Hauptstadt. Es lebt von Ackerbau und der Viehzucht, fast noch mehr von den Fabriken und vom Handel. Dies übt einen unausbleiblichen Einfluß auf die Sitten aus, obgleich allenthalben, selbst in Basel, noch viel Alterthümliches herscht. Die körperliche Schönheit des andern Geschlechts wird seit Jahrhunderten gerühmt 4). Die Landessprache ist mit einer solchen Menge von Idiotismen, veralteten Redensarten und verstümmelten französischen Wörtern vermengt, daß ein Teutscher Mühe hat, sie zu verstehen 5).  
  Der Landwirthschaft werden bedeutende Kapitalien und große Sorgfalt gewidmet, namentlich in den Ebenen um Basel, Augst, Sissach, Liestall; indessen werden zur Hilfe bei den ländlichen Arbeiten zur Zeit der Ernte, der Weinlese, der Ackerbestellung, viele Menschen aus den benachbarten Ländern gezogen. Die Getreidefelder steigen nicht selten bis an die Gipfel der Thalanhöhen. Die Quellen und Bäche versteht der Landmann vortheilhaft zur Bewässerung der Wiesen zu benutzen. Die Kartoffeln sind erst seit 1770 allgemeiner geworden, so wie man erst vor Kurzem den Kleebau mit sichtbarem Vortheile treibt. Nirgend in der Schweiz gibt's mehr und bessere Gartengewächse und Gemüse.♦  
  Von allen Zweigen der ländlichen Künste wird aber keiner in einer größern Ausdehnung getrieben, als die Obstzucht. Nuß- und vorzüglich Kirschbäume stehen in den für sie geeigneten Lagen in solcher Menge angepflanzt, daß die Landschaft großen Obstgärten gleicht. Die Weinberge an den Ufern des Rheins, in den warmem Thälern um Münchenstein, Liestall, Augst herum, liefern einen gewöhnlichen Landwein, der bis auf das Gewächs auf dem Schlachtfeld zu St. Jakob nichts Ausgezeichnetes hat. Dieser letzte Wein, Schweizerblut genant, wird schon im ersten Jahre von den Baselern getrunken.♦  
  Die Abhänge des Jura bieten allenthalben die herrlichsten Weiden dar. Wie seine Alpennatur so sind auch seine Berge die Sitze der eigenthümlichen Alpenwirthschaft, die in den zahllosen Sennthümern getrieben wird. Die eigentliche Pferdezucht soll in Abnahme seyn. Die Fischerei ist an vielen Orten ein Gewerbe, so der beträchtliche Lachsfang im Rhein bei Kl. Hüningen, der Fang der vortreflichen Forellen, der Rheinkarpfen und der in Basel äußerst beliebten Salmlinge (Lachskünzchen) in dem Wysenbache.  
  Der eigentliche Gewerbefleiß beschäftigt hier ohne Unterschied sowol in den Städten als auf dem Lande Tau-
 
 
  • 4) Bridel Conservateur suisse. Tom. VII. p. 117.
  • 5) Fr. Jos. Stalder, schweizerisches Idiotikon. Aarau 1812. 8. Dessen die Landessprache der Schweiz. Aarau 1819. 8. Küttner Briefe eines Sachsen aus der Schweiz. Leipzig 1785 —1786, I. S. 39.
 
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  sende von Menschen. Seine Hauptgegenstände sind:♦  
  1) seidene Bänder. Die Verleger sind dabei, wie fast bei allen andern Industriezweigen, die reichen Fabrikherren in der Hauptstadt. Sie lassen jährlich für mehre Millionen Franken solcher Bänder im Kanton machen, wobei man ihren Gewinn zu 8 bis 10 Prozent berechnet. Die mehrsten Dörfer sind voll solcher Bandstühle, deren äußerst zusammengesetzter Bau noch mancher Vereinfachung entgegensieht. Die Ware selbst erhält sich im fortwährenden Absatze, weil sie, wie alle Baseler Fabrikate, sich durch ihren innern Gehalt auszeichnet und überhaupt nur von einer bestimten Würde geliefert werden darf;♦  
  2) seidene, baumwollene, leinene und wollene Stoffe und Zeuge, mit den gehörigen Bleichanstalten;♦  
  3) alle Arten von Papier. Außer den acht Papier-Fabriken am Birskanal befinden sich eine im Dorfe Laufen, eine bei Liestall, eine in Augst;♦  
  4) Kirschwasser oder eigentlich Kirschgeist. Im J. 1794 gewann bei der Fabrikation dieses in der Schweiz, in Frankreich und in Süd-Teutschland sehr beliebten Liqueurs 6) das einzige Dorf Riehen über 6000 Gulden; das Dorf Wintersingen gewint in manchen Jahren dabei 12 bis 16000 Franken;♦  
  5) Handschuhe, besonders in Liestall;♦  
  6) Talglichter u. s. w.♦  
  Eine erst vor wenigen Jahren im rothen Hause am Rhein angelegte Runkelrübenzuckerfabrik, alle Arten von Korbflechterei in Münchenstein, bedeutende Hammerwerke und Drathzüge bei Basel und Liestall.  
  Außer diesen Fabrikaten, wobei der Absatz der seidenen Bänder jährlich auf 2 bis 3,000,000 Florins geschätzt wird, sind fettes Vieh, Butter, Käse und etwas Wein auch Gegenstände der Ausfuhr, wogegen rohe Stoffe zur Verarbeitung als z. B. Seide u. s. w. Kolonialwaren, Salz und oft Getreide als Einfuhr erscheinen.♦  
  Einer günstigern Lage zum Absatze aller dieser Producte, so wie zum Handel überhaupt dürften wol wenige Städte auf dem festen Lande sich rühmen als Basel, das, vom Rhein durchströmt, der Schweiz, Teutschland und Frankreich zum natürlichen Transit dient. Dazu tragen selbst die treflich unterhaltenen, von der Hauptstadt nach allen Weltgegenden strahlenförmig auslaufenden Kunst- und Landstraßen bei. In näherer Beziehung auf den Kanton sind die wichtigsten die Bergstraßen des Ober- und Unterhauensteins, beide Hauptpässe über den Jura, beide kostspielige Werke der Kunst.  
  Der Kanton zerfällt in sechs Bezirke, nämlich die Stadt Basel, Wallenburg, Sissach, Liestall, der untere Bezirk und Birseck. Unter dieser letzten Benennung werden die oben erwähnten vormals fürstbischöflichen Gemeinden begriffen. Diese sechs Bezirke bilden 49 Wahlzünfte, wo alle Kantonbürger, die die gesetzlichen Eigenschaften besitzen, als stimmfähige Mitglieder erscheinen. Sein Stimmrecht übt jeder Kantonbürger nur in der Zunft aus, in welcher er Gemeindsbürger ist, übrigens genießen sie alle gleiche politische Rechte. Aus ihrer Mitte wählen die Zünfte 64 Abgeordnete zum großen Rathe, der selbst durch Wahl sich bis
 
 
  • 6) Küttner a. a. O. I. S. 57. gibt es für den gesundesten unter allen Liqueurs aus. Zu seiner Zeit mag man die Blausäure nicht so beachtet haben, als jetzt.
 
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  154 Mitglieder ergänzt. Die Souveränitätsrechte des Kantons liegen in den Händen dieses großen Rathes, der die gesetzgebende Gewalt ausübt. Er wählt aus seiner Mitte den kleinen Rath von 25 Mitgliedern, die eigentlich vollziehende Gewalt. Diese handhabt die Polizei, leitet die Verwaltung der untern Behörden, besitzt das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Zwei Bürgermeister (Ihro Weisheiten), von dem großen Rathe aus dem kleinen Rathe ernant, führen abwechselnd, jeder ein Jahr lang, den Vorsitz im großen und kleinen Rathe.♦  
  Diese obersten Statsbehörden bilden wiederum eine Menge einzeler Kommissionen u. d. m. verschieden nach den Gegenständen ihrer Verwaltung und mit eigenen Benennungen. So heißen z. B. Dreierherren, die mit der Verwaltung des Statsgutes beauftragte Behörde; Deputaten, die Vorsteher des Kirchen-, Schul- und Armenwesens u. s. w.; Statsrath, ein Ausschuß, dem die Wahrnehmung der Völker- und statsrechtlichen Verhältnisse obliegt. Ein aus zwölf Mitgliedern des großen Rathes (Appellationsräthe) bestehendes Kollegium bildet unter dem Vorsitze des nicht im Amt stehenden Bürgermeisters das Appellationsgericht, welches in höchster Instanz über alle bürgerliche und peinliche Rechtsfälle entscheidet. Außerdem bestehet in jedem Bezirke ein Civilgericht erster Instanz, das von der Regirung aus der Bürgerschaft des Bezirks erwählt wird; in jedem Kreise ein Friedensrichter, in jeder Gemeinde ein Ammann und ein Gemeinderath.  
  Ähnliche Unterbehörden zur Verwaltung der Polizei unter der Leitung des in jedem Bezirke von der Regirung angestellten Statthalters nebst Bezirksschreiber.  
  Am 1. Januar 1820 war der Bestand der allgemeinen und verpflichtenden Brandversicherungs-Anstalt der Gebäude folgender:  
  Bezirk Basel .... 13,337,350 Franken
– Sissach . . . 2,018,980
– Unter-Liestall . 2,505,175
– Wallenburg . . 1,977,835
– Liestall . . . 2,651,825
– Birseck . . . 1,466,550
– zusammen . . 29,958,615 Franken.
 
  Das Armen- und Krankenwesen wird aus neuen Quellen, so wie aus alten Stiftungen erhalten. Das große Hospital in Basel, dem das 1130 von dem Grafen v. Froburg erbaute aufgehobene Nonnenkloster im Schön-Thal gehört, das Siechhaus zu St. Jakob. Andere polizeiliche Anstalten sind die bereits erwähnten Kunst- und Landstraßen, die stark besuchten Jahrmärkte in Liestall, die Wochen- und Jahrmärkte, so wie die Messe Ende Oktobers in Basel selbst, die Aufsicht über die Maße, Gewichte und Münzen 7), deren Mannigfaltigkeit beinahe ein eigenes Studium erfodert.  
  Die Statseinkünfte bestehen in Grund- und Bodenzinsen, in Zehnten, in Domainen, in Waldungen mit einem eigenen Aufseher, in Kapitalzinsen, Waren-
 
 
  • 7) S. über die Baseler Münzgeschjchte G. E. v. Haller schweizerisches Münz- und Medaillenkabinet. Bern 1781. II. S. 1 –123. – Küttner a. a. O. I. S. 158. und Fr. Heldmann, schweizerische Münz-, Maß- und Gewichtskunde. Aarau 1811. 8.
 
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  Impost, Zöllen und andern geringern Einnahmen, endlich in den Regalien, wozu das Salz, die Post und die Münze gehören. Im Bezirke Birseck sind der Zehnt, so wie alle von den Feudalrechten herrührende Gefälle, unter der französischen Herrschaft aufgehoben worden, in den übrigen Theilen des Kantons können sie, so wie die allenthalben bestehenden Bodenzinsen nach dem Artikel 17. der Verfassung vom 4. März. 1814 auf gesetzlichem Wege losgekauft werden.♦  
  Bei den Ausgaben komt auch der Antheil des Kantons an der helvetischen Nationalschuld vor, die am 1. November 1804 3,118,336 Franken betrug. Die Gemeinden des Bezirks Birseck leisten dazu keinen Beitrag, so wie umgekehrt die durch Einverleibung dieser Gemeinden dem Kanton zufallenden Lasten ausschließlich von demselben getragen werden.  
  Die Regirung führt die Aufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen beider Konfessionen. Die katholische Geistlichkeit steht unter dem Bisthum Basel, das auch, mit Vorwissen der Regirung, in Betreff der rein-kirchlichen und religiösen Gegenstände verfügt. Die reformirte Geistlichkeit bildet eine allgemeine Synode, d. i. eine Versamlung aller Geistlichen, der einige Mitglieder der Regirung beiwohnen. Der erste Geistliche, zugleich erster Pfarrer am Münster zu Basel, führt in beiden Beziehungen den Titel eines Antistes und Oberpfarrers.— Die Ausgaben für das Kirchen-, Schul- und Armenwesen werden aus dem Ertrag des Zehnten und ähnlicher Gefälle bestritten. Im Bezirk Birseck wird dazu ein Theil der daselbst eingeführten Grundsteuer verwendet. —♦  
  Als Lehranstalt steht obenan die 1459 gestiftete Universität zu Basel, die einzige in der Schweiz. Ihre Einrichtung ist die der ähnlichen Institute in Teutschland; freilich mag das Losen bei Besetzung der Stellen zu ihrem Verfall in neuern Zeiten mit beigetragen haben. Daran schließen sich mehre höhere Schulen in der Hauptstadt, ein Schullehrer-Seminar in Sissach und die zahlreichen Dorfschulen. In Basel sind mehre gelehrte Gesellschaften.  
  Die Militärorganisation des Kantons ist am 4. Februar 1817 gesetzlich erfolgt. Der Militärpflichtigkeit ist nicht nur jeder Kantonbürger, sondern auch jeder im Kanton eingesessene Schweizerbürger unterworfen.  
  Als souveräner Freistat machte Basel seit 1501 den neunten Kanton der alten schweizerischen Eidsgenossenschaft aus, und blieb es bis 1798, ob er gleich nach der Zeitordnung der Aufnahme der eilfte hätte seyn müssen. Im J. 1798 ward seine Verfassung völlig verändert und er theilte die bekanten Schicksale der Schweiz, selbst die vermeintlichen Wohlthaten der Vermittlungsacte im J. 1803.♦  
  Zehn Jahre später am 29. Dezember 1813 erklärten seine Gesandten in Zürich gemeinschaftlich mit den alt-eidsgenössischen Ständen Uri, Schwyz, Luzern, Zürich, Glarus,, Zug, Freyburg, Schafhausen und Appenzell die Mediationsacte als für sie nicht mehr verbindlich. Auf den Grund dieser Übereinkunft 8) trat der Kanton am 8. September 1814 dem neuen Bundesverein der damaligen 19 Stände bei und beschwor am 7. August 1815 mit den Abgeordneten der 21 andern Kantone der
 
 
  • 8) Usteri a. a. O. S. 3.
 
S. 20 Sp. 1 BASEL ⇧ Inhalt 
  Schweiz den neuesten Bundesvertrag 9), zu Folge dessen Basel jetzt den eilften Stand oder Kanton der schweizerischen Eidsgenossenschaft bildet. Als solcher ist er mit in alle die diplomatischen Verhandlungen des wiener Kongresses und des pariser Friedens, so weit nämlich sie die Schweiz angehen, mit begriffen worden und namentlich in die unterm 20. November 1815 derselben zugesicherte immerwährende Neutralität und Unverletzbarkeit ihres Gebiets 10). In dem am 20. November 1815 zu Paris unterzeichneten Definitivtraktat ist aus Fürsorge für ihn festgesetzt, daß die Festungswerke von Hüningen niedergerissen werden sollen, und Frankreich an deren Stelle keine andere Festung auf eine Entfernung von wenigstens drei Meilen von der Stadt Basel wieder errichten darf 1l). Auch ist er dem sogenanten heiligen Bunde beigetreten 12).  
  Zur Kunde dieses Kantons dienen außer den bekanten allgemeinen Werken über die Schweiz und denen vorhin bereits angeführten noch manche andere 13).
 
 
  • 9) Usteri a. a. O. S. 5.
  • 10) Usteri a. a. O. S. 32. 41. 50. 51. 58. 63.
  • 11) Usteri a. a. O. S. 60.
  • 12) Usteri a. a. O. S. 111.
  • 13) Brückner, Versuch einer Beschreibung historischer und natürlicher Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel. 23 Stücke m. K. und Kupf. Basel 1748 — 1763. 8. — M. Lutz, neue Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel. 3 Abtheilungen. Basel 1805 — 1816. 8.; in Hinsicht auf den Bezirk Birseck Bridel, Course de Bâle à Bienne par les vallées du Jura. Bàle 1789. 8. Morel (Ch. Ferd.) Abrégé de l’histoire et de la statistique de l'Evêché de Basle. Strasbourg 1813. 8. — Taschenbuch der Geschichte, Natur und Kunst des Kantons Basel. 1801. m. Kpf., womit in historischer Rücksicht zu verbinden: Christ. Wursteisen, Baseler Chronik. Basel 1580. Fol. Neue Ausgabe von Brückner. Basel 1765 — 1772. 4 Bde. Fol. Epitome historiae Basileensis, accessit Aeneae Sylvii, qui postea Pius II. Pontifex fuit, Basilea, autore Christ. Urstisio. Basileae 1577. — Peter Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Berlin u. Basel 1786 — 1821. I.V. 8. — Als Reise- und Sittengemälde: Kurze Schilderung der Landschaft Basel nebst dem Entwurfe einer Wanderung durch dieselbe im Helvetischen Almanach für das J. 1813. — Küttner a. a. O. Als Gesetzsamlungen: Baselische Landesordnung. Basel 1813. 8. — Samlung der Gesetze und Beschlüsse, wie auch der Polizeiverordnungen des Kantons Basel. Basel 1800 — 1818, 4 Bde. 8. — Kantonsblatt oder Publikationen für Stadt- und Landbürger des Kantons Basel. Seit 1798 jährlich 3 Abtheilungen. Endlich das jährlich erscheinende Verzeichniß der Regirungsbehörden und Beamten des Kantons Basel. — Neuere den Bezirk Birseck mit berücksichtigende Karten gibt es noch nicht. Von den ältern sind die weniger fehlerhaften die von Daniel Brückner, gestochen von Auvray 1766, die mit beweglichen Typen von Wilhelm Haase 1776 gedruckte (Küttner a. a. O. I. S. 66.) und die von J. J. Scheurmann für den helvetischen Almanach für 1813 gelieferte.
 
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HIS-Data 5139-1-08-012-1: Allgemeine Encyclopädie: BASEL, Stadt und Kanton HIS-Data Home
Stand: 19. Dezember 2017 © Hans-Walter Pries