Titel: |
Cammer-Zieler |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
5 Sp. 439 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 5 S. 235 |
Vorheriger Artikel: |
Cammer-Tuch |
Folgender Artikel: |
Cammin |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Cammer-Zieler, also werden die
Termine
genennet, welche die
Reichs-Stände zur
Unterhaltung des Cammer-Gerichts zu Wetzlar an
Gelde entrichten
müssen. |
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Sie werden nach der Cammer-Matricel von
denen Reichs-Ständen zusammen getragen, und
zu Besoldung derer Adsessorum, und anderer
Gerichts-Bedienten, angewendet. |
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Es sind aber deswegen lange
Zeit grosse
Klagen geführet worden, und vor einigen
Jahren |
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{Sp. 440} |
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aus
Mangel der Besoldung nur 9
Adsessores
gewesen, da deren sonst 50 seyn
sollen. Daher
an. 1711 bey Eröffnung dieses hohen Gerichts der
Kayserliche Ober-Fiscal einen nachdrücklichen Recess
gegen die gesammten Stände vorlase, darinnen
sie zu Abtragung derer grossen Reste solcher
Cammer-Zieler nach und nach ernstlich ermahnet,
und die Gerichts-Procuratores, so denen daselbst bedienet sind,
erinnert worden, solches nach
ihrer
Pflicht ihren hohen
Principalen zu hinterbringen, und sich
die Beförderung dieses hochlöblichen
Judicii auf das
Beste angelegen seyn zu lassen, wie auch sich
wegen solcher Reste bey dem Pfennig-Meister-Amte zu erkundigen. |
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Es ist nachgehends von Erhöhung derer Salarien vor
die Cammer-Adsessores, und wie solche ausfündig zu machen,
auf dem
Reichs-Tage vieles gehandelt
worden. |
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