Titel: |
Cammer-Matricel |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
5 Sp. 436 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 5 S. 233 |
Vorheriger Artikel: |
Cammer-Leser |
Folgender Artikel: |
Cammer-Matten |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Cammer-Matricel, wird das Register
genennt, in welchem verzeichnet ist, wie viel ein
ieder
Reichs-Stand zum Unterhalt des
Kayserlichen und
Reichs-Cammer-Gerichts
zu contribuiren
schuldig, und ist von der besonders also
genannten Reichs-Matricel
unterschieden, als
worinnen enthalten, wieviel ein ieder Reichs-Stand
zu denen Reichs-Kriegs-Verfassungen und
Unkosten beyzutragen gehalten ist. |
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Die
Ursache solches
Unterschieds und
warum viele Stände in der Cammer-Matricel so
hoch angeleget worden, ist eigentlich diese: Als
an. 1548 die Stände, so das Kayserliche und das
Reichs-Cammer-Gericht unterhalten
sollen, in ein
Register gebracht worden, hat man damahls sich
nicht nach der Wormser Matricel de an. 1521 gerichtet,
sondern jeden Reichs-Stand in einen Anschlag
gebracht, und darinnen manchen, zumahl aber die
Reichs-Städte, ziemlich hoch angeleget. Diese
matricel ist bey der Kayserlichen Cammer
gebraucht, ein- und fortgeführet, und endlich auf
zwey Drittheil erhöhet worden, ob sie schon viele
verschiedentlich darüber beschweret. |
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An. 1648 und 1654 ist zwar eine grosse
Zahl
derer Cammer-Gerichtlichen
Praesidenten und
Adsessoren anzunehmen statuiret, und auch zu
solchem Ende die Erhöhung der Cammer-Matricel resoluirt worden, allein es ist solches gleichwohl
nicht geschehen; Dahero denn, und weil der alte
Fuß, oder die so genannte Vsual-Matricel cum augmento zu
zweyen Zielern wenig ausgeworffen, indem viele
nichts gezahlet, und
verschiedene gar
eximiret worden, die
Exsecution der resoluirten Anzahl derer 4 Herren Praesidenten
und 50 Adsessoren zurücke, und das Cammer-Gericht nur mit wenigen Adsessoren, als etwan
10 biß 12 besetzt geblieben. |
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An. 1720 ist es endlich, nachdem das Kayserliche
Cammer- |
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{Sp. 437|S. 234} |
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Gericht mit Ernst bey dem Reichs-Conuent
die
Sache gesuchet und getrieben, dahin
gekommen, daß man die 2 Zieler der
alten
Vsual-Matricel mit 5 vermehret, und also 7 Zieler statt
der bißherigen 2 Zieler zur Unterhaltung des
Kayserlichen Cammer-Gerichts und Vermehrung
derer Adsessorum vor alljährlich resoluiret, so lang
bis durch Rectification der Vsual-Matricel der bisherige Ertrag
hinlänglich erhöhet, oder andere extraordinair
Mittel ausgefunden worden, wobey man aber
denen praegrauirten Ständen die
Nothdurfft vorbehalten, und zu
deren Beobachtung gestalten
Umständen nach
längstens 2.
Jahr gesetzet, und übrigens das
salarium einer jeden Cammer-Gerichtlichen
Person,
z.E. eines
Adsessoris auf 2000 Species-Thaler
nach dem ietzigen Valor erhöhet. |
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Hierauf ist nun das Moderations Gesuch
angegangen, und durch die Moderationes so viel
von dem
jährlichen
Quanto derer 7 Zieler
weggegangen, daß man zu dato nicht seinen
Zweck
erhalten und 25 noch viel weniger 50
Adsessores
annehmen können; Dahero man denn von neuem
zu deliberiren angefangen, wie der Abgang durch ein aequiualent
zu ersetzen, und weil man die Zieler
selbst weiter nicht vermehren
wollen, auf
allerhand Vorschläge verfallen, z.E. man
solte das
Stempel-Papier bey dem Kayserlichen Cammer-Gerichte einführen, und damit den
Abgang ersetzen, die exemtos status wieder herbey ziehen,
Sportulas einführen etc. |
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Die Cammer-Matricel trifft man an bey |
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Diese Cammer-Matricel differiret von der
Cammer-Matricel, welche die consignation dererjenigen
Personen in sich enthält, welche bey dem
Cammer-Gericht sich aufhalten und derselben
Iurisdiction unterworffen sind. |
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