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Zedler: Erbreich HIS-Data
5028-8-1500-2
Titel: Erbreich
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 1500
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 781
Vorheriger Artikel: Erb-Register
Folgender Artikel: Erbricht
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Erbreich, ist eine Monarchie in Ansehung der Art und Weise wie sie erlangt wird.  
  Das Volck erwehlet sich nemlich einen Regenten entweder allemahl nach dem Abgange des Vorigen, welches das Wahlreich genennet wird: oder es huldiget auch einen Herrn eventualiter auf seine Nachkommen, welches das Erbreich genennet wird.  
  Reserviret sich das Volck das Wahlreich, ungeachtet es immer bey einer Familie bleibet, so wird das Reich ein Erb- und Wahl-Reich zugleich genennet.  
  Welche Art die beste sey, hievon ist theils unter dem Titel, Erbfolge eines Reichs, gehandelt worden, theils wird es unter dem Titel, Monarchie, weitläufftiger ausgeführet werden.  
     

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Stand: 4. Januar 2023 © Hans-Walter Pries