Titel: |
Hausmanns-Kost |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
12 Sp. 907 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 12 S. 469 |
Vorheriger Artikel: |
Hausmann von Namedy |
Folgender Artikel: |
Haus-Maus |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Hausmanns-Kost, heißt eigentlich nur
dasjenige Essen, so ein gemeiner
Bürger oder
Bauer, die an einigen
Orten auch Haus-Leute
genennet werden,
täglich zu genüssen pfleget,
und meisten Theils nur in solchen
Arten derer
Speisen bestehet, welche unter denen
Zugemüsen begriffen, und die er in seiner
Haushaltung, entweder selbst
erbauet, oder die
doch mit denen wenigsten Kosten angeschafft
werden können, auch jedes Mahl etwas davon
vorräthig zu seiner Bedürfnisse im
Hause haben
soll. |
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Es ist aber durch den
Gebrauch mit diesem
Worte so weit gekommen, daß man über Haupt
eine
ordentliche tüchtige Mahlzeit, die jeder nach
seiner Einrichtung einzunehmen gewohnet, in
Ansehung eines besondern Tractaments, wobey
ausserordentliche und mehrere Speisen
aufgesetzet werden, ebenfalls Hausmanns-Kost
nennet. |
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