Titel: |
Marcktschreyer |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
19 Sp. 1282 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 19 S. 674 |
Vorheriger Artikel: |
Marckt-Schiff |
Folgender Artikel: |
Marcktschreyerey (die gelehrte) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Marktschreyer, ist ein
Name, welchen man
eigentlich den Quacksalbern giebt, weil sie auf
öffentlichen Märckten ein groß Geschrey und
Prahlens von sich und ihrer
Kunst machen,
andere aber nur betrügen. |
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Ob man solche Leute im
Lande dulten soll,
oder nicht, kan so schlechterdings nicht
entschieden werden, weil man dabey auf
verschiedene Umstände solcher
Personen zu
sehen hat. |
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Eigentlich ist die
Rede von Fremden, die nicht
in unser Land gehören, bey denen es darauf
ankommt, ob sie dem Lande mehr schaden, wenn
sie das
Geld heraus schleppen, als
nutzen. Denn
wenn sie den Leuten nur das Geld ablocken, und
selbiges mit zum Lande hinaus nehmen, so hat
man ihnen ihr
Werck öffent- |
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{Sp. 1283|S. 675} |
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lich zu treiben, nicht zu verstatten, noch den
kleinen Profit, den die
Obrigkeit durch einigen
Abtrag von ihnen hat, anzusehen. Doch kan man
dieses nicht von allen
sagen. Es kan kommen,
daß einige von diesen Leuten kaum so viel
erwerben, als sie wieder verzehren, und dennoch
etwas Gutes stifften, indem mancher
Marktschreyer einige Künste
verstehen kan,
gewissen preßhafften Personen zu helffen, denen
entweder sonst niemand, oder doch nicht so
geschickt zu rathen weiß, in welchem Fall man
ihnen wol erlauben kan, daß sie einigen diesem
Nutzen proportionirten Genuß aus dem Ort
ziehen, wo sie sich eine Weile aufhalten. |
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Mancher erwirbt auch kaum so viel, als er
verzehret, und thut also dem Lande auch keinen
Schaden. Doch ist in solchen Fällen unmöglich,
alles so genau zu beobachten, wie es billig seyn
solte, daher in diesem Stücke gnug ist, wenn man
nur einen mercklichen Schaden verhindert. |
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Siehe auch |
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- Agyrta, im I.
Bande
p. 846.
- und Anacycleon,
im II. Bande p. 16.
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