Titel: |
RATIO … Beweiß-Grund |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
30 Sp. 1005 |
Jahr: |
1741 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
30 S. 512
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RATIO, Raison |
Folgender Artikel: |
RATIO … Sicherheit |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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RATIO, in so fern dieses
Wort einen
gewissen
Beweiß-Grund
oder eine untrügliche
Ursache eines
Dinges oder einer
Handlung anzeiget, wird von denen
Rechtsgelehrten insgemein in eine
nothwendige oder
wahrscheinliche, und jene, oder die nothwendige wiederum in eine
wahrhafftige oder nur unter gewissen
Umständen und Absichten eine gewisse Rechts Krafft erlangende, als weil sie
z.E. entweder
durch den klaren und deutlichen Inhalt |
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{Sp. 1006} |
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derer
Gesetze oder durch eine so hergebrachte
Gewohnheit bestätiget worden,
abgetheilet. |
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Eine wahrscheinliche aber heißt diejenige, welche bloß aus gewissen
Vermuthungen und eine ziemliche
Wahrscheinlichkeit vor sich habenden Umständen hergenommen
und gefolgert wird. |
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