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Zedler: Sippschafft HIS-Data
5028-37-1772-10
Titel: Sippschafft
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 37 Sp. 1772
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 37 S. 899
Vorheriger Artikel: St. Sipponius
Folgender Artikel: Sippschaffts-Baum
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Sippschafft, Gesippe, Magschafft oder Magenschafft, Lat. Cognatio, Frantz. Parenté, oder Parentage, ist eigentlich nichts anders, als die Verwandtschafft derjenigen, so von einem Stamm-Vater abkommen.  
  Bey deren Entscheidung und Berechnung ist vornehmlich auf die Linien und Grade zu mercken, in wie weit nehmlich die Anverwandten so wohl unter sich selbst, als von dem gemeinen Stamm-Vater, abstehen, oder wie nahe einer dem andern verwandt ist.  
  Es kommt aber dieselbe hauptsächlich in Ehe-Sachen, damit nicht zu nahe in das Geblüte geheyrathet werde, hiernächst aber auch bey Erbschafften und Lehns-Folgen, in Betrachtung.  
  Ein mehrers siehe unter denen Artickeln  
 
  • Computatio Graduum, im VI Bande, p. 882.
  • Gradus, im XI Bande, p. 496.
 
  {Sp. 1773|S. 900}  
 
  u.ff.
 
   
     

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Stand: 8. März 2014 © Hans-Walter Pries