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Text |
Quellenangaben |
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Sippschaffts-Baum,
Arbor Consanguinitatis,
heißt insgemein die Abbildung derer Linien und
Grade, nach welchen
gewisse
Personen einander
verwandt sind, und wornach dieselben so denn
auch mit besondern
Nahmen beleget werden. |
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Ehedem bildete man dieselbe unter der
Gestalt
eines Baums ab, daher auch diese ihre
Benennung
entstanden. Nachdem aber schon gar vielen,
sonderlich derer neuern
Rechtsgelehrten, die
Gestalt eines Baumes
vornehmlich deswegen nicht
gefallen
wollen, weil ja wie bekannt, ein Baum
seiner Äste |
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{Sp. 1774} |
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und Blätter nicht so wohl unter- als auswärts,
treibet und ausbreitet; Bey Berechnung der
Sippschafft aber vielmehr auf die Abkunfft des einen
von dem andern und also
nothwendig auf die
unterwärts gehende
Zeugung, als auf die Rück-
oder aufwärts gehende
Anverwandtschafft, denn
Amstammung kan man in so fern
unmöglich
sagen)
zusehen ist: So haben dagegen andere
unterschiedene andere Figuren ersonnen, welche
zwar zum
Theil mit der erstern einige Gleichheit
haben, zum Theil aber auch
gantz und gar davon
abwichen, übrigens aber dennoch nicht allein die
Sache weit
natürlicher
vorstellen, sondern auch viel
besser
erklären. Wie
z.E. aus denen
nachstehenden Figuren, und deren beygefügten
Erklärung, mit mehrerm zu sehen seyn wird. |
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Die erste Figur ist also diese |
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[Grafik] |
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{Sp. 1775/1776|S. 901} |
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[Grafik] |
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{Sp. 1777|S. 902} |
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[Grafik] |
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Dieser insgemein so genannte Sippschaffts-Baum bestehet also, nach vorherstehenden
Figuren, in dem Mittel und denen darüber und
drunter gesetzten Personen. |
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Im Mittel befindet sich eine Person, die an und
vor sich weder Mann, noch
Weib, weder
Sohn, noch
Tochter, weder
Vater, noch
Mutter, weder Bruder
noch Schwester ist, gleichwohl |
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{Sp. 1778} |
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aber, nach Beschaffenheit der Umstände, zu
allen gemacht werden kan. |
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Man mahlet dieselbe insgemein Ehrenhalber,
als eine Manns-Person, die man Petrucius,
Protheus, Joachim, u.s.w. nennet. Oben sind die
Ascendenten oder Ahnen des Petrucius, in
Ansehung deren er, nach denen verschiedenen
Graden |
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1. |
Sohn, Tochter, |
Filius, Filia, |
2. |
Enckel, Enckelin, |
Nepos, Neptis, |
3. |
Enckels Sohn, Tochter, |
Pronepos, Proneptis |
4. |
Vor-Enckel, Vor-Enckelin, |
Abnepos, Abneptis, |
5. |
Vor-Enckels Sohn, Tochter, |
Atnepos, Atneptis, |
6. |
Ur-Enckel, Ur-Enckelin, |
Trinepos, Trineptis, |
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heisset. Unten sind die Descendenten oder
Abkömmlinge des Petrucius, und wegen derselben
wird er |
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1. |
Vater, Mutter, |
Vater,
Mutter, |
Pater, Mater, |
2. |
Groß- |
Avus, Avis, |
3. |
Älter- |
Proavus, Proavia, |
4. |
Vor-Älter- |
Abavus, Abavia, |
5. |
Groß-Älter- |
Atavus, Atavia, |
6. |
Ur-Älter- |
Tritavus, Tritavia, |
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genannt. Eben diese Descendenten stellen uns
auch die Seiten-Freunde oder Seitwärts-Verwandten (Collaterales) vor, in Ansehung deren,
der Petrucius der gemeine Stamm (stipes
communis) ist; sie aber sind |
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1. |
Bruder, Schwester, Frater, Soror, |
2. |
Geschwister-Kinder, Patrueles,
Consobrini, Sobrini, etc. |
3. |
Ander |
Geschwister-Kinder, |
4. |
Dritte |
5. |
Vierte |
6. |
Fünffte |
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Wenn die Linie ungleich vorkommt, bekommen
sie noch andere Benennungen, und heissen z.E.
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{Sp. 1778} |
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des Petrucius Vaters oder der Mutter Brüder
und Schwestern, und deren
Kinder, Vettern und
Muhmen. |
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[Grafik] |
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{Sp. 1779|S. 903} |
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Wenn dessen Vater und Mutter noch einen
Sohn oder Tochter
zeugen; so sind solche dessen
vollbürtige Geschwister; dessen Halb-Geschwister
aber die, so sein Vater mit einem andern Weibe,
oder die Mutter mit einem andern Manne
erzeugen. |
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[Grafik] |
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Man
zehlet die Ascendenten, Descendenten
und Seiten-Freunde von einer Generation oder
Zeugung zur andern zu so viel Graden, also, daß
Petrucius an |
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2. |
Eltern, |
4. |
Groß-Eltern, |
8. |
Älter-Vätern und Müttern, |
16. |
Vor-Eltern, |
32. |
Groß-Älter-Vätern und Müttern, |
64. |
Ur-Eltern, |
126. |
Ascendenten hat, von denen allen er auf gewisse
masse herkommt. |
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Und wenn man voraussetzet, daß jedes seiner
Kinder das
Geschlecht wieder doppelt fortpflantze;
so hat er auch an |
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2. |
Kindern, |
4. |
Enckeln, |
8. |
Enckels-Söhnen und Töchtern, |
16. |
Vor-Enckeln, |
32. |
Vor-Enckels-Söhnen und Töchtern, |
64. |
Ur-Enckeln, |
126. |
Descendenten: |
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Und wenn wir ihm ferner einen Bruder an die
Seite fügen; so hat dieser an ihm |
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1. |
Bruder, und an seinem Sohn u. Tochter, |
2. |
Bruders-Kinder, |
4. |
Enckeln, |
8. |
Enckels-Söhnen und Töchtern, |
16. |
Vor-Enckeln, |
32. |
Vor-Enckels-Söhnen und Töchtern, |
64. |
Ur-Enckeln, |
127. |
Seitwärts-Verwandte. |
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Eine andere Art, die Seiten-Verwandten zu
zehlen, hat das
Sachsen-Recht, |
Land-Recht … |
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nach welcher |
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{Sp. 1780} |
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[Grafik] |
Mann und Weib am Haupte, und deren Kinder
oder leibliche Geschwister am Halse stehen.
Hernach machen |
Die erste Sippzahl leiblicher Brüder Kinder, und stehen an den
Schultern und
Armen, |
Die andere ist bey dem Ellenbogen, |
Die dritte bey der Hand, |
Die vierte bey dem ersten Gliede des mittelsten Fingers, |
Die fünffte bey dem andern Gliede, |
Die sechste bey dem dritten Gliede, |
die siebende bey dem Nagel, da
sich die Sitte endiget, und die andern Nagelmagen
heissen. |
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Nach diesen Artickel, sondern nun
hauptsächlich im Marggrafthum Lausitz bey der
Succeßion in Lehn-Gütern die sieben Grade, und
zwar mit Einschliessung des siebenden Grades
gezehlet werden. |
Lehns-Ordnung von
1652. |
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Sonst aber hat in der Lehns-Folge das
Darstellungs-Recht (Jus Repraesentationis) statt,
wenn gleich im Lehn-Brieffe die Clausul: Nach
rechter Sipp-Zahl,
enthalten. |
C. 29. p. 3. |
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Übrigens wird die Sippschafft in Schwerdt- und
Spiel-Magen oder Niffteln
getheilet, und gehören zu
den ersten nicht allein der Vater und seine
Ascendenten und Seitwärts-Verwandte vom Vater,
sondern auch der Sohn und dessen Descendenten,
der Bruder vom Vater etc. |
C. 12. … |
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Aus der Sippschafft entstehet auch die
Schwägerschafft,
dazu Mann und Weib zwar den
Anfang machen vor ihre Person aber, so wenig
Schwäger als
Bluts-Freunde sind, wie hier des
Petrucius Vater und Mutter, wenn man sie gegen
einander betrachtet. |
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Verehelichet sich die Mutter anderweit, oder
der Vater nimmt ein ander Weib, so wird Petrucius
nunmehro zum Stief-Sohne, und bekommet an der
Mutter Manne einen Stief-Vater, und anders Vaters
Weib eine Stief-Mutter, und die Kinder die sie
zeugen, heissen Stief-Brüder, und Stief-
Schwestern: |
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[Grafik] |
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Zum Schwäher oder Schwieger-Vater wird
Petrucius, wenn seine Tochter sich verehlichet,
deren Mann er zu seinem Eydam oder Schwieger-
Sohne, des Sohnes Weib aber zu seiner Schnur
bekommt. |
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[Grafik] |
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Seines Bruders oder seiner Schwester
Verehlichung macht ihn zum Schwager. Und wenn
er sich auch selbst verehlichet, so wird er von seiner
Schwester Manne Affinis, von seines Bruders |
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{Sp. 1781|S. 904} |
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Weib Levir, sein Weib aber von eben derselben
Fratria geheissen. Des Mannes Schwester und
Bruders Weib heissen Glos, und zweyer Brüder
Weiber nennen einander Janitries. |
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[Grafik] |
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