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Quellenangaben
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Wahl-Tag in Pohlen, oder Pohlnischer
Wahltag, ward in den vorigen Zeiten in Petrikow
gehalten. Seitdem aber das Groß-Hertzogthum
Litthauen mit Pohlen vereiniget worden ist, wird
allezeit die Wahl eine halbe Meile von Warschau,
nicht weit von dem Dorfe Wola, und zwar in freyem
Felde angestellet.¶ |
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Es wird daselbst, auf der Republick Kosten,
ein Platz mit einem Dache von Bretern bedeckt,
fast auf die Art einer grossen Laube oder Hütte.
Dieser Ort heist auf Pohlnisch Szopa, welches
eigentlich einen Ort bedeutet, der gegen Wind und
Wetter bedeckt und verwahret ist. Er wird mit
einem Graben umfangen, und kan man durch drey
Thüren oder Pforten hinein gehen. Wenn nun
dieses Gebäude von Bretern durch Veranstaltung
des Cron-Schatzmeisters fertig, und der zum
Anfange der Reichs-Versammlung bestimmte Tag
kommen ist, so gehen der Senat und Adel in die St.
Johannis Kirche zu Warschau, um der Celebrirung
der Messe St. Spiritus bey zuwohnen, und von
GOtt die Gnade zu erbitten, daß ein solcher König
möge erwehlet werden, der alle nöthige Qvalitäten
habe, um das Interesse so wohl der Kirchen, als
der Republick zu vertheidigen. |
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Darauf gehet man nach der Szopa, allwo der
Adel einen Marschall der Landboten, welche von
denen Landtägen dahin abgeschickt worden,
erwählet. Wenn dieser Marschall durch die Vielheit
der Stimmen erwehlet ist, und den Eyd abgeleget
hat, so gehet er zu den Senatoren sie zu
begrüssen, und von ihnen bestätiget zu werden.
Hiernächst ist das erste, was |
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{Sp. 851|S. 439} |
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der Senat und der Adel vornimmt, die
Vereinigung und Verbindung unter ihnen, welche
eydlich gegeneinander bestärcket wird, und dahin
gehet: Nehmlich, sich nicht von einander
abzusondern, niemanden zu einem König zu
ernennen, noch dafür zu erkennen, es sey denn
derselbe vorher mit einmüthiger Bewilligung aller
und jeder erwehlet, und habe den Eyd abgeleget,
daß er alle Rechte, Freyheiten und Privilegien der
Republic erhalten wolle: und solle derjenige,
welcher anders hierinnen verfahren wird, vor einen
Feind des Vaterlandes erkläret werden. Sie
versprechen einander wechselsweiß, niemand ihre
Stimmen zur Wahl zu geben, noch mit denen, so
nach der Crone streben, oder mit ihren
Abgesandten einige Abrede zu nehmen, biß man
vorhero dasjenige, was in allen Provintzen des
Königreichs und des Hertzogthums
unrechtmäßiger Weise vorgenommen worden,
beurtheilet, und in Ordnung gebracht habe. |
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Sie heben alle Gerichtliche Aussprüche und
Decreten auf, ja sogar die Königlichen
Befehle,
wenn solche ihren Privilegien zu wider scheinen,
und versprechen eine Verordnung nachgehends
deswegen zu machen. Sie erklären, daß alle
Aussprüche und Bescheide, welche vor der
Publication des Interregni gegeben worden, gültig
seyn sollen: Ingleichen, alles was das Gericht, so
man bey währenden Reichs-Tag angeordnet und
eingesetzet hat, thun und aussprechen wird.
Dieses Gericht nennen sie Kaptur, dessen Zweck
und Absehen ist, das Vaterland zu beschützen,
Müntze schlagen zulassen, Soldaten zu werben,
und die Gesetze zu behaupten. |
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Sie verbiethen auch, daß niemand mit
fremden Personen, oder mit Feuer- und
Schieß-Gewehr zu der Reichs-Versammlung
kommen soll. Sie verordnen, daß die Feldherren
und Generalen von der Armee, gegen etliche
Commissarien eydlich angeloben sollen, die ihnen
anvertraute Trouppen getreulich zu commandiren,
sich deren nicht, als nur gegen die Feinde zu
gebrauchen, die Grentzen des Königreichs in
Sicherheit, und die Republick in solchen Stand
zusetzen, damit sie keinen
Schaden leiden,
sondern ihr Ansehen und Würde behaupten möge:
Daß sie, wenn einige Empörung sich ereignen
solte, keine andere, als der Republick Parthey
nehmen, ingleichen die Soldaten von aller
Gewaltthätigkeit ab und in Zaum halten, von
niemand, er sey geistlich oder weltlich, Geld
annehmen, auch ihren Soldaten solches
verbiethen wollen. |
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Nachgehends wird allen Officiers von der
Armee verbothen, mit ihren Trouppen nicht gegen
die Mitte oder das Hertz des Königreichs
anzurucken, noch weniger aber der
Reichs-Versammlung sich zu nähern: Und, wofern
sie dieses thun würden, solten sie vor Feinde des
Staats erkannt werden. Wo aber die Republick von
einem so mächtigen Feinde angegriffen werden
solte, daß die Armee nicht starck genug wäre,
denselben zu widerstehen, so erklären die
Senatores und Landbothen einmüthiglich, daß sie
von diesem Augenblick an, den gantzen Adel
hiermit aufgebothen, und demselben befohlen
haben wollen, sich ohne Verzug zu der Zeit und an
den Ort, welche der Ertz-Bischoff von Gnesen,
sammt dem ihm zugegebenen Rath bestimmen
werden, einzufinden: Daß die Musterung der
Soldaten, welche entweder insgemein von der
Repu- |
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{Sp. 852} |
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blick, oder insonderheit von den
Weywodschafften aufgebracht werden, im Feld
geschehen; und daß jede Woywodschafft vor die
Bezahlung ihrer Soldaten Sorge tragen, auch keine
davon abdancken soll, als welche die
Reichs-Versammlung vor unnöthig erachten wird;
daß die Armee, weder denen Adelichen, noch
Geistlichen, noch weniger den Königlichen
Tafel-Gütern Schaden zufügen solle, und woferne
sie darwider handelten, würden die Officiers die
Straffe davor zu gewarten haben. |
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Ferner verbiethen sie denen Schatzmeistern
der Cron und des Hertzogthums, daß sie ohne
Vorwissen des Ertz-Bischoffs und seines Raths,
keinen Geld auszahlen, ausser was zur Besoldung
der Trouppen von der Republick erfordert wird. Sie
machen die Verordnung, daß einige ehrliche und
getreue Personen nach den Saltzgruben geschickt
werden, um dieselbige zu besichtigen, und
dasjenige, was darinnen zu verbessern seyn mag,
zu veranstalten; sie beschliessen auch, daß die
Abgeordnete gewisser Städte zu der
Reichs-Versammlung nicht sollen mit zugelassen
werden, als nachdem selbige ihr Recht werden
deutlich dargethan haben. |
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Nachdem nun der Landbothen-Marschall
erwehlet, und das Gericht, zur Sicherheit alles
dessen, was bey dem Reichs-Tage geschiehet,
angeordnet worden, so redet man alsdenn von
denen Exorbitantien, das ist, von allem, was
entweder wider die Republick insgemein, oder
wider einige Personen insonderheit,
unbilliger
Weise vorgegangen ist. |
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Folgends giebt man denen Ambassadeurs
und Abgesandten aller Printzen, die entweder
selbst um die Cron werben, oder einen andern
darzu vorschlagen und recommendiren lassen,
Audientz: Und wenn diese den Abgesandten
ertheilet werden soll, so läst die Republick solche
dazu abholen. Der Anfang wird mit dem
Päbstlichen Nuntio gemacht: darauf kommt der
Kayserliche, nach diesem der Frantzösische, und
dann der Spanische Ambassadeur. Jedoch hat von
demjenigen Wahl-Tage an, der nach Absterben
Königs Sigmund August zu Warschau gehalten
worden, kein Spanischer Minister in der Qvalität
eines Ambassadeurs sich ferner eingefunden.
Dann wie damahls der Spanische Gesandte die
Audientz vor dem Frantzösischen zu haben
verlangte, die Republick aber diesen den Vorzug
gab, da machte sich jener ohne gethane
Ansprache wieder weg. Was den Spanischen
Minister, Don Ranqvillos betrifft, der 1674. bey dem
Reichs Tage, da König Johann III. erwehlet
worden, sich eingefunden, hat selbiger niemahls
sich unterstanden, die Qvalität eines
Ambassadeurs anzunehmen, weil er wohl wuste,
daß er dem Frantzösischen Abgesandten hätte
weichen müssen. |
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Die Reichs-Versammlung ordnet und giebt
allezeit denen Abgesandten einige von den
Senatoren zu. Wenn die Abgesandten zur Audientz
angekommen sind, halten sie ihre Rede in
lateinischer Sprache, der Ertz-Bischoff aber oder
der Bischoff, der präsidiret, antwortet darauf im
Nahmen des Senats, und der
Landbothen-Marschall im Nahmen des Adels. Die
Abgesandten müssen nicht allein mit dem Senat
und dem Adel, sondern auch mit allen Religiosis
oder Ordens-Leuten sich wohl zu stellen und zu
begehen wissen, weil diese in Pohlen einen
grossen Credit haben, auch |
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{Sp. 853|S. 440} |
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zu einem glücklichen Ausgang ihrer
Verrichtung allerdings vortheilhafftig ist, diejenigen
alle zu Freunden zu haben, welche etwas dazu
helffen und contribuiren können. Aus dieser
Ursache müßen sie ihnen ansehnliche
Verehrungen thun, die nichts destoweniger nur als
ein Allmosen von ihnen angenommen
werden. |
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Solcher gestalt kan man wohl sagen, daß die
Ambassadeurs gegen jederman freygebig seyn
sollen, und zwar gegen die einen, um ihre Gunst zu
überkommen, und gegen die andern, damit sie sich
nicht widrig erzeigen. Gleichwie aber die
Ambassadeurs mit allen Senatoren insgemein sich
wohl
verstehen sondern; also liegt ihnen dieses um
so viel mehr bey denen Bischöffen und Geistlichen
zu thun ob; weil diese Herren und Meister in
Religions-Sachen sind, und man durch sie viel
leichter das Volck gewinnen muß. Jedoch muß
absonderlich ein Ambassadeur, wenn er bey dem
Senat etwas ersprießliches ausrichten will, die
Gewogenheit eines Bischoffs von grossem
Ansehen sich zu wege bringen, damit derselbe
sein Vorhaben begünstige und fördere. |
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Es giebet auch keinen geringen
Vortheil, wenn
man bißweilen die Geistlichen so wohl als die
Weltlichen zu Gaste hat, und wohl tractiret. Denn
offtmahls ist es besser, grosse Kosten auf Festinen
und Gastereyen, als Geschencke, anzuwenden,
weil man sich durch die Geschencke den Haß und
die Eifersucht derer, welche nichts bekommen, auf
den Hals ziehet, da hingegen öffters eine einige
Gasterey viel Personen auf einmahl verpflichtet,
und deren Wohlgewogenheit zuwege bringet. Ist
demnach allerdings nothwendig, daß ein
Ambassadeur freygebig sey. Denn wenn er geizig
wäre, würde dieser Fehler auf die Person seines
Herrn und Principalen zurücke fallen, und das
Volck, welches nur aus dem was es mit Augen
siehet, urtheilet, leichtlich glauben, daß diese des
Abgesandten Sparsamkeit ein Zeichen der Armuth
desjenigen Herrn und Printzen sey, der nach der
Crone strebet. Es soll aber ein Ambassadeur in
Pohlen weniger karg und sparsam seyn, als an
einigen andern Orten in der Welt, weil die Pohlen
vor sich sehr prächtig sind, und sehr kostbar bey
ihren Gastereyen sich aufführen. |
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Über diese Ursache findet sich noch eine
andere, so aus derjenigen Absicht herrühret,
welche die Republick allezeit hat, einen reichen
und freygebigen König zu erwehlen. Also kan und
soll man den Schluß machen, daß zu glücklicher
Verrichtung derer Abgesandten nichts so sehr
helffe oder ein grösseres beytrage, als wenn diese
vor alle Pohlen offene Tafel haben und halten. Es
wäre zu wünschen, daß die Abgesandten auf keine
andere Interesse, als dasjenige von ihren Herrn
und Principalen, ihr Absehen hätten, damit sie
demselben desto besser dienen, und seinem
Befehl und führenden Intention nachkommen
könnten. |
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Und aus dieser Ursache verbiethen die Päbste
denen Nuntiis, die in Pohlen zu den Königlichen
Wahl-Tägen geschickt werden, von dieser Crone
die Nomination und Vorschlagung zu einer
Cardinal-Stelle, auf einige Weise zu
prätendiren und zu begehren, damit ihre Verrichtung nur bloß
zum Nutz der gantzen Christenheit gereichen und
ausschlagen, auch daraus erhellen möge, daß ein
Nuntius, der von dem allgemeinen Vater |
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{Sp. 854} |
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der Gläubigen gesandt wird, mit keinem
partheylichen und intereßirten Gemüthe komme,
sondern sein Absehen nur allein auf die Erwehlung
eines solchen Printzen richte, welcher den
Wohlstand der Kirchen und des Staats befördern
könne. Nichts destoweniger, wider diesen
ausdrücklichen
Befehl der Päbste, haben sich doch
unterweilen solche Nuntii gefunden, welche mit
grossem Eifer vor ihr eigenes Interesse sich
bemühet, und durch heimliche Griffe starck
darnach getrachtet haben, die Nomination zum
Cardinalat zu überkommen. |
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Allein wieder auf den Reichs- oder Wahl-Tag
zu kommen: Nachdem alle Exorbitantien und
unrechtmäßige Sachen gerichtet, und allen
Abgesandten Audientz von der Republick ertheilet
worden, so schreitet man alsdenn zur Wahl eines
Königs. Ehe aber die Stimmen dazu gegeben
werden, so bittet man um den Beystand des
Heiligen Geistes, und singet: Veni Creator. Hierauf
giebt jedweder Weywod seine Stimme, und
eröffnet solche denen andern. Und wenn die
Stimmen alle auf einen Cron-Candidaten gehen, so
fragt der Ertzbischoff von Gnesen, oder ein
Bischoff, der an seiner Stelle präsidiret, zu dreyen
mahlen, ob alle begangene Excesse in dem
Königreiche abgeschaffet seyn. Folgends
proclamiret er den erwehlten König, welches die
Marschalle der Cron und des Hertzogthums
gleichfalls thun. Wenn dieses geschehen ist, wird
sodann von allen das Te deum laudamus gesungen. |
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Es ist gesagt worden, daß derjenige, so
erwehlet worden, durch den Ertzbischoff
proclamiret werde, wenn alle Stimmen auf ihn
gehen, denn es könnte eine Trennung und
Zwiespalt bey der Reichs-Versammlung sich
ereignen, und alsdenn würde die stärckste Parthey
durchdringen; wie solches auf demjenigen
Reichs-Tage geschehen ist, der nach Entweichung
Königs Heinrich III. gehalten worden, da ein Theil
den Stephan Bathori, der andere aber den
Ertz-Hertzog Maximilian von Österreich erwehlet
hatte. Denn als Ertz-Hertzog Maximilian mit einigen
Truppen in Pohlen rücken wolte, kam ihm Stephan
Bathori zuvor, welcher eher zu Cracau anlangte,
allwo er auch den 18 April 1576 gecrönet wurde.
Solcher gestalt nun fielen alle Stimmen auf den
Stephan Bathori allein, den die Pohlen
nachgehends dahin verpflichteten, daß er die
Prinzeßin Anna, welche sie schon zur Cron erkläret
hatten, heyrathen muste. |
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Nach Absterben Königs Stephan Bathori ereignete sich noch ein weit grösserer Zwiespalt,
denn nachdem sich zwey Partheyen formiret
hatten, davon die eine von den Zamoski, die
andere aber von dem Sboroski geführet und
unterstützet wurde, erwehlete jene, die
Zamoskische, Sigmund III, Königs Johannis in
Schweden, und Catharinen Sigmund Augusts, des
letzten Königs aus dem Zagellonischen Stamm,
Schwester Sohn, der Königin Anna, des Bathori
Wittwe, Enckel. Diese Parthey des Zamoski war so
starck, daß sie den König Sigmund den 27
December 1587 zu Cracau crönen ließ, obgleich
der Ertzhertzog Maximilian von Österreich, dem die
Sboroskische Parthey erwehlet hatte, in der
Bernhardiner-Kirche zu Warschau, durch den
Cardinal Radzivil, der |
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{Sp. 855|S. 441} |
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es mit ihm hielte; war proclamiret worden. Und
als Maximilian mit einigen Kriegs-Völckern in
Pohlen gerücket, so verfolgte sie der Zamoski mit
den Seinigen bis nach Byczyn in Schlesien, allwo
er selbige geschlagen, und den Ertzhertzog den 25
Jenner 1588 gefangen bekommen, auch diesen
gezwungen hat, seinem Recht auf die Pohlnische
Crone abzusagen. Ist also dieses das andere mahl
gewesen, daß der Ertzhertzog Maximilian, das
dritte mahl aber, daß gleich nacheinander die
Printzen von dem Hause Österreich, von der
Pohlnischen Crone ausgeschlossen worden,
nehmlich das erste mahl bey Ertzhertzog Ernst,
durch die Erwehlung Heinrichs von Valois aus
Franckreich, das andere mahl bey Maximilian
durch die Wahl Königs Stephan Bathori; und dann
das dritte mahl bey eben diesem Ertzhertzog
Maximilian, als die Pohlen König Sigmund III,
erwehlet hatten. |
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Nach dem Tode Königs Johann des III, Sobiesky entstund in dem Jahr 1697. in dem
Königreich Pohlen ein neuer Wahl-Streit, und es
waren die Partheyen wegen der neuen
Königs-Wahl getheilet. König Ludewig XIV,
poußirte seinen Vetter, den Printzen Conty, und
sandte grosse Geld-Summen an die Pohlnischen
Magnaten, sie für den Printzen Conty zu gewinnen;
Conty kam auch selbst durch eine kleine Escadre
mit dem Ritter Jean Barth bey Dantzig an: Des
Chur-Fürsten von Sachsen Friedrich Augusts, Truppen hingegen stunden an der Schlesischen
Gräntze, um den Ausgang der Wahl auszuwarten,
wie nun endlich nach einigen Debatten die
Augustische Parthey des Conty Stimmen zum
andern mahl überwogen, nachdem des Printzen
Jacobs, des vorigen Königs Sohns Vota zu den
Sächsischen Stimmen sich gesellet, so muste sich
Conty nach Dünkirchen eiligst retiriren. |
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Was nachhero, zwischen höchstgedachter Sr.
Königl. Pohlnischen Majestät, Friedrich Augusten, wie auch Sr. jetzigen Königl. Pohlnischen Majestät,
auf einer, und dem Stanislaus Lescinsky, auf der
andern Seite, an den angestelten Wahl-Tägen
vorgegangen, ist unter den Artickeln: Friedericus
Augustus, im IX Bande, p. 1988 u.ff. und Stanislaus
I, Leszinsky, im XXXIX Bande, p. 1161 u.ff., zu
lesen. |
- Das mit Cron und Scepter
beschäfftigte Pohlen, oder eigentliche Nachricht,
wie es bey der Wahl eines neuen Königes von
Pohlen und Litthauen pfleget gehalten zu werden.
Deme beygefüget ist das neueste aus Pohlen, so
sich auf und nach dem jetzigen Reichs-Tage
daselbst zugetragen. Breßlau, 1733.
- Connors Hist.
von Pohlen …
- Ludolphs Schaubühne, II Th. …
- Leben Friedrich Augusti des Großen …
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Siehe auch |
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