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Zedler: Werckstatt HIS-Data
5028-55-239-5
Titel: Werckstatt
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 55 Sp. 239
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 55 S. 133
Vorheriger Artikel: Werckstätte der Gelehrten
Folgender Artikel: Werckstatt, (Persische)
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Werckstatt, oder Werck-Stäte, Lat. Officina, heisset eigentlich und durchgehends das Zimmer, oder die Gegend, wo das Werck getrieben wird;  
  Es sey nun selbiges  
 
  • auf der Weide, als die Röperbahn und Weidewerckstatt,
Lib. IV, de Metat.
  und davon bey den Pancirol, Vat. Lect. ... nachzulesen;
 
  • oder in Privat-Häusern eintzelner Personen Und dieses bleiben Officinen und Werckstätte,
  • Lib. X, vers. ...
  • Lib. XXI, c. de Oper. publ.
  • Besiehe Joh. Gotofr. von Böckelen, Tract. de Jure Hospit. ...
  Bey etlichen Handwerckern aber ist dieses Wort also in die Enge getrieben, daß es so gar auch nur das Werckbret, worauf sie zubereiten, bedeutet.  
  In denen Rechten bedeutet Werckstatt, Officina, überhaupt ein jeder Ort, allwo die Künstler und Handwercks-Leute, dasjenige, was einem jeden nach seine Stande und Lauffe zukommt, zu verrichten pflegen.  
  Daher denn auch z.E. in l. 4. §. ait praetor. ff. de his. ... so gar die Bad-Stuben ebenfals mit dem Nahmen einer Officin oder Werckstatt beleget werden. Spiegel, und Calvinus in Lex. Jur. V. Officina.
  Siehe im übrigen den Artickel:: Officina, im XXV Bande, p. 930.  
     

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Stand: 2. Februar 2011 © Hans-Walter Pries