HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Famulus HIS-Data
5028-9-210-3
Titel: Famulus
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 210
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 120
Vorheriger Artikel: Famuliren
Folgender Artikel: Famulus priuatus
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Famulus, ein Dienst-Bote, ist nichts anders als ein freyer Mensch, welcher um einen gewissen Lohn oder auch ohne demselben, jedoch auf des Herrn Kosten freywillig dienet, und differiret dergleichen Dienst-Bote von denen Römischen Knechten, daß er nicht, wie diese, verkaufft, vermacht, vertauscht, nicht vindiciret, nicht vor ein Instrument des praedii gehalten, von bürgerlichen Actibus, als von der Ehe, vom Gerichte nicht ausgeschlossen werden, sondern alles dasjenige, was denen Röm. Knechten verboten ist, verrichten kan. Stamm. de seruit. pers. …
  Doch können noch ein- und andere Argumentationes von denen Römischen Knechten gar wohl auf die heutige Dienst-Boten gezogen werden. Stamm. l.c.
  In dem Jure feudali bedeutet ein Famulus einen Waffenträger, Schildknappen etc. dergleichen ein jedweder Miles um sich haben muste. Estor de Ministerial. … und der daselbst angeführten Menestrier de la Chevallerie.
  Weil nun die grossen Nobiles solchen Famulis, woraus die jetzigen Edel-Leute mit entstanden, vor solche Dienste gewisse Lehn-Güter gaben, so wurden deßwegen die Lehens-Leute bißweilen schlechthin Famuli, oder Famuli feudales, und überhaupt famulatus genannt.  
     

HIS-Data 5028-9-210-3: Zedler: Famulus HIS-Data Home
Stand: 13. März 2014 © Hans-Walter Pries