Titel: |
Famulus |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
9 Sp. 210 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
9 S. 120 |
Vorheriger Artikel: |
Famuliren |
Folgender Artikel: |
Famulus priuatus |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Famulus, ein
Dienst-Bote, ist nichts anders als
ein freyer
Mensch, welcher um einen
gewissen
Lohn oder auch ohne demselben, jedoch auf des
Herrn Kosten freywillig
dienet, und differiret
dergleichen Dienst-Bote von denen Römischen
Knechten, daß er nicht, wie diese,
verkaufft,
vermacht, vertauscht, nicht vindiciret, nicht vor ein
Instrument des
praedii gehalten, von bürgerlichen
Actibus, als von der
Ehe, vom
Gerichte nicht
ausgeschlossen werden, sondern alles dasjenige,
was denen Röm. Knechten verboten ist,
verrichten
kan. |
Stamm. de seruit. pers.
… |
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Doch können noch ein- und andere
Argumentationes von denen Römischen Knechten
gar wohl auf die heutige Dienst-Boten gezogen
werden. |
Stamm. l.c.
… |
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In dem Jure feudali
bedeutet ein Famulus einen
Waffenträger, Schildknappen etc. dergleichen ein
jedweder Miles um sich haben
muste. |
Estor de Ministerial. … und der
daselbst angeführten Menestrier de la
Chevallerie. |
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Weil nun die grossen
Nobiles solchen Famulis,
woraus die jetzigen
Edel-Leute mit entstanden, vor
solche Dienste gewisse Lehn-Güter gaben, so
wurden deßwegen die
Lehens-Leute bißweilen
schlechthin Famuli, oder Famuli feudales, und
überhaupt famulatus
genannt. |
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