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Zedler: Freye Leute HIS-Data
5028-9-1864-6
Titel: Freye Leute
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 1864
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 955
Vorheriger Artikel: Freye Landsassen
Folgender Artikel: Freye Leute sind Freyherren
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Freye Leute sind, welche nach ihrem Belieben handeln und thun mögen, was zu Recht nicht verbotten, und dieses so wohl in Ansehung ihrer Persohn, daß sie mögen thun und lassen, sich aufhalten, wo sie wollen, eine Lebens-Arth erwählen und treiben, alles nach ihren Gefallen und eigener Willkühr, als auch ihrer Güter, von welchen sie nach ihrem eigenen Willen und Gefallen disponiren oder gebaren mögen;  
  Jedoch beydes nach der Richtschnur derer Gesetze, und in derer Schrancken: Denn denen Gesetzen dienen, ist Freyheit: Gestalt auch eine unbillige Gewalt, ob zwar dieselbe die Würckung der Freyheit hemmet, derselben nicht schadet.  
     

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Stand: 9. Januar 2013 © Hans-Walter Pries