Titel: |
Haushälterin |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
12 Sp. 899 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 12 S. 465 |
Vorheriger Artikel: |
Haus-Gesinde |
Folgender Artikel: |
Haushalten |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Haushälterin, heisset die
Person, welche alles
dasjenige sorgfältig in Acht nimmt, und
veranstaltet, was bey
Verwaltung eines
wohleingerichteten
Haus-Wesens
täglich zu
besorgen vorkommt. |
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Weil selbige meist von
Witbern und
unverheuratheten Personen angenommen wird,
und in diesen Stück der
Frauen Stelle vertrit, indem ihr die
völlige
Disposition über das
Gesinde,
Küche und Keller, und was zur
Haushaltung
gehöret, überlassen ist, so, daß sie alles zum
Besten des Haus-Herrn handhaben
soll; so wird
überhaupt von einer dergleichen Person erfordert,
daß sie
Christlich, sorgfältig, der
Ordnung
zugethan, und des Haus-Wesens in allen Stücken
erfahren sey. |
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