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Zedler: Waaren, (Brabantische und Flandrische) HIS-Data
5028-52-24-4
Titel: Waaren, (Brabantische und Flandrische)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 24
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 25
Vorheriger Artikel: Waaren, (Böhmische)
Folgender Artikel: Waaren, (Brandenburgische)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Waaren, (Brabantische und Flandrische).  
  Diese waren vor diesem, ehe Holland groß worden, in sehr considerablem Stande; also, daß auch die Hansee-Städte ein berühmtes Comtoir zu Brüg in Flandern aufgerichtet hatten, und die berühmte Stadt Antwerpen sich rühmen konte, daß sie dasjenige gewesen, was jetzund Amsterdam ist. Allein des bekannten Hertzogs von Alba Tyranney, und Philipps II, Königs in Spanien unzeitiger Religions- und Reformations-Eifer, auch weil man in Flandern die Handwercker unter gewisse Zünffte reduciren, neue Accisen auf Brodt Fleisch und andere Nahrungs-Mittel legen, und die jungen Handwercks-Pursche mit Gewalt zum Kriege zwingen wolte, rissen nicht allein die Handlungen von diesen Ländern weg, sondern auch gar die sieben vereinigte Provintzien von Spanischer Devotion ab; so, daß jetziger Zeit diejenige Handlung in Holland floriret, welche vormahls in Flandern hat müssen gesucht werden.  
  Was nun die in Brabant und Flandern fabricirte eigene Waaren anlanget, so sind es folgende:  
 
  • Allerhand feine und sonderlich die Cammer-Leinwand, welche zu Cammerich, Gent und Mecheln gemacht wird;
  • vielerley Gold- und seidene Stoffen, schöne Tapezereyen von Brüssel;
  • ingleichen weisse zwirnene Spitzen von Udenarde und Mecheln,
  • Camelot oder Cameel-Haaren Zeug,
  • Baracan und allerhand gesponnene und gefärbte Wolle zu Tapeten,
  • überaus feiner Spitzen-Zwirn.
 
  Welche jetzterzehlte Waaren insgesamt sehr häuffig nach Franckreich gehen, und dagegen von den Antwerpern, als welche, vermittelst des Scheld-Flusses, noch einige kleine Schiffahrt haben; Wein, Brandtewein, und andere Frantzösische Früchte und Manufacturen, eingekaufft werden. Die von Brüssel und Gent handeln mit den Pariser Kauffleuten über Land, und besuchen die Pariser und andere Frantzösische Messen; gleichwie hergegen die angräentzenden Frantzosen häuffig mit ihren Waaren wieder nach Flandern und Brabant kommen. Die Licenten und Zölle werden in Flandern nach dem Werthe der Waaren, zu welchen sie die Kauffleute angeben, geschätzet.  
     

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Stand: 23. Februar 2011 © Hans-Walter Pries