Titel: |
Waaren, (Brabantische und Flandrische) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
52 Sp. 24 |
Jahr: |
1747 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 52 S. 25 |
Vorheriger Artikel: |
Waaren, (Böhmische) |
Folgender Artikel: |
Waaren, (Brandenburgische) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Waaren, (Brabantische und
Flandrische). |
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Diese waren vor diesem, ehe Holland groß
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Stande; also, daß
auch die Hansee-Städte ein berühmtes Comtoir
zu Brüg in Flandern aufgerichtet hatten, und die
berühmte Stadt Antwerpen sich rühmen konte,
daß sie dasjenige gewesen, was jetzund
Amsterdam ist. Allein des bekannten
Hertzogs von
Alba Tyranney, und Philipps II,
Königs in Spanien
unzeitiger Religions- und Reformations-Eifer, auch
weil man in Flandern die
Handwercker unter
gewisse Zünffte reduciren, neue
Accisen auf Brodt
Fleisch und andere Nahrungs-Mittel legen, und die
jungen Handwercks-Pursche mit
Gewalt zum
Kriege zwingen wolte, rissen nicht allein die
Handlungen von diesen
Ländern weg, sondern
auch gar die sieben vereinigte
Provintzien von
Spanischer Devotion ab; so, daß jetziger
Zeit
diejenige Handlung in Holland floriret, welche
vormahls in Flandern hat müssen gesucht
werden. |
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Was nun die in Brabant und Flandern
fabricirte eigene
Waaren anlanget, so sind es
folgende: |
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- Allerhand feine und sonderlich die Cammer-Leinwand, welche zu Cammerich, Gent und
Mecheln gemacht wird;
- vielerley Gold- und
seidene Stoffen, schöne Tapezereyen von
Brüssel;
- ingleichen weisse zwirnene Spitzen von
Udenarde und Mecheln,
- Camelot oder Cameel-Haaren Zeug,
- Baracan und allerhand gesponnene
und gefärbte Wolle zu Tapeten,
- überaus feiner
Spitzen-Zwirn.
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Welche jetzterzehlte Waaren insgesamt sehr
häuffig nach Franckreich gehen, und dagegen von
den Antwerpern, als welche, vermittelst des
Scheld-Flusses, noch einige kleine Schiffahrt
haben; Wein, Brandtewein, und andere
Frantzösische Früchte und
Manufacturen,
eingekaufft werden. Die von Brüssel und Gent
handeln mit den Pariser
Kauffleuten über Land,
und besuchen die Pariser und andere
Frantzösische Messen; gleichwie hergegen die
angräentzenden Frantzosen häuffig mit ihren
Waaren wieder nach Flandern und Brabant
kommen. Die Licenten und Zölle werden in
Flandern nach dem Werthe der Waaren, zu
welchen sie die Kauffleute angeben,
geschätzet. |
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