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Zedler: Schändung HIS-Data
5028-34-761-5
Titel: Schändung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 34 Sp. 761
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 34 S. 394
Vorheriger Artikel: Schändlicher Vergleich
Folgender Artikel: Schändung (Braut-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Schändung, Violatio, heißt in denen Rechten überhaupt eine jedwede solche That oder Handlung, wodurch einem andern an seinem Gute und Vermögen, Leib und Leben, oder auch nur an seiner Ehre und guten Namen geschadet wird, siehe den Artickel: Beschimpffung, im III Bande, p. 1468. u.f.  
  Sonst aber braucht man dieses Wort auch im besondern Verstande von der fleischlichen Vermischung derer Manns-Personen mit noch unverehlichten Jungfrauen oder auch sonst unberüchtigten Wittwen. Siehe den Artickel: Schändung derer Weibs-Personen.  
     

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Stand: 10. November 2013 © Hans-Walter Pries