Titel: |
Sitz und Stimme |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
37 Sp. 1883 |
Jahr: |
1743 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 37 S. 955 |
Vorheriger Artikel: |
Sitzpfahl |
Folgender Artikel: |
Sitz-Täge |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Sitz und Stimme,
Sedes Et Votum, oder
Sessio Et Votum,
wird überhaupt von allen und jeden
Beysitzern
oder Mitgliedern
gewisser
Collegien
gesagt,
wenn sie nicht allein denen angestellten
Versammlungen
oder Sitz-Tägen beywohnen, sondern auch über die in
Berathschlagung
gezogenen Angelegenheiten ihr Gutachten eröffnen
mögen. |
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Insonderheit aber brauchet man diese
Redens-Art
von denenjenigen
Reichs-Fürsten
und Ständen, welche
mit
unmittelbaren
Reichs-Lehen versehen, und also in Ansehung dieser nicht allein dem
Kayser und
dem
Reiche ohne Mittel unterworffen, sondern auch befugt sind, denen
öffentlichen
Reichs-Versammlungen in
Person,
oder durch einen Gevollmächtigten, beyzuwohnen, nachdem sie durch den
Reichs-Erb-Marschall, doer wer in dessen Abwesenheit sonst diese
Würde
versiehet, in eines oder das andere Reichs-Collegium gehörig introduciret
worden, und ihren Sitz unter denen übrigen
Reichs-Gliedern
angewiesen bekommen haben. |
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Ein mehrers siehe |
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