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Zedler: Sitz und Stimme HIS-Data
5028-37-1883-1
Titel: Sitz und Stimme
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 37 Sp. 1883
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 37 S. 955
Vorheriger Artikel: Sitzpfahl
Folgender Artikel: Sitz-Täge
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Sitz und Stimme, Sedes Et Votum, oder Sessio Et Votum, wird überhaupt von allen und jeden Beysitzern oder Mitgliedern gewisser Collegien gesagt, wenn sie nicht allein denen angestellten Versammlungen oder Sitz-Tägen beywohnen, sondern auch über die in Berathschlagung gezogenen Angelegenheiten ihr Gutachten eröffnen mögen.  
  Insonderheit aber brauchet man diese Redens-Art von denenjenigen Reichs-Fürsten und Ständen, welche mit unmittelbaren Reichs-Lehen versehen, und also in Ansehung dieser nicht allein dem Kayser und dem Reiche ohne Mittel unterworffen, sondern auch befugt sind, denen öffentlichen Reichs-Versammlungen in Person, oder durch einen Gevollmächtigten, beyzuwohnen, nachdem sie durch den Reichs-Erb-Marschall, doer wer in dessen Abwesenheit sonst diese Würde versiehet, in eines oder das andere Reichs-Collegium gehörig introduciret worden, und ihren Sitz unter denen übrigen Reichs-Gliedern angewiesen bekommen haben.  
  Ein mehrers siehe  
   
     

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Stand: 3. Januar 2013 © Hans-Walter Pries