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Zedler: Crimen laesae Majestatis HIS-Data
5028-6-1645-3
Titel: Crimen laesae Majestatis
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 1645
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 843
Vorheriger Artikel: Crimen fraudae annonae
Folgender Artikel: Crimen majestatis
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Crimen laesae Majestatis, das Laster der beleidigten Majestät, welche entweder mit Worten oder Wercken, wider das gemeine Wesen, oder dessen, bey welchem die höchste Herrschafft ist, Sicherheit, Ehre und Gewalt, begangen wird.
  • Lib. 1. ...
  • Hopp.
  • Huber.
  • Stryck.
  • etc.
  z.E. Wenn man eines Fürsten Befehle schimpfflich tractiret, oder wider den Fürsten Injurien ausstösset.  
  Einige rechnen zwar die Verfälschung der Müntze hieher, und es ist nicht zu leugnen, daß dadurch dem Fürsten an seinen regalien Abbruch geschiehet; allein es gehöret solches mehr ad crimen falsi. Es wird auch härter als die beleidigte Majestät bestraffet; Außer dem kan wegen des obigen Verbrechens die Strafe capital werden, wiewohl doch die confiscation derer Güter wegbleibet.  
  Gemeiniglich wird Landes-Verweisung oder Staupenschlag dictiret.  
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries