HIS-Data
Home | Suche
Zedler: MATRIMONIUM JUSTUM HIS-Data
5028-19-2090-1
Titel: MATRIMONIUM JUSTUM
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 19 Sp. 2090
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 19 S. 1093
Vorheriger Artikel: MATRIMONIUM INAEQUALE
Folgender Artikel: MATRIMONIUM PUTATIVUM
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  MATRIMONIUM JUSTUM, ist eine nach denen Gesetzen vollzogene Eheverbindung, solche geschahe confarreatione, usu, oder coemtione, nemlich, durch Opfer, Gebrauch und Kauff.  
  Durch den Gebrauch, wenn eine Weibs-Person sich bey einem Mann, des Ehestands halber, wiewol ohne Heyraths-Abrede, ein gantzes Jahr aufgehalten; denn dadurch wurde sie verjährt, sie hätte denn in solchem Jahr-Nächte sich von dem Mann in der Absicht, solchergestalten die Verjährung zu unterbrechen, abgesondert: Eine solche durch Verjährung verheyrathete Person aber wurde allein Vxor, oder eine Ehefrau, nicht aber Materfamilias, oder Haus-Mutter, genennet.  
  Bey der Verheyrathung durch Opfer ergab sich die Frau mit gewissen Worten, in Beyseyn zehen Zeugen, und bey gehaltenen solennen Opffer, bey welchem Roggen-Brod gebraucht wurde, in die Hände und Gewalt des Mannes. Diese Art der Verehlichung aber war nur bey denen Pontificibus und Flaminibus, oder denen Priestern, gewöhnlich.  
  Die dritte Verehlichungs-Art geschahe so, daß Mann und Weib einander gleichsam kaufften, und der Mann das Weib fragte: Ob sie seine Hausmutter seyn wolte? Diese aber die Gegenfrage thäte: Ob er ihr Hausvater seyn wolte? und beyderseits die Antwort erfolgte: daß sie solches thun wolten.  
  Durch welche beyde letztere Arten denn die Frau des Mannes Tochter, und dieser ihr Vater wurde, daß sie einander auch erbeten; dieser Unterscheid ist bereits zu Justiniani Zeiten aufgehoben worden. Siehe Matresfamilias.
     

HIS-Data 5028-19-2090-1: Zedler: MATRIMONIUM JUSTUM HIS-Data Home
Stand: 14. Februar 2014 © Hans-Walter Pries