Titel: |
Haus-Mutter |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
12 Sp. 907 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 12 S. 469 |
Vorheriger Artikel: |
Hausmeyer |
Folgender Artikel: |
Hausner von Wimbuch |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Haus-Mutter, ist die Gehülffin des
Haus-Vaters, folglich die andere Haupt-Person einer
Haus-Wirthschafft, ohne
welche selbige nicht leicht in
guter
Ordnung angestellet und geführet
werden
mag.
In Betrachtung der
ehlichen
Gesellschafft ist sie als
Ehe-Frau und
Mutter
anzusehen, in Absicht der
Herrschafft und
Haushaltung aber, als die Frau vom
Hause und
Befehlshaberin zu achten. Zu dem Ende wird von
ihr erfordert, |
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- daß sie sey gottesfürchtig,
züchtig, leutselig,
und so wohl in diesen, als andern
Christlichen
Tugenden, dem
Gesinde und übrigen unter ihrer
Botmäsigkeit stehenden
Personen, mit einen
guten
Exempel vorleuchte,
- auch sie selbst dazu
anhalte,
- und ihnen nicht allerley Aberglauben,
nebst dergleichen, darauf sich
gründeten
übeln
Wesen, vorzunehmen verstatte.
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Dagegen soll sie ihre Leute, mit allen
Nothdürfftigen, zu rechter
Zeit versehen, in
Kranckheiten und andern Zufällen gebüh- |
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{Sp. 908} |
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rend mit
Rath und
That versorgen, und den
verdienten
Lohn, nicht etwa unter scheinbaren
Vorwand zurück halten, oder gar zu nichte
machen. |
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Hiernächst muß sie auch häußlich seyn,
darum soll sie sich alles, was zur Haushaltung
nöthig,
mit Nutzen anschaffen, ja, so viel
möglich, selbst zubereiten, oder sonst zu rechter
Zeit und in Vorrath besorgen, nicht weniger über
den Ab- und Zugange ein richtig Verzeichniß
führen, andern Theils das in Vorrath vorhandene
wohl zu
verwahren und gehörig anzuwenden
suchen, ingleichen alle Mobilien in brauchbaren
Stande halten, mithin auf Küche, Keller, Vorraths-Gewölbe und dergleichen, genaue Aufsicht
haben. |
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Endlich soll sie auch der
Ordnung ergeben
seyn, damit sie eine jede
Verrichtung zu rechter
Zeit, und nach denen erforderlichen
Umstände
angebe, und nicht das letzte zu erst vornehme,
ferner auch alle Geräthschafft und Fahrendes
jedes nach seiner
Art in brauchbaren Stand
erhalte, wozu
vornemlich zu rechnen, daß die
Betten fleißig in Acht genommen, die
abgeschwärtzte Wäsche an einen
gewissen
Orte
vor Fäulniß, Mäusen und anderen
Schaden
verwahret, das schadhaffte darunter hingegen bey
Zeiten ausgebessert werden möge, zu welchen
allen eine unermüdeter
Fleiß und Wachsamkeit
von Nöthen, damit jedes was sie ein Mahl
ordentlich angegeben, richtig vollzogen, und nicht
etwa liegen gelassen, oder nur obenhin gemacht
werde. |
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Wo bey einer Haushaltung Vieh-Zucht
befindlich ist,
muß sie die Ställe fleißig besuchen,
und zusehen, daß alles wohl gewartet, genutzet,
rein gehalten, das Futter nicht verschleudert, oder
veruntrauet, und in allen Stücken der Nutzen
beobachtet werde. |
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