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Zedler: Züchtig HIS-Data
5028-63-1254-2
Titel: Züchtig
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 63 Sp. 1254
Jahr: 1750
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 63 S. 640
Vorheriger Artikel: Zücht-Gericht
Folgender Artikel: Züchtig [Bibel]
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Züchtig, ist insonderheit, wer sich von solchen Handlungen enthält, die zur Brunst und Geilheit reitzen, oder auch aus Geilheit herkommen.
  • Wolfs vernünfftige Gedancken von dem gesellschafftlichen Leben der Menschen ...
  • Meißners Philosophisches Lexicon.
  Es wird aber auch von einer Person gesagt, die sich der Zucht und Ehrbarkeit befleißiget, wovon in dem Artickel: Zucht ein mehrers nachzusehen, siehe auch den Artickel: Modest, im XXI Bande, p. 727.  
  Hierbey aber ist noch insbesondere anzumercken, daß, wenn das Wort: züchtig so viel, als keusch heisset, solches nicht ein Gegensatz vom Ehestande, sondern wilder, wüster, oder geiler Lüste und Begierden ist. Klock T. III
  Mithin kan die Keuschheit so wohl in, als ausser der Ehe, gar wohl bewahret werden. Klock l.c. … und Rittershus in Novell. …
  Wenn aber gefraget wird, ob von einer verwittibten Weibs-Person, die sich zum andern oder dritten mahle wieder verheyrathet, keusch und züchtig lebe? so versparen wir die Beantwortung und Erörterung dieser Frage bis in den Artickel: Zweyte Ehe.  
  Im übrigen ist es sehr falsch, wenn einige meynen, daß von einer Braut eine grössere Keuschheit erfordert werde, als von einem Bräutigam. Carpzov in Jurispr. Consist. …
     

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Stand: 13. Februar 2013 © Hans-Walter Pries