Titel: |
Züchtig |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
63 Sp. 1254 |
Jahr: |
1750 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
63 S. 640 |
Vorheriger Artikel: |
Zücht-Gericht |
Folgender Artikel: |
Züchtig [Bibel] |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Züchtig, ist insonderheit, wer sich von solchen
Handlungen enthält, die zur Brunst und
Geilheit
reitzen, oder auch aus Geilheit herkommen. |
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Wolfs vernünfftige
Gedancken von dem gesellschafftlichen Leben der
Menschen ...
- Meißners Philosophisches
Lexicon.
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Es wird aber auch von einer
Person
gesagt, die
sich der Zucht und Ehrbarkeit befleißiget, wovon in
dem
Artickel:
Zucht ein mehrers nachzusehen,
siehe auch den Artickel: Modest, im XXI
Bande, p.
727. |
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Hierbey aber ist noch insbesondere
anzumercken, daß, wenn das
Wort: züchtig so viel,
als
keusch heisset, solches nicht ein Gegensatz
vom
Ehestande, sondern wilder, wüster, oder geiler
Lüste und
Begierden ist. |
Klock T. III … |
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Mithin kan die Keuschheit so wohl in, als
ausser der Ehe, gar wohl bewahret werden. |
Klock l.c. … und
Rittershus in Novell. … |
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Wenn aber
gefraget wird, ob von einer
verwittibten
Weibs-Person, die sich zum andern
oder dritten mahle wieder
verheyrathet, keusch und
züchtig
lebe? so versparen wir die Beantwortung
und Erörterung dieser Frage bis in den Artickel:
Zweyte Ehe. |
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Im übrigen ist es sehr
falsch, wenn einige
meynen, daß von einer
Braut eine grössere
Keuschheit erfordert werde, als von einem
Bräutigam. |
Carpzov in Jurispr. Consist.
… |
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