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Zedler: Religions-Eyd HIS-Data
5028-31-513-4
Titel: Religions-Eyd
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 513
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 270
Vorheriger Artikel: Religions-Exercitium
Folgender Artikel: Religions-Freyheit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Religions-Eyd, Juramentum Religionis, heißt diejenige Eydes-Notul, krafft welcher sich, sonderlich in Sachsen, alle die, so entweder in der Kirchen, oder bey Hofe und auf denen Rath-Häusern, in ein öffentliches Amt eingesetzet werden, verbindlich machen müssen, bey der Evangelisch-Lutherischen Religion, zu welcher sie sich bereits bekennen, zu leben und zu sterben.  
  Ob nun wohl viele Klüglinge auf die Religions-Ey-  
  {Sp. 514}  
  de nicht wohl zu sprechen sind, weil keines Menschen Gewissen einiger Zwang und Gewalt aufzubürden sey, so lassen sich dieselben gleichwohl nicht weniger gar wohl vertheidigen. Zumahl da man solche in der Protestantischen Kirche zu keinem andern Ende, als bloß zu Verhütung aller sonst gar leicht möglichen Unordnung und Zerrüttung eingeführet hat.  
  Wie denn unter andern Johann Müller in Atheismo devicto ... hiervon gar schön schreibet: Es sind etliche Leute, die ihr Gespött damit treiben, wann die Obrigkeit Evangelischer Religion zugethan, von ihren Bedienten einen Religions-Eyd fordert. Wir halten aber davor, daß die Obrigkeit solches mit gutem Gewissen wohl thun könne, denn das ist keine Tyranney, dieweil es kein Zwang ist, und wer es nicht thun will, wird mit keinem Feuer und Schwerdt dazu genöthiget, und stehet einem solchen frey, daß er den Dienst verlasse, daran thut er viel besser, als wenn er fälschlich schwöhret, und die Obrigkeit betreugt.  
  Es ist solcher Eyd nichts anders, als eine Anruffung des Allmächtigen Gottes, und geschiehet zu dem Ende, daß die Ehre des Göttlichen Namens, die Reinigkeit seines heiligen Worts, der Kirchen-Friede und Wohlstand erhalten und befördert werde.  
  Es werden durch solchen Religions-Eyd die listigen Füchse aus ihren Löchern herfür gezogen, die mit losen Tücken umgehen; sie werden zurück gehalten, daß sie ihre Irrthümer nicht ausbreiten, die Kirche Gottes nicht verführen können, damit also Friede, Einigkeit, auch Reinigkeit in der Kirchen Gottes, in einem Lande und Stadt erhalten werde. Siehe auch
  • Theod. Reinckings Biblische Policey ...
  • Cyriacus Lentulus in casib. perplex.
     

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Stand: 10. Januar 2012 © Hans-Walter Pries