Titel: |
Religions-Eyd |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 513 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 270 |
Vorheriger Artikel: |
Religions-Exercitium |
Folgender Artikel: |
Religions-Freyheit |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Religions-Eyd,
Juramentum Religionis, heißt diejenige
Eydes-Notul, krafft
welcher sich, sonderlich in
Sachsen, alle die, so
entweder in der Kirchen, oder bey Hofe und auf
denen Rath-Häusern, in ein
öffentliches Amt
eingesetzet werden, verbindlich machen
müssen,
bey der Evangelisch-Lutherischen Religion, zu
welcher sie sich bereits bekennen, zu
leben und
zu sterben. |
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Ob nun wohl viele Klüglinge auf die Religions-Ey- |
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{Sp. 514} |
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de nicht wohl zu
sprechen sind, weil keines
Menschen
Gewissen einiger Zwang und
Gewalt
aufzubürden sey, so lassen sich dieselben
gleichwohl nicht weniger gar wohl vertheidigen.
Zumahl da man solche in der Protestantischen
Kirche zu keinem andern Ende, als bloß zu
Verhütung aller sonst gar leicht
möglichen
Unordnung und Zerrüttung eingeführet hat. |
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Wie denn unter andern Johann Müller in Atheismo devicto
... hiervon
gar schön
schreibet: Es sind etliche Leute, die ihr
Gespött damit treiben, wann die Obrigkeit
Evangelischer Religion zugethan, von ihren
Bedienten einen Religions-Eyd fordert. Wir halten
aber davor, daß die Obrigkeit solches mit gutem
Gewissen wohl thun könne, denn das ist keine
Tyranney, dieweil es kein Zwang ist, und wer es
nicht thun will, wird mit keinem Feuer und
Schwerdt dazu genöthiget, und stehet einem
solchen frey, daß er den Dienst verlasse, daran
thut er viel besser, als wenn er fälschlich
schwöhret, und die Obrigkeit betreugt. |
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Es ist solcher Eyd nichts anders, als eine
Anruffung des Allmächtigen
Gottes, und
geschiehet zu dem Ende, daß die
Ehre des
Göttlichen
Namens, die Reinigkeit seines heiligen
Worts, der Kirchen-Friede und Wohlstand erhalten
und befördert werde. |
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Es werden durch solchen Religions-Eyd die
listigen Füchse aus ihren Löchern herfür
gezogen, die mit losen Tücken umgehen; sie
werden zurück gehalten, daß sie ihre
Irrthümer
nicht ausbreiten, die Kirche Gottes nicht verführen
können, damit also
Friede, Einigkeit, auch
Reinigkeit in der Kirchen Gottes, in einem
Lande
und Stadt erhalten werde. |
Siehe auch
- Theod. Reinckings Biblische Policey ...
- Cyriacus Lentulus in casib. perplex.
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