HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Hof-Diener HIS-Data
5028-13-421-2
Titel: Hof-Diener
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 13 Sp. 421
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 13 S. 224
Vorheriger Artikel: Hof-Cammer-Rath
Folgender Artikel: Hof-Dienst
Siehe auch:
  • Ersch/Gruber: Sect. 2 Th. 9 (1832) S. 241: Hofdiener
  • Wikipedia: fehlt
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Hof-Diener, hiessen vor diesem diejenigen, so Königl. Lehn gehabt, und deren Verrichtung insgemein darinnen bestanden, daß sie den Hof mit ihrer Anwesenheit helffen stärcken und ansehnlich machen, und dem Könige in aus- und einziehen, und da man ihrer bedurfft, aufgewartet.  
  Ferner, daß sie in Legationen und Verschickungen sich brauchen lassen; insonders wenn die ordinairen Land-Gerichte hin und wieder im Reich gehalten worden, gemeiniglich die Ministeriales oder Vassi Dominici, Königl. Hof-Diener an statt des Königs das richterl. Amt besessen.  
  Und denn, wenn Krieg vorgefallen, hat ein jeder wider den Feind sich ausrüsten müssen, er hätte denn vom König, beym Hof oder daheim zu bleiben, Bewilligung erlanget. Die aber vom König belehnt gewesen, und auf dessen Befehl zu Hof verblieben, und den Krieg nicht zugezogen, haben doch an ihre Statt ihre Diener ihrem ordentlichen Gau-Grafen zum Könige zuschicken müssen.  
  Bey ihrem Anwesen zu Hof sind sie zur Nothdurfft mit Unterhaltung an Kost, Kleidung und Sold versehen, bisweilen mit Verehrungen an Pferden, und andern zu Hof gebräuchlichen Sachen begabt, und damit Gunst und Gehorsam zum Könige erhalten worden.  
     

HIS-Data 5028-13-421-2: Zedler: Hof-Diener HIS-Data Home
Stand: 21. Februar 2013 © Hans-Walter Pries