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Zedler: Religions-Eiffer HIS-Data
5028-31-513-1
Titel: Religions-Eiffer
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 513
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 270
Vorheriger Artikel: Religions-Edict … Restitutions-Edict
Folgender Artikel: Religions-Einigkeit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Religions-Eiffer, heisset der hefftige Affect oder die hefftige Begierde die Wahrheit und das Wachsthum derjenigen Religion, so man zugethan, zu vertheidigen und zu befördern.  
  Es wird aber selbiger in einen vernünfftigen und unvernünfftigen eingetheilet, nachdem man zur Erhaltung seiner Absicht sich entweder vernünfftiger und erlaubter oder aber unvernünfftiger und unerlaubter Mittel, als Mord, Verfolgung, Verunehrung der Tempel und Altäre etc. bedienet. Gleichwie nun der erstere allerdings zu loben: also ist im Gegentheil der letztere schlechterdings zu verwerffen. Hr. Michael o Lynch hat im Jahr 1739 ein Programma auf 2 Bogen in Folio zu Liegnitz drucken lassen, darinnen er zwar kurtz, aber nachdrücklich gezeiget, wie höchst unbillig und ungerecht ein blinder unbesonnener Religions-Eifer sey.
  Es ist in der That ein grosser Irrthum, wenn einen der Religions-Eiffer auf die Gedancken bringet, als ob man die Leute mit Feuer und Schwerdt, oder durch andere Gewaltthätigkeiten zum Glauben zwingen müsse. Ein solches Unternehmen ist dem Sinne Christi, und dem Exempel der Apostel und ihrer Nachfolger schnurstracks zuwider. So laufft auch ein solches Verfahren der Natur des menschlichen Willens schlechterdings entgegen. Man kan im eigentlichen Verstande den Willen nicht zwingen, daß nemlich derselbe sich gern gefallen liesse, was man von dem Menschen verlanget. Man kan zwar, wie man zu reden pfleget, einen den Willen in so ferne wohl machen, daß er sich entschlüsset zu thun, was er sonst nicht hat thun wollen: allein nicht zu gedencken, daß solches nicht allezeit angehet, indem man Exempel hat, daß Leute ihren Willen so gesteiffet haben, daß man sie auch mit der grössesten Marter zu nichts hat bringen können; so ist gewiß, daß alles, was erzwungener Weise geschiehet, nur äusserlich geschiehet, und daß es mit einem innerlichen Unwillen verknüpfft ist.  
  Unserem Gott aber, der Hertzen und Nieren prüfet, ist mit bloß äusserlichen Handlungen nichts gedienet, sondern er will ein freywilliges Opffer haben. Man möchte hier einwenden: es wären doch offt Religions-Kriege geführet worden; ein Krieg aber lieffe auf einen äusserlichen Zwang hinaus. Nun ist zwar wahr, daß dergleichen Kriege manchmahl geführet worden: allein die rechtmäßigen Religions-Kriege haben eine gantz andere Absicht, als daß sie die Menschen zu diesem oder jenem Glauben zwingen solten, siehe den Artickel: Religions-Kriege.  
     

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Stand: 20. Februar 2013 © Hans-Walter Pries