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Zedler: VASSUS HIS-Data
5028-46-703-1
Titel: VASSUS
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 46 Sp. 703
Jahr: 1745
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 46 S. 365
Vorheriger Artikel: Vaßoult
Folgender Artikel: VASSUS ABBATIS
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  VASSUS, oder Vassi, sind zwar gewisser massen mit denen Vasalles einerley, nur mit diesen Unterschiede, daß diese unter jenen gestanden, und ihnen unterthan, oder gleichsam ihre Subalternen und Untergebene gewesen überhaupt aber bedeuten beyde Wörter und nichts anders, als Dienstleute oder Bediente, welche ihren Obern auf deren Befehl zu Gebote und Dienste stehen müssen, zu desto besserer Abwartung ihres Dienstes aber von ihren Ober-Herrn mit einem gewissen Gute entweder nur auf eine Zeitlebens oder auch vor sich und ihre Nachkommen beliehen worden.  
  Nachdem aber, wie bekannt, schon seit denen ältesten Zeiten nicht allein die Deutschen Könige und nachherigen Kayser, sondern auch die Hertzoge, Grafen, Kirchen, Bischöffe, Äbte, und Äbtißinnen, dergleichen Dienst- oder Lehnleute gehabt; so werden auch in denen Capitularibus der Fränckischen Könige so wohl, als bey andern Schrifftstellern absonderlich des mittlern Alters, Vassi Regales und Dominici diejenigen genennet, so von denen Königen unmittelbar ihre Güter zu Lehn trugen; wie hingegen Vassi Ducum, Comitum, Ecclesiae, Episcoporum, Abbatum, und Abbatissarum, so ihre Güter von denen Hertzogen, Grafen, Kirchen, Bischöffen, Äbten und Äbtißinnen, zu Lehn hatten.  
  Sonst aber werden dieselben auch zuweilen Bassi oder Bassalli genannt.  
  Besiehe anbey die Artickel  
   
     

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Stand: 19. März 2014 © Hans-Walter Pries