HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Sittliche Nothwendigkeit HIS-Data
5028-37-1866-6
Titel: Sittliche Nothwendigkeit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 37 Sp. 1866
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 37 S. 946
Vorheriger Artikel: Sittliche Möglichkeit
Folgender Artikel: Sittliche Unmöglichkeit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Sittliche Nothwendigkeit,  
 
  • Moralische Nothwendigkeit,
  • Nothwendigkeit der Moral,
  • Nothwendigkeit der Handlungen,
  • Nothwendigkeit der Sitten,
  • Nothwendigkeit in der Freyheit,
  • Moralis necessitas,
 
  ist diejenige Beschaffenheit der freyen Handlungen der Menschen, so fern sie vom Gesetz determiniret werden, daß sie entweder müssen geschehen, oder unterlassen werden.  
  Der Mensch kan nach seiner zweyfachen Natur zweyerley Handlungen thun: physicalische, welche nothwendig sind und keinem Gesetze unterworffen; und moralische, die von der vernünfftigen Seele dependiren, und in des Menschen Willkühr stehen.  
  Diese letztere können von dem Gesetze determiniret werden, daß, wenn dieses geschehen, daß entweder etwas geboten oder verboten worden, so nennt man sie die nothwendige Handlungen, welche Nothwendigkeit aus der Obligation des Gesetzes entspringet, daß es heist: du must das thun, jenes unterlassen. Man nennt sie auch die moralische im engern Verstande  
  {Sp. 1867|S. 947}  
  weil alle Moralität, daß eine Handlung gut oder böse ist, vom Gesetze herrühret; da hingegen diejenigen, die nicht ausdrücklich geboten oder verboten, zuläßige heissen.  
  Manche Handlung ist in dem weltlichen Gerichte zuläßig; die aber in dem göttlichen verboten, z.E. die Trunckenheit an sich wird von der weltlichen Obrigkeit nicht bestrafft; vor GOtt aber ist sie eine schwere Sünde: Gleichwie eine Handlung vor GOtt zuläßig seyn kan, die hingegen durch ein Bürgerliches Gesetz verboten, wie z.E. bey einer Kleider-Ordnung geschicht. Man lese hier Johann Samuel Stryckens Dissertation de jure liciti, sed non honesti nach.  
  Die Nothwendigkeit der Sitten ist nur eine Nothwendigkeit unter einer Bedingung (necessitas hypothetica), die der Freyheit nichts schadet.  
     

HIS-Data 5028-37-1866-6: Zedler: Sittliche Nothwendigkeit HIS-Data Home
Stand: 17. Februar 2013 © Hans-Walter Pries