| Titel: | Stapel | 
| Quelle: | Zedler Universal-Lexicon | 
| Band: | 39 Sp. 1192 | 
| Jahr: | 1744 | 
| Originaltext: | Digitalisat BSB 
Bd.
 39 S. 609 | 
| Vorheriger Artikel: | STAPEDIS MUSCULUS | 
| Folgender Artikel: | Stapel [Schiffbau] | 
| Siehe auch: |  | 
| Hinweise: | 
	Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe 
	Hauptartikel  | 
|  | Text |  | 
|  | Stapel, oder Staffel,
				Lat.
Stapula, kommt von dem
					Deutschen				
				Worte
Staffel, oder Stuffen, Lat.
Gradus, Serpes, oder 
Strues, oder auch von dem Worte Stapeln, oder
Aufstapeln, auf einander legen oder setzen, zusammen häuffen, 
Lat. Struere, oder etwan, wie einige				
				
				wollen, von dem
				Frantzösischen 
Worte Etape, oder 
Etappe, her, welches letztere, wie 				
z.E. in 
Orleans, den
				Ort 
oder Marckt 
				bedeutet, 
woselbst die
				Kauffmanns-Waaren 
ausgelegt und feil geboten werden, Lat. Forum. |  | 
|  | Doch zeiget insbesondere 
Wehner 
in Obs. Pract. v. Staffel-Recht, daß dieses Wort 
keinesweges von dem Frantzösischen Estappe, 
oder Etappe, sondern vielmehr von dem 
Nieder-Deutschen Worte Stappel oder, wie die Hoch-Deutschen 
sagen Staffel herzuleiten, und nichts anders, als ein Stoß oder 
eine Reihe über oder bey einander gelegter
				Sachen 
oder Waaren, die man anderwärts hin verfahren will, zu				
			verstehen 
sey; mithin der Stapel einen
				gewissen
				öffentlichen 
Ort anzeige, woselbst die Schiffer- und
				Kauff 
wie auch Fuhrleute, ihre geladenen Weine, Früchte, und andere
ausländische Waaren, eine Zeitlang zum öffentlichen
				Kauff 
ausstellen 
				müssen, 
nach deren Ablauff aber, und nach bezahlten Zolle, alsdenn erst wieder von 
dannen weg, und, wohin sie wollen, verführen 
mögen. |  | 
|  | Ein mehrers siehe Stapel-Städte, und
Stapel Recht. |  | 
|  |  |  |