Titel: |
Bilderbeck (Christoph Lorenz) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 3 Sp. 1128 |
Jahr: |
1752 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Suppl. 3 S. 617 |
Vorheriger Artikel: |
Bilderbeck |
Folgender Artikel: |
Bilderbeck (Joachim Günther) |
Siehe auch: |
Christoph Lorenz Bilderbeck |
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Bilderbeck (Christoph Lorenz),
Königl. Großbritannischer
und Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgischer
Rath und Syndicus der
Landstände des
Herzogthums Lüneburg, ist
gebohren zu Zelle den 13
Sept. 1682. |
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Sein
Vater, Christoph Bilderbeck, war Königl. und
Churfürstl. Ober-Appellationsrath in Zelle, und der Großvater, Heinrich
Bilderbeck, ein Rechtsgelehrter zu Schwerin im Mecklenburgischen, und
Rath bey Herzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg. |
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Er selbst studirte zu Rostock und ward 1711 Land-Syndicus des Fürstenthums
Lüneburg, und einige Jahre darauf von Sr. Königl. Maj. zum Beysitzer des
Sachsen-Lauenburgischen Hofgerichts zu Ratzeburg ernennet. Weil aber seine
Gesundheit und die bey dem ersten Amte, auch bey den aufgetragenen vielen
Commißionen ihm obliegende Verrichtungen, das öftere Reisen nach Ratzeburg ihm
nicht weiter verstatten wollten, begab er sich vor ohngefehr 20 Jahren des
Assessorats; Hingegen ernannten Se. Königl. Maj. 1732 ihn zu Dero Rathe, mit
Beylegung des Ranges eines wircklichen Hofraths. Zu andern höhern
Bedienungen
hat er verschiedene Gelegenheit gehabt, solche aber aus erheblichen
Bewegungsgründen jederzeit abgelehnet und sich mit seinem ietzigen
Zustande in
gäntzlicher Zufriedenheit begnüget. |
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Er stehet im gantzen Lande in grossem
Ansehen, und das mit Rechte; denn sein
Verstand ist mit vieler
Wissenschaft ausgeschmückt. |
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Seine
Schriften sind: |
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- Von der Kunst der Menschen Gemüther zu erkennen, ohne Ort und Jahr des
Drucks.
- Einige Zusätze zu Ferdinand Christoph Harprechts
Contract vom Recht der Fuhrleute; und zu desselben Pfändungsrecht, Zelle
1706 in 4, so daselbst 1718 wieder aufgeleget worden.
- Notae et additiones ad Schvvannemanni ab
Atrendorff, JCti, tractatum de Jure detractiones et emigrationis,
Nachsteuer, Abzug, Abschoß. Accesit de censu, vom Schosse,
Tractatio, Leipzig 1707 in 4.
- Die triumphirende Christliche Religion, oder Deutsche Übersetzung des
Abbadie von der Wahrheit der Christlichen Religion, mit
häufigen Anmerckungen aus den neuesten Scribenten, die von dieser Materie
gehandelt haben: nebst einer ausführlichen Vorrede, darinne von den
verschiedenen Methoden derselben gehandelt wird, wie auch von dem Zustande
der von ihrer Religion überzeugten und nicht überzeugten, I Th.
1712, wieder aufgelegt 1721; II Th. 1728 in 8. Siehe
Fabricii Syll. script ...
- Notae und häufige Zusätze zu dem Deutschen Reichsstaat, (so von
dem Ober-AppellationsSecretär Krebsen entworfen worden),
sammt einer prämittirten Bibliotheca Juris publici, I Th. Leipzig
1706, II Th. ebend. 1707,
{Sp. 1229|S. 618}
die zweyte Auflage
ebendas. 1709 und 1710, die dritte Auflage ebend. 1715, und die vierte
Auflage von neuem vermehrt durch C.S.H.v.A. in gr. 4, ebend. 1738, 5 Alph.
- Resolutionum Juridicarum Decas, Leipzig 1720 in 4 ohne
Nahmen.
Er soll mehrere Decades ausgearbeitet haben, welche aber noch nicht
gedrucket worden.
- Deductio pro Jurisdictione Abbatiae S. Michaelis, Lüneburg in
Folio.
- Verthädigung der Lüneburgischen Landes-Privilegien, worinn zugleich
verschiedene, die Jurisdictionsstretigkeiten und des Adels Jura
betreffende Fragen abgehandelt werden, 1734 in Fol.
- Einige Zusätze und Resolutiones zu des Hen. Denekens
neuvermehrtem Dorf- und Landrechte, als solches 1707 herauskam. Der vierten
Auflage von diesem
Buche hat er eine kleine Bibliothecam Scriptorum
Juris Georgici vorgesetzet, welche sich auch bey der fünften Auflage
befindet.
- Anmerkungen zu dem Zellischen Stadtrechte, Zelle 1712 in 4. Dieses
Zellische Stadtrecht ward von ihm 1739 von neuem übersehen, und mit
verschiedenen neuen Anmerkungen erläutert, auch mit unterschiedenen
wichtigen Zusätzen vermehrt, ebendaselbst wieder herausgegeben: dabey auch
ein Entwurf einer Historie von der Stadt Zelle zu befinden.
- Deduction gegen die vermeintliche Regalität derer Jagden, und daraus
gezogene irrige Folgen, 1723 in Folio ohne
Nahmen. Im Jahre 1741 kam
dieselbe zu Zelle viel vermehrter unter folgendem
Titel heraus: „Gründliche
Deduction gegen die vermeintliche Regalität der Jagden, und die daraus
hergeleitete fehlsame Doctrinen und Folgen; auf geschehenes Veranlassen
ausgefertiget und zum Druck befördert. Zweyte mit verschiedenen
Additionibus vermehrte Auflage; worinnen nebst vielen andern zu obigem
Themate gehörigen Materien auch die Frage: ob ein nonusus
jurium et privilegiorum den
Verlust derselben nach sich ziehe? des
mehrern erläutert wird,“ Zelle 1741 in Folio, siehe Allerneuste
Nachrichten von juristischen Büchern II … Man glaubt mit
gutem
Grunde, daß der ehemalige geheime Rath Böhmer in Halle von der
obangeführten Bilderbeckischen Deduction
rede, wenn er in der
Einleitung zum geschickten Gebrauch der Acten, …
schreibt: „Ich
erinnere mich hiebey in einer Jagdsache dergleichen wohlausgearbeitete
Schriften, die zwar sehr groß, aber dabey ungemein wohl eingerichtet waren,
gelesen zu haben, darinn das gemeine Principium de regalitate juris venandi
aus dem Grunde gehoben und dessen Freyheit behauptet war.“ Ob auch wohl der
Geh. Rath Gasser in der Einleitung zu den öconomischen,
politischen und Cameralwissenschaften, …, nicht einerley
Meynung mit Herrn
Bilderbecken ist; so gesteht er doch, daß derselbe seinen
Satz sehr gelehrt vertheidiget habe.
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{Sp. 1230} |
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Herrn Bilderbecks Lebensgeschichte findet man in
Göttens jetztlebenden gelehrten Europa …; und in Weidlichens
Geschichten der jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland Th. I. |
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