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Zedler: Bilderbeck (Christoph Lorenz) HIS-Data
5028-67-1128-5
Titel: Bilderbeck (Christoph Lorenz)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: Suppl. 3 Sp. 1128
Jahr: 1752
Originaltext: Digitalisat BSB Suppl. 3 S. 617
Vorheriger Artikel: Bilderbeck
Folgender Artikel: Bilderbeck (Joachim Günther)
Siehe auch: Christoph Lorenz Bilderbeck
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Bilderbeck (Christoph Lorenz), Königl. Großbritannischer und Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Rath und Syndicus der Landstände des Herzogthums Lüneburg, ist gebohren zu Zelle den 13 Sept. 1682.  
  Sein Vater, Christoph Bilderbeck, war Königl. und Churfürstl. Ober-Appellationsrath in Zelle, und der Großvater, Heinrich Bilderbeck, ein Rechtsgelehrter zu Schwerin im Mecklenburgischen, und Rath bey Herzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg.  
  Er selbst studirte zu Rostock und ward 1711 Land-Syndicus des Fürstenthums Lüneburg, und einige Jahre darauf von Sr. Königl. Maj. zum Beysitzer des Sachsen-Lauenburgischen Hofgerichts zu Ratzeburg ernennet. Weil aber seine Gesundheit und die bey dem ersten Amte, auch bey den aufgetragenen vielen Commißionen ihm obliegende Verrichtungen, das öftere Reisen nach Ratzeburg ihm nicht weiter verstatten wollten, begab er sich vor ohngefehr 20 Jahren des Assessorats; Hingegen ernannten Se. Königl. Maj. 1732 ihn zu Dero Rathe, mit Beylegung des Ranges eines wircklichen Hofraths. Zu andern höhern Bedienungen hat er verschiedene Gelegenheit gehabt, solche aber aus erheblichen Bewegungsgründen jederzeit abgelehnet und sich mit seinem ietzigen Zustande in gäntzlicher Zufriedenheit begnüget.  
  Er stehet im gantzen Lande in grossem Ansehen, und das mit Rechte; denn sein Verstand ist mit vieler Wissenschaft ausgeschmückt.  
  Seine Schriften sind:  
 
  1. Von der Kunst der Menschen Gemüther zu erkennen, ohne Ort und Jahr des Drucks.
  2. Einige Zusätze zu Ferdinand Christoph Harprechts Contract vom Recht der Fuhrleute; und zu desselben Pfändungsrecht, Zelle 1706 in 4, so daselbst 1718 wieder aufgeleget worden.
  3. Notae et additiones ad Schvvannemanni ab Atrendorff, JCti, tractatum de Jure detractiones et emigrationis, Nachsteuer, Abzug, Abschoß. Accesit de censu, vom Schosse, Tractatio, Leipzig 1707 in 4.
  4. Die triumphirende Christliche Religion, oder Deutsche Übersetzung des Abbadie von der Wahrheit der Christlichen Religion, mit häufigen Anmerckungen aus den neuesten Scribenten, die von dieser Materie gehandelt haben: nebst einer ausführlichen Vorrede, darinne von den verschiedenen Methoden derselben gehandelt wird, wie auch von dem Zustande der von ihrer Religion überzeugten und nicht überzeugten, I Th. 1712, wieder aufgelegt 1721; II Th. 1728 in 8. Siehe Fabricii Syll. script ...
  5. Notae und häufige Zusätze zu dem Deutschen Reichsstaat, (so von dem Ober-AppellationsSecretär Krebsen entworfen worden), sammt einer prämittirten Bibliotheca Juris publici, I Th. Leipzig 1706, II Th. ebend. 1707,

    {Sp. 1229|S. 618}

    die zweyte Auflage ebendas. 1709 und 1710, die dritte Auflage ebend. 1715, und die vierte Auflage von neuem vermehrt durch C.S.H.v.A. in gr. 4, ebend. 1738, 5 Alph.
  6. Resolutionum Juridicarum Decas, Leipzig 1720 in 4 ohne Nahmen. Er soll mehrere Decades ausgearbeitet haben, welche aber noch nicht gedrucket worden.
  7. Deductio pro Jurisdictione Abbatiae S. Michaelis, Lüneburg in Folio.
  8. Verthädigung der Lüneburgischen Landes-Privilegien, worinn zugleich verschiedene, die Jurisdictionsstretigkeiten und des Adels Jura betreffende Fragen abgehandelt werden, 1734 in Fol.
  9. Einige Zusätze und Resolutiones zu des Hen. Denekens neuvermehrtem Dorf- und Landrechte, als solches 1707 herauskam. Der vierten Auflage von diesem Buche hat er eine kleine Bibliothecam Scriptorum Juris Georgici vorgesetzet, welche sich auch bey der fünften Auflage befindet.
  10. Anmerkungen zu dem Zellischen Stadtrechte, Zelle 1712 in 4. Dieses Zellische Stadtrecht ward von ihm 1739 von neuem übersehen, und mit verschiedenen neuen Anmerkungen erläutert, auch mit unterschiedenen wichtigen Zusätzen vermehrt, ebendaselbst wieder herausgegeben: dabey auch ein Entwurf einer Historie von der Stadt Zelle zu befinden.
  11. Deduction gegen die vermeintliche Regalität derer Jagden, und daraus gezogene irrige Folgen, 1723 in Folio ohne Nahmen. Im Jahre 1741 kam dieselbe zu Zelle viel vermehrter unter folgendem Titel heraus: „Gründliche Deduction gegen die vermeintliche Regalität der Jagden, und die daraus hergeleitete fehlsame Doctrinen und Folgen; auf geschehenes Veranlassen ausgefertiget und zum Druck befördert. Zweyte mit verschiedenen Additionibus vermehrte Auflage; worinnen nebst vielen andern zu obigem Themate gehörigen Materien auch die Frage: ob ein nonusus jurium et privilegiorum den Verlust derselben nach sich ziehe? des mehrern erläutert wird,“ Zelle 1741 in Folio, siehe Allerneuste Nachrichten von juristischen Büchern II … Man glaubt mit gutem Grunde, daß der ehemalige geheime Rath Böhmer in Halle von der obangeführten Bilderbeckischen Deduction rede, wenn er in der Einleitung zum geschickten Gebrauch der Acten,schreibt: „Ich erinnere mich hiebey in einer Jagdsache dergleichen wohlausgearbeitete Schriften, die zwar sehr groß, aber dabey ungemein wohl eingerichtet waren, gelesen zu haben, darinn das gemeine Principium de regalitate juris venandi aus dem Grunde gehoben und dessen Freyheit behauptet war.“ Ob auch wohl der Geh. Rath Gasser in der Einleitung zu den öconomischen, politischen und Cameralwissenschaften, …, nicht einerley Meynung mit Herrn Bilderbecken ist; so gesteht er doch, daß derselbe seinen Satz sehr gelehrt vertheidiget habe.
 
   {Sp. 1230}  
    Herrn Bilderbecks Lebensgeschichte findet man in Göttens jetztlebenden gelehrten Europa …; und in Weidlichens Geschichten der jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland Th. I.
     

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Stand: 25. März 2013 © Hans-Walter Pries