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Zedler: Kopf-Steuer HIS-Data
5028-15-1494-11
Titel: Kopf-Steuer
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 15 Sp. 1494
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 15 S. 742
Vorheriger Artikel: Kopfstein
Folgender Artikel: Kopff-Stück
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Kopf-Steuer, Lat. Capitatio, ist eigentlich der Tribut, der von denen vierfüßigen zum Verkauff bestimmten Thieren entrichtet wurde; imgleichen eine Art einer Abgabe, welche von allen Personen, ob sie schon nichts an Gütern besitzen, eingefordert, und nach dem Zustande und Nahrung eines jeden eingerichtet ist.
  Dieser Kopff-Zoll oder Kopff-Steuer, kommt noch von dem Kayser Augusto her, welcher als er zum dritten mahl den Kriegs-Tempel Jani zugeschlossen, alle seine Länder schätzen ließ, damit er beydes die Anzahl seiner Einwohner wissen, als so wohl auch die Röm. Schatz Kammer vermehren möchte.
  • Dio Lib. LVI.
  • Lehmann Speyer. Chron. ...
  Sonderlich ist das Capitations-Geld bey den Türcken sehr gemein, und müssen die Christen von ihren Kopff jährlich der Reiche 10. Thlr., der Arme aber nur einen Ducaten geben.
  • Bulenger de Vectig. 17.
  • Lazius Comm. ...
  • Casalius de Vrb.
  {Sp. 1495|S. 743}  
   
  ac Rom. ...
  • Stoest in politischen Staats-Garten. Diss. ....
  • Seckendorf Teutsch. Fürsten-St. Th. III. ...
  • Obrecht Tract. von Verbesserung Land und Leuten. ...
  • Neumeyer von Schatzung und Steuer, ...
     

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Stand: 6. März 2013 © Hans-Walter Pries