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Zedler: Locatio operis HIS-Data
5028-18-89-1
Titel: Locatio operis
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 18 Sp. 89
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 18 S. 58
Vorheriger Artikel: Locatio operarum
Folgender Artikel: Locatio regularis
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Locatio operis ist, da einer etwas gewisses zu machen gegen ein determinirtes Lohn verspricht, z.E. der Zimmermann ein Hauß, der Schneider ein Kleid etc.  
  In Locatione operis wird derjenige, so seine Arbeit verdinget, in Ansehung des zu bewerckstelligenden Dienstes oder Arbeit Conductor genennet. Z.E. wenn der Zimmermann einem verspricht ein Hauß zu bauen, so ist er Conductor; derselbe aber der es bauen läst, heist Locator, in Ansehung des Gebäudes, das er aufführen lässet, und dahero den Lohn bezahlt. Rebhan in Hodegeta Juris ...
  Diese sind aber gekünstelte Erfindungen, welche in foro keinen Nutzen bringen, und kan dahero gnug seyn, wenn man weiß, daß derjenige Locator genennet werde, welcher den Lohn empfängt; Conductor aber, welcher selbigen bezahlet, und zwar ohne einigen Unterscheid, ob es locatio operarum, operis oder rerum sey.  
  Der Unterscheid zwischen der Locatione operis und operarum ist,  
  1) daß die Locatio operarum in einem undeterminirten Dienste bestehet, z.E. wie sie von unsern Dienern und Mägden verrichtet werden; die Locatio  
  {Sp. 90}  
  operis aber einen determinirten Dienst oder Arbeit erfordert, wenn z.E. ein Zimmermann, Mäurer ein gantz Gebäude, oder einen Theil zu bauen verspricht und auch bauet;  
  2) in der Locatione operarum wird derjenige Locator genannt, der seine Dienste vor ein gewisses Lohn verrichtet, oder in locatione rerum den Gebrauch seiner Sache verstattet, derjenige aber Conductor, der den Lohn vor den Gebrauch der Sache, oder vor die Dienstleistung bezahlet; dahingegen in der Locatione operis derselbe, der nehmlich seine Arbeit um ein gewisses Lohn verdinget, Conductor operis, und der das Lohn vor die Arbeit giebet, Locator operis genennet wird. Rebhan Hodeg. Juris ...
     

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Stand: 7. April 2013 © Hans-Walter Pries