Titel: |
Unterscheidung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
49 Sp. 2191 |
Jahr: |
1746 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 49 S. 1111 |
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Unterscheids-Wappen |
Folgender Artikel: |
Unterscheidungs-Zeichen |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben | Anmerkungen |
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Unterscheidung,
Lat.
Distinctio, ist ein solcher
Satz, wodurch unterschiedliche Dinge[1] angezeiget
werden. |
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Weilen aber theils gewisse
Dinge, theils nur
gewisse
Gedancken oder
Ideen von einander
unterschieden werden können; so wird die
Unterscheidung hiernach abgetheilet, daß sie
entweder
würcklich sey, oder nur in Gedancken
bestehe, in distinctionem realem et idealem seu
rationis. |
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Die Kennzeichen einer würcklichen
Unterscheidung sind |
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1) |
wenn eines ohne das
andere würcklich seyn kan, |
2) |
wenn eines von dem
andern getrennet werden kan; |
3) |
wenn
Eigenschafften in
unterschiedlichen selbstständigen Dingen sich
befinden; |
4) |
wenn ein Ding des andern
Ursache ist, oder |
5) |
wenn nur eines das
andere sonst herfürgebracht hat, oder
herfürbringet; |
6) |
wenn sich Dinge zu einer
Zeit an verschiedenen
Orten, jedoch nicht
allenthalben, befinden; |
7) |
wenn Dinge zu
verschiedener Zeit zuerst hervorgebracht
werden. |
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Die Idealische oder in Gedancken
bestehende Unterscheidung hat entweder
Grund
und
Nutzen, und wird deswegen
vernünfftig,
(distinctio rationis ratiocinatae)
genennet; oder
bestehet in einer blossen unnützen
Grillenfängerey, und kan daher irrig und
grillenfängerisch genennet werden, (distinctio
ratiocinantis). |
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Gleichwie nun diese letztere Art in alle Wege
zu vermeiden; also werden durch die erstere
entweder verschiedene Ideen oder eintzelne
Gedancken, oder aber verschiedene
Meynungen (sensus) die eine, oder auch mehrere
Sätze,
(Propositiones) haben können,
unterschieden. |
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Verschiedene Ideen können mit Grund und
Nutzen von einander unterschieden werden, wenn
sie |
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1) |
verschiedene
Beschreibungen leiden, oder wenn |
2) |
von einer
Sache
unterschiedene
Kräffte und
Würckungen
wahrzunehmen, oder wenn |
3) |
solche Ideen in einem
Wesen unzertrennlich vereiniget seyn, daß
dasjenige, was sie vorstellen, würcklich nicht
unterschieden ist; ungeachtet sonsten bey andern
dadurch gantz verschiedene Dinge angezeiget
werden, davon eines ohne das andere wohl
bestehen kan. Also sind in dem Göttlichen Wesen,
Gerechtigkeit und Gütigkeit zwar in der
That eins;
jedoch werden diese Ideen mit Grund von
einander unterschieden, weil bey andern
Gerechtigkeit ohne Gütigkeit gar offt
anzutreffen. |
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Die Unterscheidung verschiedener
Meynungen, (sensuum) von einem
Satze wird
theils nach denen
Regeln der Erklärung[2]
eingerichtet, theils auch von einem natürlichen
guten
Verstande gar leicht gefunden, wenn einem
nur die
Sprache, darinnen der
Vortrag geschiehet,
wohl bekannt ist. |
Syrbii kurtze Anweisung zur
Weisheit ... |
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Siehe auch den
Artickel:
Distinction, im VII
[3]
Bande,
p. 1077. |
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[3] |
HIS-Data: korrigiert aus: VIII |
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