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Zedler: Unterscheidung HIS-Data
5028-49-2191-1
Titel: Unterscheidung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 2191
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 1111
Vorheriger Artikel: Unterscheids-Wappen
Folgender Artikel: Unterscheidungs-Zeichen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben | Anmerkungen
  Unterscheidung, Lat. Distinctio, ist ein solcher Satz, wodurch unterschiedliche Dinge[1] angezeiget werden.
 
[1] HIS-Data: vgl. unterschiedene Dinge
  Weilen aber theils gewisse Dinge, theils nur gewisse Gedancken oder Ideen von einander unterschieden werden können; so wird die Unterscheidung hiernach abgetheilet, daß sie entweder würcklich sey, oder nur in Gedancken bestehe, in distinctionem realem et idealem seu rationis.  
  Die Kennzeichen einer würcklichen Unterscheidung sind  
 
1) wenn eines ohne das andere würcklich seyn kan,
2) wenn eines von dem andern getrennet werden kan;
3) wenn Eigenschafften in unterschiedlichen selbstständigen Dingen sich befinden;
4) wenn ein Ding des andern Ursache ist, oder
5) wenn nur eines das andere sonst herfürgebracht hat, oder herfürbringet;
6) wenn sich Dinge zu einer Zeit an verschiedenen Orten, jedoch nicht allenthalben, befinden;
7) wenn Dinge zu verschiedener Zeit zuerst hervorgebracht werden.
 
  Die Idealische oder in Gedancken bestehende Unterscheidung hat entweder Grund und Nutzen, und wird deswegen vernünfftig, (distinctio rationis ratiocinatae) genennet; oder bestehet in einer blossen unnützen Grillenfängerey, und kan daher irrig und grillenfängerisch genennet werden, (distinctio ratiocinantis).  
  Gleichwie nun diese letztere Art in alle Wege zu vermeiden; also werden durch die erstere entweder verschiedene Ideen oder eintzelne Gedancken, oder aber verschiedene Meynungen (sensus) die eine, oder auch mehrere Sätze, (Propositiones) haben können, unterschieden.  
  Verschiedene Ideen können mit Grund und Nutzen von einander unterschieden werden, wenn sie  
 
1) verschiedene Beschreibungen leiden, oder wenn
2) von einer Sache unterschiedene Kräffte und Würckungen wahrzunehmen, oder wenn
3) solche Ideen in einem Wesen unzertrennlich vereiniget seyn, daß dasjenige, was sie vorstellen, würcklich nicht unterschieden ist; ungeachtet sonsten bey andern dadurch gantz verschiedene Dinge angezeiget werden, davon eines ohne das andere wohl bestehen kan. Also sind in dem Göttlichen Wesen, Gerechtigkeit und Gütigkeit zwar in der That eins; jedoch werden diese Ideen mit Grund von einander unterschieden, weil bey andern Gerechtigkeit ohne Gütigkeit gar offt anzutreffen.
 
  Die Unterscheidung verschiedener Meynungen, (sensuum) von einem Satze wird theils nach denen Regeln der Erklärung[2] eingerichtet, theils auch von einem natürlichen guten Verstande gar leicht gefunden, wenn einem nur die Sprache, darinnen der Vortrag geschiehet, wohl bekannt ist.
Syrbii kurtze Anweisung zur Weisheit ...
[2] HIS-Data: siehe:
 
  Siehe auch den Artickel: Distinction, im VII [3] Bande, p. 1077.
 
[3] HIS-Data: korrigiert aus: VIII
     

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Stand: 2. Dezember 2011 © Hans-Walter Pries