Titel: |
Pfalbürger |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
27 Sp. 1235 |
Jahr: |
1741 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 27 S. 631 |
Vorheriger Artikel: |
Pfal |
Folgender Artikel: |
Pfalent |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Pfalbürger, Phalbürger oder Pfahlbürger,
ist ein
Wort, welches in dem 16
Capitel der
güldenen Bulle, wie auch in dem
Reichs-Abschiede
von 1512 §. 17, und sonsten vorkömmt. |
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Über dessen eigentliche
Bedeutung haben sich die
Scribenten nicht recht vergleichen können. Die
wahrscheinlichste
Meynung
ist, daß man darunter solche
Personen verstanden,
die an dem
Orte, wo sie sich von neuem niedergelassen, die gemeine Bürden,
welchen andere
Einwohner unterworffen, entweder gantz oder zum Theil dadurch von
sich abzulehnen gesucht, daß sie an dem Ort, wo sie vorher gelebt, das
Bürger-Recht und die demselben anhängende
Freyheiten sich vorbehalten
hätten. Weil man bey solchen Umständen dergleichen Leute falsche Bürger
oder auch faule Bürger genennet, so soll daraus das
Wort Pfalbürger entstanden seyn. |
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Andere leiten es her von Pfal, weil nemlich solche
Bürger
zwischen ihren 4 Pfälen sässen, und einer grössern
Freyheit,
als andere, genössen. |
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Einige haben dasjenige, was von denen so genannten
eignen
Leuten, und von denen
Usbürgern
gesagt worden, auf diese Pfalbürger gezogen. |
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Bey einigen heissen sie auch Pfaltzbürger, u.s.w. |
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Übrigens meynen auch viele, daß sie eigentlich nichts anders, als die sonst
so genannten
Hintersassen oder Einwohner,
Lat. Incola,
wären, siehe |
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