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Zedler: Pfalbürger HIS-Data
5028-27-1235-3
Titel: Pfalbürger
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 27 Sp. 1235
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 27 S. 631
Vorheriger Artikel: Pfal
Folgender Artikel: Pfalent
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Pfalbürger, Phalbürger oder Pfahlbürger, ist ein Wort, welches in dem 16 Capitel der güldenen Bulle, wie auch in dem Reichs-Abschiede von 1512 §. 17, und sonsten vorkömmt.  
  Über dessen eigentliche Bedeutung haben sich die Scribenten nicht recht vergleichen können. Die wahrscheinlichste Meynung ist, daß man darunter solche Personen verstanden, die an dem Orte, wo sie sich von neuem niedergelassen, die gemeine Bürden, welchen andere Einwohner unterworffen, entweder gantz oder zum Theil dadurch von sich abzulehnen gesucht, daß sie an dem Ort, wo sie vorher gelebt, das Bürger-Recht und die demselben anhängende Freyheiten sich vorbehalten hätten. Weil man bey solchen Umständen dergleichen Leute falsche Bürger oder auch faule Bürger genennet, so soll daraus das Wort Pfalbürger entstanden seyn.  
  Andere leiten es her von Pfal, weil nemlich solche Bürger zwischen ihren 4 Pfälen sässen, und einer grössern Freyheit, als andere, genössen.  
  Einige haben dasjenige, was von denen so genannten eignen Leuten, und von denen Usbürgern gesagt worden, auf diese Pfalbürger gezogen.  
  Bey einigen heissen sie auch Pfaltzbürger, u.s.w.
  Übrigens meynen auch viele, daß sie eigentlich nichts anders, als die sonst so genannten Hintersassen oder Einwohner, Lat. Incola, wären, siehe  
   
     

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Stand: 23. April 2012 © Hans-Walter Pries