Titel: |
Schilter, (Johann) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
34 Sp. 1578 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 34 S. 802 |
Vorheriger Artikel: |
Schilter, (Gottfried) |
Folgender Artikel: |
Schilter (Joh. Benjamin) |
Siehe auch: |
HIS-Data: Johann Schilter |
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Schilter, (Johann) ein
berühmter Rechtsgelehrter, war zu
Pegau in Meissen 1632 den 29
Aug.
gebohren, und kaum 3
Wochen
alt, als er wegen
eines feindlichen Einfalls mit seinen
Eltern nach
Leipzig und ferner nach
Dreßden flüchten
muste. |
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Er verlohr kurtz darauf seinen
Vater, und in dem 7 Jahre seins Alters die
Mutter, wurde aber durch seines Vatern Bruder, Johann Schilter,
der Doctor der Rechte und des
Churfürstlichen Sächsischen Schöppenstuhls in
Leipzig Senior war, aufgenommen. |
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Den ersten
Grund in schönen
Wissenschaften hat er der Anführung M.
Theophilus Colers, nachmahligen General-Superintenden in Jena,
zu dancken gehabt. Im Jahr 1652 machte er zu Jena den Anfang seiner
academischen
Studien, welche er nachgehends zu Leipzig fortgesetzt, und etliche öffentliche
Disputationes gehalten; worauf ihm die Magister-Würde gegeben ward. |
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Hiernächst hat er auf Einrathen gedachten seines Vettern ein Jahr über bey
allen 3 höhern Facultäten einen Versuch gethan, hernach aber sich den
Rechten
vor andern ergeben und solche vornehmlich unter der Unterrichtung seiner
Mutter
Bruders, des berühmten Johann Strauchens, damahligen Professors
zu Jena, vollendet, unter welchem er eine Disputation de aquisitionibus per
hos, qui sunt in potestate, gehalten auch die erste Dissertation der
commentariorum D. Strauchii ad 50. decisiones vertheidiget. |
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Worauf er zwar 1659 einige Reisen zu thun
willens war, allein wegen Mangel
dazu benöthigter Mittel es unterlassen muste, daher er sich nach Naumburg begab,
und daselbst in praxi übte. |
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Im Jahr 1660
heyrathete er des gewesenenen salfeldischen Stadtrichters,
Heinrich Borns,
Tochter, welche, nachdem er mit ihr 2
Söhne und
Töchter gezeuget, 1699
gestorben. Nachdem er 2 Jahr zu Naumburg practiciret,
ward er zu der Lands-Cantzley daselbst, und nachgehends nach Zeitz beruffen, und
dann 1668 im Amte Suhla zum
Amtmann bestellet. |
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Worauf er 1671 zu Jena die
Würde eines Doctors beyder
Rechte erlangte,
nachdem er eine Disputation de cursu publico et angariis, et parangariis,
deque temonario onere gehalten hatte. Kurtz vorher berief ihn
Hertzog
Bernhard zu Sachsen-Weimar zum Hof- u. Consistorial-Rath, ja
ihm wurde hernach auch die Cammer anvertrauet, welcher
Ehrenstelle er mit
grossen Fleiß und Ruhm bis zu der
Herrschaft
Absterben vorgestanden. |
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Weil |
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{Sp. 1579|S. 803} |
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es ihm in seinem
Ehestande unglücklich gieng, ließ er endlich sein Hauswesen
in Jena fahren, begab sich nach Franckfurth am Mayn, und lebte allda als eine
Privat-Person, bekam aber bald ohne Vermuthen sowohl von dem
Hertzoge zu
Sachsen-Weimar, als auch von dem Rath
zu Straßburg auf Angeben des Königl.
Prätors Obrechts, einen Beruf, welchen letztern er,
vornehmlich auf Einrathen D.
Speners und seines guten Freundes
Kulpisius, annahm, und sich 1686 dahin begab, da er denn bey
selbiger Stadt zu einem Consiliarius und Advocaten, und bey der
Universität zum
Professore honorario verordnet wurde. |
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Er hat daselbst eine gebohrne Frantzösin, Susanne Dorothee Deodate,
an Tochterstatt angenommen, die ihm treulich an die Hand gegangen, und nachdem
an einen Handelsmann, Friedrich Kempfern,
verheyrathet worden.
Ungeachtet er 6 Jahre vor seinem Ende wegen vielfältiger Stein- und
Glieder-Schmertzen nicht ausgehen, ja oft nicht aus dem Bette kommen können, hat
er dennoch seinen Amts-Geschäften obzuliegen sich äusserst beflissen, und daher
oft in seinem Bette
Collegia gehalten, bis er den 14ten May 1705 sein
Leben
beschlossen, und in der Kirche zu St. Gallen begraben worden. |
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Er ist einer von den vornehmsten Rechtsgelehrten, welche die
Rechte der alten Deutschen
wieder hervorgesucht, und erläutert haben; wiewohl er sich
überhaupt mit allen seinen
Schriften vortreflich
verdient gemacht. Darunter
sind: |
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- Herenni Modestini fragmenta περἰ ἑυρηματικῶν
commentario illustrata, Straßb. 1687, in 4.
- D. Augustini l. 2. de adulterinis conjugiis cum notis
juridicis et
moralibus,
Jena 1698, in 4.
- Jacobs von Königshoven älteste deutsche Chronicke mit Anmerckungen,
Straßb. 1698, in 4.
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[folgen Nr. 4-11
lat. Titel in lat. Schrift] |
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12. |
Institutiones juris civilis justin.; Straßb. in 8. |
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{Sp. 1580} |
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13. |
Institutiones juris publici Romano-Germanici; ebend 1696, in 8. |
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[folgen Nr. 14-39 lat. Titel in lat. Schrift] |
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{Sp. 1581|S. 804} |
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[folgen Nr. 40.-43 g. lat. Titel in lat. Schrift] |
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u.a.m. |
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Uber dieses hat er auch noch unterschiedene gelehrte Manuscripte
hinterlassen, worunter sonderlich eine fürtreffliche Sammlung von den Deutschen
Alterthümern, nebst einem Glossario merckwürdig; welches
Werck 1727 mit
Johann Georgens Schertzens Anmerckungen, und Joh.
Fricks Vorrede zu Ulm, unter dem
Titul thesaurus antiquitatum
Teutonicarum, in 3 Theilen in Fol. gedruckt worden. |
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J.H. Feltz hat Schiltern die Parentation
gehalten, und in derselben viel merckwürdige Umstände von dessen
Leben
angeführet. |
- Neue Bibliothec 20 Stück.
- Niceron mem. t. II.
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