Titel: |
Tyranney |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
45 Sp. 2202 |
Jahr: |
1745 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
45 S. 1114 |
Vorheriger Artikel: |
Tyrannen, (dreyßig) |
Folgender Artikel: |
TYRANNI |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Tyranney, Tiranney,
Lat. Tyrannis oder
Tirannis, ist diejenige
Regierungs-Art, da ein
Monarch vorsetzlich
Land und Leute zu verderben
suchet, damit er nur sein
eigen Interesse
befördere. |
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Man hat drey Regierungs-Formen, die
Monarchie,
Aristocratie und
Democratie, denen die
Tyranney, die Oligarchie und Ochlocratie entgegen
stehen. |
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Soll man
sagen, ob dieser oder jener ein
Tyrann, so ist dieses was schweres, dabey man
grosse Behutsamkeit zu brauchen. Es gehört ein
guter
Verstand und ein von
Affecten befreytes
Gemüthe dazu. Ist dieses beydes da, so darf man
aus einer tyrannischen
That, aus den Privat-Lastern
des
Regenten noch keinen
Schluß machen. Die
Sache muß notorisch seyn, und aus solchen
Umständen bestehen, daß man daraus siehet,
wie
der Regent alles dahin einrichte, daß das Land
verderbet werde, und er nur sein eigen Interesse
befördern möge. |
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Die Sache selbst hat in
Praxi keinen
Nutzen.
Denn gesetzt, daß jemand ein Tyrann, so hat er
doch allezeit seine Schmeichler um sich und
niemand wird den Ausspruch hierinnen
thun
können, noch
wollen. Und so ist auch die
Frage: Ob
man einen Tyrannen vom Throne stossen könne?
beschaffen, von der wir im vorhergehenden
Artickel:
Tyrann weitläuftig gehandelt haben. |
Unter andern sind nachzulesen
- Joh. Meisner de Tyrannicidio,
Wittenb. 1642.
- Caspar Sagittarius de Tyranno,
Jen. 1676.
- Joh.
Michael Straus de Tyrannicidio, Witt. 1662.
welche nebst andern in der Bibliotheca Juris
imperantium quadripartita … angeführet
werden. |
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