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Zedler: Wochen-Lohn HIS-Data
5028-58-16-4
Titel: Wochen-Lohn
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 58 Sp. 16
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 58 S. 21
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Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Wochen-Lohn, Lat. Merces Hepdomadaria, heißt besonders bey Handwercken und Bergleuten, Fabricanten, u.s.w. was dieselben wöchentlich verdienen, oder wie viel denen Gesellen von ihren Meistern und vorgesetzten die von Woche zu Woche verfertigte Arbeit bezahlet wird, und wovon, weil solches insgemein von ihnen zu ihrer Nothdurfft und Unterhaltung bald wieder vertheilet und ausgegeben wird, alsdenn auch andere Unterthanen eines jeden Staats, wie Johann Peter von Ludwig, in seinen gelehrten Anzeigen ... gar wohl angemercket, ihren Nutzen haben.  
  Übrigens besiehe hierbey die Artickel: Locatio operis, im XVIII Bande. p. 89 u.f. desgleichen Tagelöhner, im XLI Bande, p. 1479 u.f.  
  weil bey denen Handwerckern nach dem Wochen-Lohne die Straffen eingerichtet werden, als ist der Wochenlohn auch zu einer Straffe worden; daher man in dem 18 Artickel der Becker-Innung zu Zeitz lieset: bey Straffe eines Wochen-Lohns.  
  Die Hutmacher selbiges Ortes straffen gleichfalls einen Gesellen, der stehender Woche aufstehet und wandern will, vermöge ihres 34 Artickels, um ein Wochen-Lohn. Die Jünger zwar desgleichen, doch nach Proportion ihres wenigen Lohnes, nur um 16 Pfennige.  
  Es sind zwar das Wochen-Lohn 5 Groschen, aber nur Kaysergeld; Gäbe aber einer 5 gute Groschen, würden selbige mit Stillschweigen angenommen. Beiers Allgemeines Handlungs- Kunst- Berg- und Handwercks-Lexicon.
     

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Stand: 12. Januar 2013 © Hans-Walter Pries