| Titel: | Züchtigung | 
| Quelle: | Zedler Universal-Lexicon | 
| Band: | 63 Sp. 1255 | 
| Jahr: | 1750 | 
| Originaltext: | Digitalisat BSB 
Bd.
 63 S. 641 | 
| Vorheriger Artikel: | Züchtig lebendes Ehe-Weib | 
| Folgender Artikel: | Züchtigung, (Göttliche) | 
| Siehe auch: |  | 
| Hinweise: | 
	Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe 
	Hauptartikel Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
	Personen | 
|  | Text | Quellenangaben | 
|  | Züchtigung oder Zucht, 
				Lateinisch
Castigatio, 
heisset ein jedwedes 
					Übel, damit ein Übelthäter von 
seinem 
				Obern, bloß allein in Absicht auf die 
Besserung, angesehen wird: es bestehe nun 
solches in blossen 				
				Worten oder in der 
	That. |  | 
|  | Da hingegen ein angethanes Übel, das auf eine 
Genugthuung ein Absehen hat, eine Straffe 
				genennet wird. | Zimmermanns natürliche 
Erkenntniß GOttes ... | 
|  | Siehe auch den 
				Artickel: 
				
Straffe, im XL Bande, 
p. 499 und die Artickel: 				
				Zucht. |  | 
|  | Nicht weniger  
				muß man die				
				
väterliche und 
haußherrliche Züchtigung von denen 
weltlichen 
Straffen
				unterscheiden. Denn eine weltliche Straffe 
setzet ein Verbrechen wider ein Landes-Gesetz; die 
väterliche und haußherrliche Züchtigung aber einen 
				Ungehorsam gegen die väterlichen und 
haußherrlichen 
			Befehle, in der 
Kinder-Zucht und in 
den häußlichen
				Geschäfften des 
Hauß-Vaters, 
voraus. |  | 
|  | Auch erstrecket sich im 
				Stande der 
				Republicken das 
	Recht der Züchtigung auf gar 
mäßige, und dem 
				Leibe unschädliche 
Thätlichkeiten. Dahero man weder die Verbrechen 
der 
			Kinder und 
				
				Knechte wider die Landes-Gesetze, 
zur väterlichen und haußherrlichen Gewalt rechnen; 
noch das Recht den Privat-Ungehorsam der Kinder 
und Knechte, in dem Haußwesen der Haußväter zu 
bändigen, nehmlich das Recht der Ruthe, oder des 
Hauß- und Schul-Baculs (castigationis domesticae), 
wovon der Artickel: 
Züchtigung (häusliche) mit 
mehrern handelt, vor ein 
majestätisches
				Regale 
halten muß. | Müllers Einleitung in die 
Philosophischen Wissenschafften, Th. III 
... | 
|  | Wenn man übrigens zarte Kinder, die noch 
nicht den 
				Gebrauch der 				
				
				Vernunfft haben, und 
rasende Leute, die ihn durch 
				Unglück verlohren, 
zuweilen zu züchtigen pfleget: So geschiehet 
solches nur, um durch die Schmertzen ihnen eine 
animalische Scheu vor denen Thaten, mit denen 
man die Schmertzen, verbindet, beyzubringen, 
welches man auch bey andern Thieren nicht ohne 
				Würckung
				thut. | Müllers Einleitung in die 
Philosophischen Wissenschafften, Th. II 
... | 
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