Titel: |
Züchtigung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
63 Sp. 1255 |
Jahr: |
1750 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
63 S. 641 |
Vorheriger Artikel: |
Züchtig lebendes Ehe-Weib |
Folgender Artikel: |
Züchtigung, (Göttliche) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Züchtigung oder Zucht,
Lateinisch
Castigatio,
heisset ein jedwedes
Übel, damit ein Übelthäter von
seinem
Obern, bloß allein in Absicht auf die
Besserung, angesehen wird: es bestehe nun
solches in blossen
Worten oder in der
That. |
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Da hingegen ein angethanes Übel, das auf eine
Genugthuung ein Absehen hat, eine Straffe
genennet wird. |
Zimmermanns natürliche
Erkenntniß GOttes ... |
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Siehe auch den
Artickel:
Straffe, im XL Bande,
p. 499 und die Artickel:
Zucht. |
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Nicht weniger
muß man die
väterliche und
haußherrliche Züchtigung von denen
weltlichen
Straffen
unterscheiden. Denn eine weltliche Straffe
setzet ein Verbrechen wider ein Landes-Gesetz; die
väterliche und haußherrliche Züchtigung aber einen
Ungehorsam gegen die väterlichen und
haußherrlichen
Befehle, in der
Kinder-Zucht und in
den häußlichen
Geschäfften des
Hauß-Vaters,
voraus. |
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Auch erstrecket sich im
Stande der
Republicken das
Recht der Züchtigung auf gar
mäßige, und dem
Leibe unschädliche
Thätlichkeiten. Dahero man weder die Verbrechen
der
Kinder und
Knechte wider die Landes-Gesetze,
zur väterlichen und haußherrlichen Gewalt rechnen;
noch das Recht den Privat-Ungehorsam der Kinder
und Knechte, in dem Haußwesen der Haußväter zu
bändigen, nehmlich das Recht der Ruthe, oder des
Hauß- und Schul-Baculs (castigationis domesticae),
wovon der Artickel:
Züchtigung (häusliche) mit
mehrern handelt, vor ein
majestätisches
Regale
halten muß. |
Müllers Einleitung in die
Philosophischen Wissenschafften, Th. III
... |
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Wenn man übrigens zarte Kinder, die noch
nicht den
Gebrauch der
Vernunfft haben, und
rasende Leute, die ihn durch
Unglück verlohren,
zuweilen zu züchtigen pfleget: So geschiehet
solches nur, um durch die Schmertzen ihnen eine
animalische Scheu vor denen Thaten, mit denen
man die Schmertzen, verbindet, beyzubringen,
welches man auch bey andern Thieren nicht ohne
Würckung
thut. |
Müllers Einleitung in die
Philosophischen Wissenschafften, Th. II
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