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Zedler: Ambaectus HIS-Data
5028-1-1672-14
Titel: Ambaectus
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 1672
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 826
Vorheriger Artikel: Ambacia
Folgender Artikel: Ambadara
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Ambaectus, war bey denen Alten ein Miethknecht, welcher um das Lohn überall mit herum geführet wurde, und hatte seinen Namen von dem obsoleten Verbo ambagere, welches so viel als circumagere heissen soll. Es braucht solches der Ennius, wie auch
  • Caesar de Bell. Gall. VI. 15.
  • Festus Turnebius Adv. XIV. 12.
  • Salmasius in Vopisc. Car. 16.
  • Pith. Succis. l. 8.
  • Sca-
  {Sp. 1673|S. 827}  
   
  liger in Fest.
   
  • Keuchen in Frontin. de Aquaed. II.
  Das Wort ist sowol unter denen Teutschen als Frantzosen Mode gewesen, wiewol in etwas andern Verstande, denn in denen Niederlanden heist een Ambachter ein Handwercks-Mann, een Ambacht aber die Arbeit desselben.  
  Anfangs hat dieses Wort nicht sowol einen leibeigenen Knecht, als einen Diener, bedeutet, welchen ein Teutscher oder Frantzösischer Ritter zu Hause und im Kriege brauchte, Dahero braucht man im Lateinischen das vocabulum barbarum, ambascia, welches so viel als das teutsche Ambacht, oder Arbeit heissen solte.  
  Nach diesem hat man auch Ambasciatores diejenigen genennet, welche die Teutschen Ambachters hiessen, nemlich die Personen, welche von einem Fürsten oder einer Stadt abgeschickt wurden, nebst Vollmacht, mit einem andern Fürsten der Stadt über einem Negotio zu tractiren. Und waren also so viel als der Römer ihre Legati. Daher auch das Frantzösische Wort Ambassadeur vielleicht kömmt. Ambasciator soll auch so viel als ein Amtmann heissen, wie denn das Wort Amt oder Ambt soll so viel als das Ambacht seyn. In Flandern findet man unterschiedene Ämter, welche daher Belle-Ambacht, Cassel-Ambacht etc. genennet werden.  
  In weitern Verstande heist es ein Amt, eine Bedienung. Cluver. Germ. Ant. l. 8.
  Vossius Lex. Etymol. hält davor, daß Caesar l.c. das Wort von vornehmen und ansehnlichen Männern gebrauche, welche über eine Stadt oder Amt gesetzt gewesen, allein dieses ist falsch, indem aus dem Texte klar erhellet, daß nichts anders als die Clienten durch die Ambactos verstanden werden, und daß das Wort nur zur Deutlichkeit und Erklärung von Caesare gesetzet worden
  • Davies ad Caesar. c.l.
  • Pitisci Lex. Ant.
     

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Stand: 22. September 2013 © Hans-Walter Pries