Titel: |
Religions-Veränderung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 523 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 275 |
Vorheriger Artikel: |
Religions-Streitigkeiten |
Folgender Artikel: |
Religions-Vereinigung |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Religions-Veränderung, Religions-Änderung,
Mutatio Religionis oder
Sacrorum,
ist, wenn jemand von einer Religion zur andern
übertritt, und mit Verläugnung oder Abschwörung derjenigen, welcher er vorher zugethan
gewesen, sich zu einer andern bekennet. |
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In Deutschland ist dessentwegen, ob gleich
sonst hierinnen einem jeden die
völlige
Gewissens-Freyheit
billig zu verstatten ist, so
wohl in dem Religions- als
Westphälischen
Frieden
verordnet worden, daß einem jeden
vergönnet seyn
solte, sich zu einer von denen
drey gedulteten Religionen, als nemlich der
Catholischen, Lutherischen und Reformirten, zu
bekennen, oder auch, ohne Verkleinerung seiner
Ehre und
Würde, von einer zur andern
überzutreten. Nur daß er sich des falls nach der in
denen Reichs-Grund-Gesetzen vorgeschriebenen
Maas und
Ordnung genau achtet. |
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Hierbey entstehet die
Frage, ob man wohl
dieses mit denen meisten Canonisten vor eine Simonie halten könne, wenn einer
durch Versprechung eines
gewissen
Geldes, oder durch andere
weltliche
Vortheile und Absichten, sich zur
Veränderung
seiner Religion bereden lässet? Es scheinet aber,
nach genauer Erwegung der Sache, vielmehr
darauf mit nein zu antworten zu seyn. Denn ob
man gleich
meynet, daß doch ein solcher seinen
Glauben verläugne, so ist doch nicht zu
vermuthen, daß jemand bey einem solchen
Menschen, der so gleich vor Geld seiner Religion
abschwöret, einen
wahren Glauben suchen
werde. |
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Es
müssen also zwey Fragen von einander
unterschieden werden, ob es nemlich eine
wahrhafftige, oder eine sonst unanständige und
schändliche Sache sey? Das erste muß wohl
geläugnet werden; an dem andern aber ist kein
Zweiffel, indem dergleichen Veränderungen nicht
aus weltlichen Absichten, sondern wegen
Erkänntniß der Wahrheit geschehen müssen.
Und giebet einen dergleichen Mensch dadurch
genugsam zu
verstehen, daß er kaum den
Namen eines
honetten Menschen, viel weniger aber eines
Christen verdiene. |
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Siehe übrigens Simonie. |
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