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Zedler: Entschuldigung HIS-Data
5028-8-1299-1
Titel: Entschuldigung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 1299
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 683
Vorheriger Artikel: Entschuldigten sich alle nach einander
Folgender Artikel: Entsee
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Entschuldigung.  
  Es wird dieses Wort in einer doppelten Absicht gebraucht. Einmahl wenn etwas bereits geschehen, und hernach, wenn noch etwas soll vorgenommen werden, da man denn in beyden Fällen seine Ehre zu retten, und sich ausser der Schuld zu setzen suchet. Die Entschuldigung ist also nichts anders als eine Vorstellung derjenigen Ursachen, warum man keinem die Schuld eines Versehens bey einer Sache nicht beymessen kan.  
  Es wird aber das Wort Schuld in einem weiten Verstande genommen. Denn man entschuldiget sich nicht nur wegen derjenigen Verrichtung, die unter die Gerechtigkeit im einigen Verstande gehöret, sondern auch bey denenjenigen Sachen, welche die Wohlanständigkeit betreffen.  
  Die Entschuldigung ist entweder eine innerliche, die in Ansehung unsers eigenen Gewissens geschiehet; oder eine äusserliche, die man gegen andre mit Worten thut. Beyde können so wohl gegründet als ungegründet seyn. Die gegründete Entschuldigung des Gewissens ist diejenige Würckung des Verstandes, da man durch genaue Überlegung derer Ursachen, welche man bey einer That gehabt hat, überzeuget wird, daß man einem keine Schuld beyzumessen habe, und daß dasjenige, was man gethan habe, recht, und was man unterlassen, unrecht sey.
  Diese Entschuldigung des Gewissens beunruhiget ehrliche Leute, wenn sie mit falschen Beschuldigungen und Verläumdungen beleget werden. Sind sie nicht im Stande ihre Unschuld äusserlich darzuthun, so verlassen sie sich auf ihr gutes Gewissen, welches sie ruhig macht. Viele entschuldigen sich zwar auch innerlich, allein es sind solches nur falsche Vorstellungen von ihren bösen Thaten, welche sie entweder vor keine Sünde achten, oder sich die Schuld dererselben nicht zu schreiben.  
  Das Gewissen ist hierbey irrig, welches sich entweder die Gründe derer menschlichen Handlungen oder die Verrichtungen selbst unrichtig vorstellet. Paulus redet Rom. 2, 15. von dieser innerlichen Beschuldigung wenn er von denen Heyden sagt, daß ihre Gedancken sich untereinander entweder verklagten oder entschuldigten.  
  Die äusserliche Entschuldigung ist gegründet, wenn die angeführten Urschen, die man vorgiebt, sich nicht nur so verhalten, sondern auch hinlänglich sind uns von der Schuld zu befreyen. Woraus man denn hingegen Theils, was die ungegründete Entschuldigung sey, schlüssen kan.  
  Letzlich kan man noch das formale und materiale, zumahl bey der äusserlichen Entschuldigung betrachten. Dieses sind die Ursachen selbst, die man anführet. Sie kommen überhaupt darauf an, daß man von einer geschehenen Sache gar nicht die Ursache sey, oder daß man dasjenige, was man gethan, nicht aus freyem Willen gethan habe.  
  Bey demjenigen, was noch geschehen soll, erweiset man, daß man nicht im Stande sey dasjenige zu thun, indem es entweder an Vermögen, oder an der Gelegenheit, oder an beyden zugleich fehle.  
  Das formale begreifft die Art und Weise wie die Entschuldigung eingerichtet. Sie muß sonderlich in Sachen, des Wohlstandes und der Gefälligkeit auf eine gesellige u. verträgliche Art geschehen, welches man denn nachgehends eine höfliche Entschuldigung zu nennen pfleget.  

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Stand: 4. Januar 2023 © Hans-Walter Pries