Titel: |
Schatz-Meister |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
34 Sp. 989 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 34 S. 508 |
Vorheriger Artikel: |
Schatzlar |
Folgender Artikel: |
Schatzmeister … Sacristan |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
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Schatz-Meister,
Praefectus aerarii, Thesaurarius,
Frantzösisch
Tresorier, ist derjenige,
welcher alle
Gelder in Empfang nimmt und an
gehörigen
Ort zu rechter
Zeit zahlet. |
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Das ehemahls bey denen
Deutschen, und
sonderlich bey denen Fränckischen
Königen das
Amt eines Schatzmeisters, oder, wie er sonst
genennet ward,
Camerarii, darinnen bestanden, daß er unter
der Königin die Aufsicht über die Königliche
Cammer oder den
Schatz gehabt, ist bekannt, und
oben unter Camerarius, im V
Bande,
p. 386 angemerckt
worden. Folglich war damahls die Stelle eines
Schatzmeisters mit dem
Cämmerer-Amt
verknüpfft. |
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Unterdessen ist doch zu mercken, daß
du Fresne
h.v.
zwey Stellen anführet, wo insbesondere eines
Thesaurarii Regii Erwehnung geschiehet, als in dem Praecepto Königs
Dagoberti, wird eben der Desiderius, welchem er darinnen die
Bischöffliche
Würde ertheilet,
Regis Dagoberti Thesaurarius genannt. Und Fridegodus
in Vit. S. Andoëni Episc. Rothomag. ... beym Surius
nennen |
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{Sp. 990} |
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Rodoneum Thesaurorum regalium summum procuratorem. Ob nun diese Benennung allhier als ein
gleichgültiges
Wort
vom Camerario anzusehen, oder ob es
würcklich zu
Zeiten besondere von denen
Camerariis
unterschiedene Schatzmeister gegeben, und
diese etwa über das baare Geld, silberne und
goldene Geschirr etc. jener aber über die Kleinodien,
oder andere Kostbarkeiten, Königliche Kleider etc. die
Aufsicht gehabt, ist nicht wohl zu
entscheiden. |
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Wenigstens lehret uns das Testament oder Breviarium Caroli M. beym
Eginhard. ... beym Reuber, daß
alles dieses zu der Königlichen Cammer
gerechnet worden, in den Worten: [6 Zeilen
Lateinischer Text]. Auch ist in denen späteren
Zeiten das Schatzmeister-Amt nicht immer und
aller Orten mit der Cammer-Stelle einerley
gewesen, wie unter andern aus dem von Estor angeführten
Monastico Anglicano zu sehen, allwo es also lautet: Roberto militi
tunc Thesaurario, Rogerio milit tunc Camerario, Joanni milit tunc Seneschallo. |
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Heut zu
Tage aber werden eigentlich nur
diejenigen Schatzmeister
genennet, welche dem
Kayserlichen oder
Königlichen Schatze oder der
Schatz-Cammer vorgesetzet sind, und denselben
verwalten. Wiewohl diese Schatzmeister nicht
allenthalben gleiche
Gewalt haben. |
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In Franckreich sind die Tresoriers, oder Schatz-Meister, nachgesetzte
Bedienten, denen
gewisse
Einnahmen vertrauet werden, die sie
vorgeschriebener massen hin wieder verwenden,
und davon der Cammer Rechnung
thun. |
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In Engelland ist der Groß-Schatzmeister, High Tresorer, einer von
den hohen Beamten der
Krone, und hat die
oberste
Verwaltung über alles
Einkommen der
Krone und des Königs, und ordnet die Ausgaben,
so davon zu thun sind. Dieses
Amt wird vor so
wichtig gehalten, daß man offt Bedencken trägt,
es einer Person allein zu vertrauen, und auf eine
Zeitlang es durch mehrere gesammtlich, oder nur
Commissions-Weise versehen lässet. |
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In Pohlen ist ein Kron- und ein Hof-Schatzmeister. Jener hat die alleinige Verwaltung
aller der Krone oder der
Republick zuständigen
Einkünffte und Ausgaben,
bestellet alle die Unterbedienten, und fordert Rechnung ab an die
gesammten Stände auf einem Reichs-Tage.
Zudem ist er, krafft seines Amtes, ein Senator. Und
ob er gleich ohne einem der letzte in der
Ordnung
ist, dieweil aber das Amt eines der einträglichsten
im
Reiche ist; so geschiehet es gemeiniglich, daß
Senatores vom höhern
Range sicher
herunterlassen,
und diese Stelle annehmen. Der Hof-Schatz-Meister ist kein Senator, und hat allein mit des
Königs besondern Einkünfften, die er aus den
Kron-Gefällen hat, zu thun, und die Ausgaben
des Hofes zu reguliren. |
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In Litthauen sind eben diese, Ämter mit
gleicher
Würde und
Gewalt. |
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