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Zedler: Schatz-Meister HIS-Data
5028-34-989-2
Titel: Schatz-Meister
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 34 Sp. 989
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 34 S. 508
Vorheriger Artikel: Schatzlar
Folgender Artikel: Schatzmeister … Sacristan
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text  
  Schatz-Meister, Praefectus aerarii, Thesaurarius, Frantzösisch Tresorier, ist derjenige, welcher alle Gelder in Empfang nimmt und an gehörigen Ort zu rechter Zeit zahlet.  
  Das ehemahls bey denen Deutschen, und sonderlich bey denen Fränckischen Königen das Amt eines Schatzmeisters, oder, wie er sonst genennet ward, Camerarii, darinnen bestanden, daß er unter der Königin die Aufsicht über die Königliche Cammer oder den Schatz gehabt, ist bekannt, und oben unter Camerarius, im V Bande, p. 386 angemerckt worden. Folglich war damahls die Stelle eines Schatzmeisters mit dem Cämmerer-Amt verknüpfft.  
  Unterdessen ist doch zu mercken, daß du Fresne h.v. zwey Stellen anführet, wo insbesondere eines Thesaurarii Regii Erwehnung geschiehet, als in dem Praecepto Königs Dagoberti, wird eben der Desiderius, welchem er darinnen die Bischöffliche Würde ertheilet, Regis Dagoberti Thesaurarius genannt. Und Fridegodus in Vit. S. Andoëni Episc. Rothomag. ... beym Surius nennen  
  {Sp. 990}  
  Rodoneum Thesaurorum regalium summum procuratorem. Ob nun diese Benennung allhier als ein gleichgültiges Wort vom Camerario anzusehen, oder ob es würcklich zu Zeiten besondere von denen Camerariis unterschiedene Schatzmeister gegeben, und diese etwa über das baare Geld, silberne und goldene Geschirr etc. jener aber über die Kleinodien, oder andere Kostbarkeiten, Königliche Kleider etc. die Aufsicht gehabt, ist nicht wohl zu entscheiden.  
  Wenigstens lehret uns das Testament oder Breviarium Caroli M. beym Eginhard. ... beym Reuber, daß alles dieses zu der Königlichen Cammer gerechnet worden, in den Worten: [6 Zeilen Lateinischer Text]. Auch ist in denen späteren Zeiten das Schatzmeister-Amt nicht immer und aller Orten mit der Cammer-Stelle einerley gewesen, wie unter andern aus dem von Estor angeführten Monastico Anglicano zu sehen, allwo es also lautet: Roberto militi tunc Thesaurario, Rogerio milit tunc Camerario, Joanni milit tunc Seneschallo.  
  Heut zu Tage aber werden eigentlich nur diejenigen Schatzmeister genennet, welche dem Kayserlichen oder Königlichen Schatze oder der Schatz-Cammer vorgesetzet sind, und denselben verwalten. Wiewohl diese Schatzmeister nicht allenthalben gleiche Gewalt haben.  
  In Franckreich sind die Tresoriers, oder Schatz-Meister, nachgesetzte Bedienten, denen gewisse Einnahmen vertrauet werden, die sie vorgeschriebener massen hin wieder verwenden, und davon der Cammer Rechnung thun.  
  In Engelland ist der Groß-Schatzmeister, High Tresorer, einer von den hohen Beamten der Krone, und hat die oberste Verwaltung über alles Einkommen der Krone und des Königs, und ordnet die Ausgaben, so davon zu thun sind. Dieses Amt wird vor so wichtig gehalten, daß man offt Bedencken trägt, es einer Person allein zu vertrauen, und auf eine Zeitlang es durch mehrere gesammtlich, oder nur Commissions-Weise versehen lässet.  
  In Pohlen ist ein Kron- und ein Hof-Schatzmeister. Jener hat die alleinige Verwaltung aller der Krone oder der Republick zuständigen Einkünffte und Ausgaben, bestellet alle die Unterbedienten, und fordert Rechnung ab an die gesammten Stände auf einem Reichs-Tage. Zudem ist er, krafft seines Amtes, ein Senator. Und ob er gleich ohne einem der letzte in der Ordnung ist, dieweil aber das Amt eines der einträglichsten im Reiche ist; so geschiehet es gemeiniglich, daß Senatores vom höhern Range sicher herunterlassen, und diese Stelle annehmen. Der Hof-Schatz-Meister ist kein Senator, und hat allein mit des Königs besondern Einkünfften, die er aus den Kron-Gefällen hat, zu thun, und die Ausgaben des Hofes zu reguliren.  
  In Litthauen sind eben diese, Ämter mit gleicher Würde und Gewalt.  
     

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Stand: 20. Februar 2013 © Hans-Walter Pries