Titel: |
Camerarius |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
5 Sp. 386 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 5 S. 208 |
Vorheriger Artikel: |
Cameranus, (Franc.) |
Folgender Artikel: |
Camerarius, oder Cammermeister |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen,
Römisches Recht
- Transkribierter griechischer Text der Vorlage
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Text |
Quellenangaben |
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Camerarius, |
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- Camerae Praefectus, Praepositus, Nuncius, Magister,
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Griechisch Caniclinus, Caniclion,
-
teutsch Cämmerer,
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ist der
Name
eines
gewissen
Ciuil-Bedienten,
welcher unter denen
alten
Römischen Kaysern
auch Praefectus sacri cubiculi
genennet
wurde, und über das Kayserliche Schlaff-Zimmer gesetzt war. |
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Diese
Charge war eine von denen
vornehmsten, so gar, daß
der Camerarius dem Praefecto Praetorio gleich
geschätzt wurde, und zum
Zeichen seines hohen
Amtes den Degen trug. |
- l. 1
C.
vlt. de praep. sacr. cubic.
- Guntherus Ligur. VIII.
- Xiphilinus in Domit.
- Codenus de offic. aulae Constant.
- Hincmarus ...
- Meursius Glossar v.
Kanikleiōn
- Faber. ...
-
Freherus Not. ad Petr. de Andlo ...
- Tolnerus Hist. Palat. ...
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In denen mittlern
Zeiten hieß
Camerarius derjenige,
so über die
Cammer
d.i. über die Schätze und
Gelder
gesetzt war, und solche zu
verwahren und zu
berechnen hatte. Sie zählten das Geld ab,
wägten und legten es Pfund-Weise in Kästen und
Fächer, wozu sie stets den Schlüssel bey sich
trugen. |
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Camerarii prouinciarum waren in denen
Provintzien die
Amt-Leute und Einnehmer, welche von denen Leuten
das Geld einnahmen, und die Summen
hernach nach
Hofe schickten. |
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In denen
Clöstern hieß
Camerarius, der alle Zinsen und
Clöster einnahm und die
gantze
Haußhaltung
besorgte. |
-
du Fresne
...
- Vadianus de Colleg. et Monaster. Germ.
Veter. ... apud
Goldastum
Tom.
III. Rer. Alemann. ...
- Spelmannus in Gloss. voc. Camerae Nuncii.
-
Pfeffinger ad
Vitriar.
...
- ab Eckhart Rer. Franc. ...
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Als in dem
Teutschen Reiche die
Ertz-Ämter
mit hohem
Fürstlichen Häusern vereinigt worden,
verdient wohl das Amt eines
Ertz-Cämmerers,
wegen des grossen
Vorzugs vor andern
Reichen,
am meisten betrachtet zuwerden.
An.
936
verwaltete es
Giselbertus
Hertzog zu Lothringen, zu
Kayser Ottonis
III.
Zeiten kam es an die Hertzoge von
Schwaben,
welche zuvor Ertz-Schencken gewesen, von welchen es endlich an
Chur-Brandenburg gekommen. |
- Ditmarus.
- Witichindus.
- Tolnerus Hist. Palat. ...
-
Lucae Fürsten-Saal. ...
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siehe
Brandenburg,
Tom.
IV. p. 1054. |
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Es besteht darinnen, daß bey
solennen
Handlungen
der
Churfürst von Brandenburg das Scepter
vorträgt, und zwar nach der
güldenen Bulle dem
Chur-Fürsten von
Sachsen zur lincken Hand
gehet, wiewohl heut zu
Tage dieses letztere
durch einen Vergleich geändert worden, vermöge
dessen Chur-Bayern in der Mitten, Chur-Brandenburg zur Rechten und Chur-Pfaltz zur
lincken, Chur-Sachsen aber nach allen allein
gehet. |
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Wenn die Kayserliche
Crönungs-Mahlzeit
gehalten wird, pfleget der Ertz-Cämmerer auf
einem Pferde von dem Rathhause auf den Platz zureiten, allwo ein mit weissem Tuch bedeckter
Tisch stehet, davon er das Handbecken und Gießfaß
nimmt, |
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{Sp. 387|S. 209} |
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die Handqvele über die Achsel hängt, und damit unter
Trompeten- und Paucken-Schall wieder nach dem
Rathhause zureitet, und dem
Kayser allein das
Wasser auf die Hände güsset. Ist aber nebst dem
Kayser auch dessen Gemahlin und der
Römische König zugegen, muß auch diesen das
Handwasser gereichet werden. |
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In Abwesenheit des Ertz-Cämmerers pflegt
dessen Stelle der Erb-Cämmerer, in Vortragung des
Scepters und Reichung des Wassers zu vertreten.
Er bekömmt das Pferd, welches der Ertz-Cämmerer geritten, wie auch das Hand- und
Güß-Faß, nebst der Qvele, welches alles der Ertz-Cämmerer auf
seine
eigene Kosten
muß machen lassen. |
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Diese letztere
Würde bekleideten Anfangs die
Grafen von Falckenstein, und nach deren Abgang
die von Weinsperg, von welchen man schon einen
an. 1382 als Erb-Cämmerer antrifft und
Conradus ist
an. 1414 auf dem Concilio zu Costnitz in dieser
qualitaet erschienen. |
-
Aurea
Bulla ...
- Wagenseil de S.R.J. summis official. ...
-
Besoldus Thes. Pract. voc.
Erb-Ämter ...
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Nachdem aber der letzte dieses
Geschlechts Conradus, der an. 1516
gestorben, keine
Hoffnung zu
einem Erben hatte, ließ er es geschehen, daß
andere dieses Amt versahen. Wie denn Joann
von Lindau, an. 1495 auf dem
Reichs-Tage zu Worms
den Scepter vor Brandenburg gehalten; ja der
Kayser Maximilianus I
belehnte an. 1504, da Philippus
von Weinsperg noch
lebte,
Georgium von Sainsheim mit dem Erb-Cämmerer-Amte, welcher aber auch bald hernach
ohne männliche Erben starb. |
- Dinnerus de vita et
gestis G.L. a Sainsheim ...
-
Spenerus Art. Herald. ...
- Cruger de Nouemuir. ...
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Hierauf kam es an die Grafen von
Hohenzollern, welche es seit dem beständig
verwaltet, und sind, da ihnen von denen Chur-Brandenburgischen Gesandten einiger Eingriff
geschehen
wollen, von dem
Churfürstlichen
Collegio bey ihrer
Gerechtigkeit geschützet
worden. |
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Es verwaltet aber dieses
Amt, vermöge der
von dem Grafen Carolo
an. 1575 gemachten Verfassung,
allemahl der
älteste von der Familie, welcher die
Lehen von Chur-Brandenburg empfängt, und sein
Recht einem andern von seinem Hause abtreten
kan. |
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In Franckreich ist die
Charge eines
Groß-Cämmerers, Grand Chambellain, noch ietzo eine von denen
wichtigsten. Er hat allen
Bedienten der
Königlichen
Cammer und
Garderobbe zu
befehlen,
und reichet dem König das Hemde, und in dieser
Ehre weichet er niemanden, ausser denen
Königlichen
Kindern, und den
fürnehmsten
Fürsten vom Geblüte. Wenn der König im
Parlamente oder auf dem Staats-Stuhl sitzet, hat er
seinen Platz zu dessen Füssen, auf einem Violet-
Sammet-Küssen mit göldenen Lilien beworffen.
Wenn der König denen fremden Ambassadeurs Audienz
ertheilet, stehet er hinter dessen Lehn-Stuhl, der
vornehmste Cammer-Juncker zur Rechten, und
der Grand Maitre de la Garderobbe zur Lincken. |
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Er ist der nächste jederzeit bey des Königs
Person im
Leben, und
begräbet ihn nach
dem
Tode. Er wohnet denen
Huldigungen und
Pflicht-Ablegungen bey, welche die
Hertzoge und
andere grosse Vasallen des Königs, gleichwie auch andere vornehme
Ministri
verrichten. |
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Unter ihm stehen die 4 vornehmsten
Cammer-Juncker, welche dem König aufwarten,
wenn er auf der Seruiere speist, und der |
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{Sp. 388} |
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Groß-Cämmerer nicht zugegen ist. |
- Fauyn des Officiers
de la Couronne de France ...
- P. Anselme Histoire des Grands Officiers
de la Couronne.
- Fauchet Origin. des dignites de France
...
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An dem
Kayserl.
Königl. und anderer
souuerainen Printzen
Höfen, werden auch
diejenige Vornehme
Caualier, so bey der
Person des
Herrn den
Dienst haben,
und ihm so wohl bey
öffentlichen
Functionen, als auch in
seinem Audienz- Tafel- und Schlaf-Zimmer
aufwarten. Cämmerer, oder Cammer-Herren,
Lat.
Camerarii oder a cubiculis, bey
denen Frantzosen Chambellans
genennet, und tragen zum
Zeichen ihrer
Würde einen güldenen Schlüssel
an der Seite. Sie werden nur aus vornehmen
Stande und
alten
Adel
erwehlet.
Derjenige, so die
Ober-Aufsicht hat, wird Ober- oder Oberster
Cämmerer betitelt. |
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Endlich hat man auch in
gewissen
Städten
Cämmerer, Cämmerey-Bürger, deren
Verrichtung
darinnen bestehet, daß sie die
Einkünffte der
Stadt besorgen. Es sind deren gemeiniglich zwey,
sind ihrer aber mehr, werden sie gemeiniglich in
Groß- und Klein-Cämmerer
eingetheilet. |
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